1770/J XXII. GP
Eingelangt am 18.05.2004
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ANFRAGE
der
Abgeordneten Gerhard Reheis
Genossinnen
und Genossen
an
den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend
die Verwendung lärmarmer Reifen im ministerialen Fuhrpark
63%
der stark lärmgeplagten Bevölkerung gaben bei der letzten Mikrozensusbefragung
den
Kraftfahrzeug-Verkehr als häufigste Lärmquelle an.
Eine
wirkungsvolle Maßnahme ist das Senken des Lärms am Kraftfahrzeug selbst.
Bezüglich der PKW-Reifen haben Untersuchungen gezeigt,
dass ab einer Geschwindigkeit
von ca. 35
km/h das Reifen/Fahrbahn-Geräusch das Motorengeräusch übersteigt. Die
Benutzung
lärmarmer Reifen kann daher die lärmgeplagte Bevölkerung wesentlich
entlasten.
Zwischen
den Abrollgeräuschen handelsüblicher PKW-Reifen besteht ein
Lärmpegelabstand
von bis zu 3 dB, wobei eine Senkung des Straßenlärms an der Quelle
um
3 dB subjektiv einer Verringerung der Lärmbelastung um die Hälfte entspricht.
Der
Österreichische Arbeitsring für Lärmbekämpfung schlägt als Grenzwert für
lärmarme
Reifen
einen Kennwert von 70 dB nach der Richtlinie RL 2001/43/EG (ändert
RL 92/23/EWG) vor.
Lärmarme Reifen sind in durchaus durchschnittlichen
Preisklassen auf dem Markt
erhältlich, sodass
jeder gefordert ist mit gutem Beispiel voranzugehen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage
1.
Wie
viele Fahrzeuge bzw. wie viele Reifen sind in Ihrem Ministerium in Gebrauch?
2.
Wie viele lärmarme Reifen mit einem Kennwert von unter
70 dB nach RL 2001/43/EG
sind in Gebrauch?
3.
Gibt
es Pläne den Anteil lärmarmer Reifen auszuweiten?
Wenn ja, in welchen Zeitraum und in welchem Ausmaß?
Wenn nein, warum
nicht?