1757/J XXII. GP

Eingelangt am 14.05.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Moser

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend das Agrarbudget und die Finanzierung der Agrarmarkt Austria (AMA)

 

 

 

Die AMA ist als juristische Person des öffentlichen Rechts für die Abwicklung der Förderverwaltung im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik zuständig, soweit ihr diese vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft übertragen wird. Nach § 39 (3) des AMA-Gesetzes muss der Verwaltungsaufwand der AMA durch Mittel des Bundes finanziert werden.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage:

 

  1. Stimmt es, dass die Agrarsubventionen von EU, Bund und Länder an die Bauern in der Höhe von jährlich 1,7 Mrd € gefährdet sind, weil die AMA nicht genügend Bundesmittel für die Verwaltung und Kontrolle dieser Gelder erhält?

 

  1. Wenn ja, welche Gründe liegen vor?

 

  1. Wer trägt die Konsequenzen, wenn es durch die Unterdotierung der Bundesmittel an die AMA zu Anlastungen und damit zu Strafbeträge für die Republik kommt?

 

  1. Aus welchem Budgettitel werden Anlastungen aufgrund der unzureichenden Agrarverwaltung bezahlt?
  2. Hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft genügend Spielraum die Ermessensausgaben in seinem Budget zu gestalten, um das AMA-Budget ausreichend zu dotieren?

 

  1. Wenn ja, wie hoch ist der Ermessensspielraum des Ministers insgesamt?

 

  1. Wie beurteilen sie den Vorschlag des BMLFUW, das Verwaltungsgebäude der AMA wegen der fehlenden Bundesmittel zu verkaufen, wenn dadurch jährlich hohe Mietkosten anfallen?

 

  1. Wie viele Bundesmittel wären notwendig, damit das BMLFUW alle EU-Agrargelder abholen kann?

 

  1. Wie viele Bundesmittel werden tatsächlich dafür aufgewandt?