1769/J XXII. GP

Eingelangt am 18.05.2004
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Gerhard Reheis

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend die Verwendung lärmarmer Reifen im ministerialen Fuhrpark

63% der stark lärmgeplagten Bevölkerung gaben bei der letzten Mikrozensusbefragung

den Kraftfahrzeug-Verkehr als häufigste Lärmquelle an.

Eine wirkungsvolle Maßnahme ist das Senken des Lärms am Kraftfahrzeug selbst.

Bezüglich der PKW-Reifen haben Untersuchungen gezeigt, dass ab einer Geschwindigkeit

von ca. 35 km/h das Reifen/Fahrbahn-Geräusch das Motorengeräusch übersteigt. Die

Benutzung lärmarmer Reifen kann daher die lärmgeplagte Bevölkerung wesentlich

entlasten.

Zwischen den Abrollgeräuschen handelsüblicher PKW-Reifen besteht ein

Lärmpegelabstand von bis zu 3 dB, wobei eine Senkung des Straßenlärms an der Quelle

um 3 dB subjektiv einer Verringerung der Lärmbelastung um die Hälfte entspricht.

Der Österreichische Arbeitsring für Lärmbekämpfung schlägt als Grenzwert für lärmarme

Reifen einen Kennwert von 70 dB nach der Richtlinie RL 2001/43/EG (ändert

RL 92/23/EWG) vor.

Lärmarme Reifen sind in durchaus durchschnittlichen Preisklassen auf dem Markt
erhältlich, sodass jeder gefordert ist mit gutem Beispiel voranzugehen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung folgende

Anfrage

1.                Wie viele Fahrzeuge bzw. wie viele Reifen sind in Ihrem Ministerium in Gebrauch?

2.                Wie viele lärmarme Reifen mit einem Kennwert von unter 70 dB nach RL 2001/43/EG
sind in Gebrauch?

3.                Gibt es Pläne den Anteil lärmarmer Reifen auszuweiten?

Wenn ja, in welchen Zeitraum und in welchem Ausmaß?
Wenn nein, warum nicht?