Eingelangt am 14.05.2004
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Moser
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend das Agrarbudget und die Finanzierung der
Agrarmarkt Austria (AMA)
Die AMA ist als juristische Person des öffentlichen Rechts für die
Abwicklung der Förderverwaltung im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik
zuständig, soweit ihr diese vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft übertragen wird. Nach § 39 (3) des AMA-Gesetzes
muss der Verwaltungsaufwand der AMA durch Mittel des Bundes finanziert werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für
Finanzen nachstehende
Anfrage:
- Stimmt
es, dass die Agrarsubventionen von EU, Bund und Länder an die Bauern in
der Höhe von jährlich 1,7 Mrd € gefährdet sind, weil die AMA nicht genügend
Bundesmittel für die Verwaltung und Kontrolle dieser Gelder erhält?
- Wenn ja,
welche Gründe liegen vor?
- Wer trägt
die Konsequenzen, wenn es durch die Unterdotierung der Bundesmittel an die
AMA zu Anlastungen und damit zu Strafbeträge für die Republik kommt?
- Aus
welchem Budgettitel werden Anlastungen aufgrund der unzureichenden
Agrarverwaltung bezahlt?
- Hat der
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
genügend Spielraum die Ermessensausgaben in seinem Budget zu gestalten, um
das AMA-Budget ausreichend zu dotieren?
- Wenn ja,
wie hoch ist der Ermessensspielraum des Ministers insgesamt?
- Wie
beurteilen sie den Vorschlag des BMLFUW, das Verwaltungsgebäude der AMA
wegen der fehlenden Bundesmittel zu verkaufen, wenn dadurch jährlich hohe
Mietkosten anfallen?
- Wie viele
Bundesmittel wären notwendig, damit das BMLFUW alle EU-Agrargelder abholen
kann?
- Wie viele
Bundesmittel werden tatsächlich dafür aufgewandt?