1759/J XXII. GP

Eingelangt am 18.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Maga Christine Muttonen

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend Saliera - ein Jahr danach

Ein Jahr nach dem spektakulärsten Kunstraub der Zweiten Republik liegt der Verbleib der
„Saliera" noch immer im Dunkeln. Der mittlerweile vorliegende umfassende polizeiliche
Ermittlungsbericht bestätigt aber offenbar, dass es schwerwiegende Sicherheitsmängel im
Kunsthistorischen Museum (KHM) gegeben hat: so sei der Zugang zum Baugerüst an der
Fassade des Museums nur mit einer Brettertüre versperrt gewesen, die äußeren
Fensterscheiben genauso wie auch die Vitrine, in der die Saliera ausgestellt war, bestanden
nur aus einfachem Glas und waren nicht alarmgesichert; die Videoanlage war abgeschaltet.
Im Vorlauf hatte es bereits wesentlich mehr Fehlalarme gegeben (107) als bisher
zugegeben. Darüber hinaus wurde bekannt, dass der Sicherheitschef des Kunsthistorischen
Museums bereits ein Jahr vor dem Diebstahl eine verbesserte Sicherung verlangt hatte, aber
bei den Verantwortlichen mit dieser Forderung kein Gehör fand. (Profil, 21/2004)

Die Bestätigung dieser bereits seit langem vermuteten und von der SPÖ in verschiedenen
parlamentarischen Anfragen thematisierten Sicherheitsmängel hat nicht zu den
erforderlichen Maßnahmen seitens der Verantwortlichen geführt: bis jetzt - immerhin mehr
als 12 Monate nach dem Verschwinden der Saliera - liegt immer noch keine Evaluierung der
Bewachungssysteme der Bundesmuseen vor. Erst durch die jetzt erfolgte
Medienberichterstattung wird für Ende Mai das Vorlegen der Ergebnisse einer derartigen
Untersuchung angekündigt; erst danach soll über Mindeststandards und hausspezifische
Erfordernisse diskutiert werden.

Nachdem sich darüber hinaus offensichtlich auch noch Differenzen zwischen polizeilichen
Ermittlungsergebnissen und den von Ihnen vorgenommenen Anfragebeantwortungen
ergeben, richten die unterzeichneten Abgeordneten daher an die Bundesministerin für
Bildung, Wissenschaft und Kultur nachstehende

Anfrage:

1.              Medienberichten zufolge soll bis Ende Mai 2004 die Evaluierung der
Bewachungskonzepte aller Bundesmuseen abgeschlossen sein. Warum hat dieser
Vorgang über ein Jahr in Anspruch genommen?

2.              Was sind die wesentlichsten Resultate dieser Evaluierung der Bewachungskonzepte
aller Bundesmuseen?

3.              Werden die Resultate dieser Evaluierung der Öffentlichkeit präsentiert werden und
wenn ja, wann und in welcher Form?

4.      Medienberichten zufolge sollen nach Vorliegen der Evaluierung der
Bewachungskonzepte aller Bundesmuseen Mindeststandards und hausspezifische
Erfordernisse formuliert werden. Bis wann sollen diese Mindeststandards und
hausspezifischen Erfordernisse vorliegen und bis wann sollen sie umgesetzt werden?

5.              Wie erklären Sie den Gegensatz zwischen Ihren eigenen Angaben, wonach sich die
Sicherheitsstandards des KHM auf höchstem internationalen Niveau befinden und
den Resultaten des polizeilichen Ermittlungsberichts, der schwerwiegende


Sicherheitsmängel aufzeigt?

6.      In 396/AB, XXII.GP haben Sie zur Frage nach der Anzahl der Fehlalarme 7 Alarme in
den letzten vier Wochen angegeben. Laut einer im Profil 21/2004 veröffentlichten
Kopie des Alarmprotokolls sind 107 Fehlalarme im Zeitraum 5.4 -11.5.2003
ersichtlich. Wieso haben Sie diese Frage falsch beantwortet? Wieso haben Sie uns
mitgeteilt, dass die „Anzahl der Fehlalarme weitaus geringer ist als in der
Öffentlichkeit angenommen"?

7.             In 407/AB haben sie bestritten, dass „die Aussage, dass in der Nacht des
Tatherganges die Alarmanlagen bis zwei Uhr Früh abgestellt waren...", den
Tatsachen entspricht. Laut Profil 21/2004 wurde das Alarmsystem in der Nacht vom
10. auf den 11.5.2003 erst um 1.59 aktiviert. Welche der beiden Aussagen ist
korrekt? Falls das Alarmsystem in der Nacht vom 10. auf den 11.5.2003 tatsächlich
erst um 1.59 früh aktiviert wurde: warum haben Sie diese Frage falsch beantwortet?

8.             Ihren Aussagen in 407/AB zufolge waren in der Tatnacht sämtliche Anlagen
(Alarmsicherungsanlage Bewegungs- und Temperaturmelder, Videoüberwachung) in
Betrieb. Dem steht die Aussage des Leiters der Abteilung Elektro- und
Sicherheitstechnik im KHM laut Profil 21/2004 gegenüber, wonach die Videoanlage
sich „nur während der Besuchszeiten im Betrieb" befinde. Welche der beiden
Aussagen ist korrekt?

9.             Der Präsident des Rechnungshofs hat im Plenum des Nationalrates am 9.7.2003
schwere Vorwürfe gegen Generaldirektor Seipel erhoben. Er forderte, man sollte die
Gelder, die für Versicherungsprämien aufgewendet werden, besser für den Einsatz
und für den Ausbau der Sicherheitsanlagen in den Museen verwenden. Haben Sie
aus dieser Kritik des Rechnungshofpräsidenten Konsequenzen gezogen und wenn
ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

10.      Werden den Bundesmuseen zusätzliche finanzielle Mittel zur Behebung der
Sicherheitsmängel zur Verfügung gestellt? Wenn ja, in welcher Höhe?

11.      Bleiben Sie im Lichte der aktuellen Resultate des polizeilichen Ermittlungsverfahrens
bei Ihrer Ansicht, dass sich die Sicherheitsstandards im KHM auf höchstem
internationalen Standard befinden?

12.      Welche Konsequenzen werden Sie aus den Resultaten des polizeilichen
Ermittlungsberichts, der schwerwiegende Sicherheitsmängel im KHM aufzeigt,
ziehen?