1762/J XXII. GP
Eingelangt am 18.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Gerhard Reheis
Genossinnen und Genossen
an den Bundeskanzler
betreffend die Verwendung lärmarmer Reifen im
ministerialen Fuhrpark
63% der stark lärmgeplagten Bevölkerung gaben bei der
letzten Mikrozensusbefragung
den Kraftfahrzeug-Verkehr als häufigste Lärmquelle an.
Eine wirkungsvolle Maßnahme ist das Senken des Lärms am
Kraftfahrzeug selbst.
Bezüglich der PKW-Reifen haben Untersuchungen gezeigt,
dass ab einer Geschwindigkeit
von ca. 35 km/h das Reifen/Fahrbahn-Geräusch das
Motorengeräusch übersteigt. Die
Benutzung lärmarmer Reifen kann daher die lärmgeplagte
Bevölkerung wesentlich
entlasten.
Zwischen den Abrollgeräuschen handelsüblicher PKW-Reifen
besteht ein
Lärmpegelabstand von bis zu 3 dB, wobei eine Senkung des
Straßenlärms an der Quelle
um 3 dB subjektiv einer Verringerung der Lärmbelastung um
die Hälfte entspricht.
Der Österreichische Arbeitsring für Lärmbekämpfung schlägt
als Grenzwert für lärmarme
Reifen einen Kennwert von 70 dB nach der Richtlinie RL
2001/43/EG (ändert
RL
92/23/EWG) vor.
Lärmarme Reifen sind in durchaus durchschnittlichen
Preisklassen auf dem Markt
erhältlich, sodass jeder gefordert ist mit gutem Beispiel voranzugehen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundekanzler
folgende
Anfrage
1.
Wie
viele Fahrzeuge bzw. wie viele Reifen sind in Ihrem Ministerium in Gebrauch?
2.
Wie viele lärmarme Reifen mit einem Kennwert von unter
70 dB nach RL 2001/43/EG
sind in Gebrauch?
3.
Gibt
es Pläne den Anteil lärmarmer Reifen auszuweiten?
Wenn ja, in welchen Zeitraum und in welchem Ausmaß?
Wenn nein, warum
nicht?