1759/J XXII. GP
Eingelangt am 18.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Maga Christine Muttonen
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und
Kultur
betreffend Saliera - ein Jahr danach
Ein Jahr nach dem spektakulärsten Kunstraub der Zweiten
Republik liegt der Verbleib der
„Saliera" noch
immer im Dunkeln. Der mittlerweile vorliegende umfassende polizeiliche
Ermittlungsbericht bestätigt aber offenbar,
dass es schwerwiegende Sicherheitsmängel im
Kunsthistorischen Museum (KHM) gegeben hat: so sei der Zugang zum Baugerüst an
der
Fassade des Museums nur mit einer Brettertüre versperrt gewesen, die
äußeren
Fensterscheiben genauso wie auch die
Vitrine, in der die Saliera ausgestellt war, bestanden
nur aus einfachem Glas und waren nicht alarmgesichert; die Videoanlage war
abgeschaltet.
Im Vorlauf hatte es bereits wesentlich mehr Fehlalarme gegeben (107) als bisher
zugegeben. Darüber hinaus wurde bekannt, dass der Sicherheitschef des
Kunsthistorischen
Museums bereits ein Jahr vor dem Diebstahl eine verbesserte Sicherung verlangt
hatte, aber
bei den Verantwortlichen mit dieser Forderung kein Gehör fand. (Profil,
21/2004)
Die Bestätigung dieser bereits seit langem vermuteten und
von der SPÖ in verschiedenen
parlamentarischen
Anfragen thematisierten Sicherheitsmängel hat nicht zu den
erforderlichen Maßnahmen seitens der
Verantwortlichen geführt: bis jetzt - immerhin mehr
als 12 Monate nach dem Verschwinden der Saliera - liegt immer noch keine
Evaluierung der
Bewachungssysteme der Bundesmuseen vor. Erst durch die jetzt erfolgte
Medienberichterstattung wird für Ende Mai das
Vorlegen der Ergebnisse einer derartigen
Untersuchung angekündigt; erst danach soll über Mindeststandards und
hausspezifische
Erfordernisse diskutiert werden.
Nachdem sich darüber hinaus offensichtlich auch noch
Differenzen zwischen polizeilichen
Ermittlungsergebnissen
und den von Ihnen vorgenommenen Anfragebeantwortungen
ergeben, richten die unterzeichneten Abgeordneten daher an die Bundesministerin
für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur nachstehende
Anfrage:
1.
Medienberichten zufolge soll bis Ende Mai 2004 die
Evaluierung der
Bewachungskonzepte
aller Bundesmuseen abgeschlossen sein. Warum hat dieser
Vorgang über ein Jahr in Anspruch genommen?
2.
Was
sind die wesentlichsten Resultate dieser Evaluierung der Bewachungskonzepte
aller Bundesmuseen?
3.
Werden
die Resultate dieser Evaluierung der Öffentlichkeit präsentiert werden und
wenn ja, wann und in welcher Form?
4.
Medienberichten zufolge sollen nach Vorliegen der
Evaluierung der
Bewachungskonzepte aller Bundesmuseen Mindeststandards und hausspezifische
Erfordernisse
formuliert werden. Bis wann sollen diese Mindeststandards und
hausspezifischen Erfordernisse vorliegen und bis wann sollen sie umgesetzt
werden?
5.
Wie
erklären Sie den Gegensatz zwischen Ihren eigenen Angaben, wonach sich die
Sicherheitsstandards des KHM auf höchstem internationalen Niveau befinden und
den Resultaten des polizeilichen
Ermittlungsberichts, der schwerwiegende
Sicherheitsmängel
aufzeigt?
6.
In 396/AB, XXII.GP haben Sie zur Frage nach der Anzahl
der Fehlalarme 7 Alarme in
den letzten vier
Wochen angegeben. Laut einer im Profil 21/2004 veröffentlichten
Kopie des Alarmprotokolls sind 107 Fehlalarme
im Zeitraum 5.4 -11.5.2003
ersichtlich. Wieso haben Sie diese
Frage falsch beantwortet? Wieso haben Sie uns
mitgeteilt, dass die „Anzahl der Fehlalarme weitaus geringer ist als in der
Öffentlichkeit angenommen"?
7.
In
407/AB haben sie bestritten, dass „die Aussage, dass in der Nacht des
Tatherganges die Alarmanlagen bis zwei Uhr Früh abgestellt waren...", den
Tatsachen entspricht. Laut Profil 21/2004 wurde das Alarmsystem in der Nacht
vom
10. auf den 11.5.2003 erst um 1.59 aktiviert. Welche der beiden Aussagen ist
korrekt? Falls das Alarmsystem in der Nacht vom 10. auf den 11.5.2003
tatsächlich
erst um 1.59 früh aktiviert wurde: warum haben Sie diese Frage falsch
beantwortet?
8.
Ihren
Aussagen in 407/AB zufolge waren in der Tatnacht sämtliche Anlagen
(Alarmsicherungsanlage Bewegungs- und Temperaturmelder, Videoüberwachung) in
Betrieb. Dem steht die Aussage des Leiters der Abteilung Elektro- und
Sicherheitstechnik im KHM laut Profil
21/2004 gegenüber, wonach die Videoanlage
sich „nur während der Besuchszeiten im Betrieb" befinde. Welche der
beiden
Aussagen ist korrekt?
9.
Der Präsident des Rechnungshofs hat im Plenum des
Nationalrates am 9.7.2003
schwere Vorwürfe
gegen Generaldirektor Seipel erhoben. Er forderte, man sollte die
Gelder, die für Versicherungsprämien
aufgewendet werden, besser für den Einsatz
und für den Ausbau der Sicherheitsanlagen in den Museen verwenden. Haben Sie
aus dieser Kritik des Rechnungshofpräsidenten Konsequenzen gezogen und wenn
ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
10.
Werden
den Bundesmuseen zusätzliche finanzielle Mittel zur Behebung der
Sicherheitsmängel zur Verfügung gestellt? Wenn ja, in welcher Höhe?
11.
Bleiben
Sie im Lichte der aktuellen Resultate des polizeilichen Ermittlungsverfahrens
bei Ihrer Ansicht, dass sich die Sicherheitsstandards im KHM auf höchstem
internationalen Standard befinden?
12.
Welche Konsequenzen werden Sie aus den Resultaten des
polizeilichen
Ermittlungsberichts,
der schwerwiegende Sicherheitsmängel im KHM aufzeigt,
ziehen?