1775/J XXII. GP

Eingelangt am 19.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend „Säuglingsnahrung - Rückstände - Kontrollen - Risikobewertung in Österreich?"

Vom 1 .-5.Dezember 2003 fand in Österreich ein Inspektionsbesuch Bewertung der Systeme zur
Kontrolle des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie der
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs und nachfassende
Untersuchung bezüglich der Umsetzung der im Bericht SANCO
XXIV/1446/98 geäußerten
Vorschläge statt.

In den vorläufigen Bericht wurde auch die Kontrolle von Rückständen von
Pflanzenschutzmitteln in Säuglingsnahrung angesprochen:

„Nach dem Inspektionsbesuch vorgelegten Informationen zufolge wurden 2002 durch die
Laboratorien in Wien, Graz und Innsbruck 104 Proben von Säuglingsnahrung analysiert. In den
meisten Fällen wurden die Proben nur auf das Vorhandensein von Chlormequat untersucht, wobei
das Testergebnis bei 13 Proben positiv war. Während des Inspektionsbesuchs wurden keine
Nachweise für die Durchsetzung der Rechtsvorschriften über Rückstände von Pflanzenschutzmitteln
in Säuglingsnahrung gefunden "
(Seite 18 des vorläufigen Berichts).

Diese Angaben sind im Zusammenhang mit weiteren Feststellungen der EU-KontroIlore zu
sehen:

„Die Risikobewertung für alle nicht den Vorschriften entsprechenden Analyseergebnisse liegt im
Zuständigkeitsbereich des analysierenden Laboratoriums, sie wird jedoch nicht systematisch
durchgeführt. Es existieren keine schriftlichen Verfahren für den Betrieb des Schnellwarnsystems
innerhalb Österreichs.

Die Tatsache, dass das Hundertfache des Rückstandshöchstgehaltes als Auslösewert für eine
Warnmeldung im Rahmen des Schnellwarnsystems verwendet wird, könnte die
Verbrauchergesundheit ernsthaft gefährden, vor allem wenn es sich um akut toxische Substanzen
handelt."

oder weiters:


"Die Proben erreichen das Laboratorium normalerweise innerhalb von 24 Stunden. Es wurde
festgestellt, dass die Zeitspanne von der Probenahme und der Analyse der Proben mehr als acht
Wochen beträgt. Bis zur Veröffentlichung der Ergebnisse verstreicht weitere Zeit. Diese lange
Zeitspanne zwischen der Probenahme und der Veröffentlichung der Ergebnisse verhindert, dass bei
Bedarf rasche Durchsetzungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Verbrauchersicherheit ergriffen
werden können."

oder weiters:

„Ein Zeitraum von mehr als acht Wochen zwischen der Probenahme und der Veröffentlichung der
Ergebnisse verhindert, dass bei Bedarf rasche Durchsetzungsmaßnahmen zur Gewährleistung der
Verbrauchersicherheit ergriffen werden können."

Aus Testberichten europäischer Verbraucherorganisationen ergibt sich aber, dass "Babykost"
immer wieder als mangelhaft und nicht verkehrsfähig beurteilt werden muss.
Der tragische Tod israelischer Säuglinge, die mit Babynahrung eines deutschen Herstellers ernährt
wurden, sorgte auch hierzulande für großes Aufsehen.

Eine „beruhigende" Antwort auf diese Frage gab die Österreichische Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit (AGES). Dr. Harriet Dechant-Koller, bei AGES für den Bereich
„Lebensmittel" verantwortlich, versichert, dass ihr Institut Babymilchprodukte stichprobenartig,
entsprechend dem Probenplan des Gesundheitsministeriums prüft und kontrolliert und zwar auf
„Gesundheitsschädlichkeit, Verdorbenheit, Verfälschung, falsche Bezeichnung und Wertminderung
und nach der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung" (Forum Gesundheit 1/2004).

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende

Anfrage:

1.              Wie viele Proben Säuglingsnahrung (z.B. Grießbrei, Gemüsebrei (Gläschenkost),
Babymilch) wurden in den Jahren 2002 und 2003 in Österreich durch die
Lebensmittelaufsichtsorgane gezogen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)? Welche
Produkte betraf dies konkret (Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?

2.      Wie viele Proben Säuglingsnahrung wurden 2002 und 2003 durch die AGES analysiert?
Welche Produkte bzw. Produktgruppen betraf dies (Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?


3.             Auf welche Stoffe wurden die Proben (Produkte) jeweils analysiert (Aufschlüsselung der
einzelnen Stoffe und Produkte bzw. Produktgruppen)? Wurde dabei jeweils auch auf Nitrat,
Pestizide, Chlormequat, Schwermetalle, Bakterien untersucht? Wenn nein, warum nicht?

4.             Welche konkreten Ergebnisse erbrachten die Analysen von Säuglingsnahrung in den Jahren
2002 und 2003 (Aufschlüsselung auf festgestellte Stoffe, Grenzwertüberschreitungen und
Produkte)? Wie viele und welche Produkte wurden als gesundheitsschädlich, verdorben,
verfälscht, falsch bezeichnet oder wertgemindert beurteilt? Wie viele und welche Produkte
verstießen gegen die LMKVO?

5.             Was ergab dazu jeweils bei Rückständen etc. die Risikobewertung durch die AGES?

6.             Welche behördlichen Maßnahmen mussten nach den gesetzlichen Bestimmungen ergriffen
werden (z.B. Anzeigen, Beschlagnahme, Öffentliche Warnung)? Gegen welche gesetzlichen

-   lebensmittelrechtlichen - Bestimmungen wurde verstoßen?

7.             Wurde dabei auch die Einhaltung spezieller lebensmittelrechtlicher Bestimmungen für
Säuglingsnahrung überprüft? Wenn nein, warum nicht?

8.             Wenn ja, welches konkretes Ergebnis erbrachten diese Überprüfungen?

9.             Wie viele Proben Säuglingsnahrung wurden vom 01.01.2004 bis 31.05.2004 in Österreich
gezogen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)? Welche Produkte betraf dies (Ersuche um
namentliche Bekanntgabe)?

10.      Wie viele Proben Säuglingsnahrung wurden vom 01.01.2004 - 31.05.2004 durch die AGES
analysiert? Welche Produkte betraf dies (Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?

11.      Auf welche Stoffe wurden in die Proben (Produkte) jeweils analysiert (Aufschlüsselung
festgestellte Stoffe, Grenzwertüberschreitungen und Produkte bzw. Produktgruppen)?
Wurde dabei jeweils auch auf Nitrat, Pestizide, Chlormequat, Schwermetalle, Bakterien
untersucht? Wenn nein, warum nicht?

12.      Welche konkreten Ergebnisse erbrachten die Analysen von Säuglingsnahrung vom
01.01.2004 - 31.05.2004 (Aufschlüsselung auf festgestellte Stoffe,
Grenzwertüberschreitungen und Produkte)? Wie viele und welche Produkte wurden als
gesundheitsschädlich, verdorben, verfälscht, falsch bezeichnet oder wertgemindert beurteilt?
Wie viele und welche Produkte verstießen gegen die LMKVO?

13.      Was ergab dazu jeweils bei Rückständen die Risikobewertung durch die AGES?

14.      Welche behördlichen Maßnahmen mussten nach den gesetzlichen Bestimmungen ergriffen
werden (z.B. Anzeigen, Beschlagnahme, Öffentliche Warnung)? Gegen welche gesetzliche

-   lebensmittelrechtliche - Bestimmungen wurde verstoßen?


15.       Wurde dabei auch die Einhaltung spezieller lebensmittelrechtlicher Bestimmungen für
Säuglingsnahrung überprüft? Wenn nein, warum nicht?

16.       Wenn ja, welches konkretes Ergebnis erbrachten diese Überprüfungen?

17.       Warum wurde (s. Einleitungstext) 2002 Säuglingsnahrung nur auf „Chlormequat"
untersucht?

18.       Welche Produkte wurden dabei untersucht? Was ergaben konkret die Analysen durch die
AGES? Wie lauteten jeweils die Analyseergebnisse (Ersuche um namentliche
Bekanntgabe)?

19.       Welche 13 Produkte waren positiv? Welcher Anteil an „Chlormequat" wurde jeweils
festgestellt (Ersuche um namentliche Angabe)?

20.  Bei welchen dieser Produkte gab es eine Überschreitung des Rückstandhöchstwertes
(Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?

21.  Was ergab dazu jeweils die Risikobewertung durch die AGES?

22.  Gab es in Folge eine gezielte nachfassende Kontrolle bei diesen Produkten auf
Chlormequat? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie lauten die Untersuchungsergebnisse?

23.  Warum wurde in Österreich das Schnellwarnsystem noch nie in Anspruch genommen und
andere Mitgliedstaaten über Rückstände etc. informiert?

24.  Wie viele Proben Säuglingsnahrung sollen 2004 im Rahmen des Proben- und
Revisionsplanes gezogen und analysiert werden?

25.  Auf welche Stoffe und Rückstände soll die Analyse erfolgen?