1775/J XXII. GP
Eingelangt am 19.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend „Säuglingsnahrung - Rückstände - Kontrollen -
Risikobewertung in Österreich?"
Vom
1 .-5.Dezember 2003 fand in Österreich ein Inspektionsbesuch Bewertung der
Systeme zur
Kontrolle des Inverkehrbringens und der
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie der
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln pflanzlichen
Ursprungs und nachfassende
Untersuchung bezüglich der Umsetzung der im
Bericht SANCO XXIV/1446/98 geäußerten
Vorschläge
statt.
In
den vorläufigen Bericht wurde auch die Kontrolle von Rückständen von
Pflanzenschutzmitteln in Säuglingsnahrung angesprochen:
„Nach dem Inspektionsbesuch vorgelegten Informationen
zufolge wurden 2002 durch die
Laboratorien in Wien, Graz und Innsbruck 104 Proben von Säuglingsnahrung
analysiert. In den
meisten Fällen wurden die Proben nur auf das Vorhandensein von Chlormequat
untersucht, wobei
das Testergebnis bei 13 Proben positiv war. Während des Inspektionsbesuchs
wurden keine
Nachweise für
die Durchsetzung der Rechtsvorschriften über Rückstände von
Pflanzenschutzmitteln
in Säuglingsnahrung gefunden "
(Seite 18 des
vorläufigen Berichts).
Diese
Angaben sind im Zusammenhang mit weiteren Feststellungen der EU-KontroIlore zu
sehen:
„Die
Risikobewertung für alle nicht den Vorschriften entsprechenden
Analyseergebnisse liegt im
Zuständigkeitsbereich des analysierenden
Laboratoriums, sie wird jedoch nicht systematisch
durchgeführt. Es existieren keine schriftlichen Verfahren für den Betrieb
des Schnellwarnsystems
innerhalb Österreichs.
Die Tatsache, dass das Hundertfache des
Rückstandshöchstgehaltes als Auslösewert für eine
Warnmeldung im
Rahmen des Schnellwarnsystems verwendet wird, könnte die
Verbrauchergesundheit ernsthaft gefährden,
vor allem wenn es sich um akut toxische Substanzen
handelt."
oder weiters:
"Die Proben erreichen das Laboratorium normalerweise
innerhalb von 24 Stunden. Es wurde
festgestellt, dass die Zeitspanne von der Probenahme und der Analyse der Proben
mehr als acht
Wochen
beträgt. Bis zur Veröffentlichung der Ergebnisse verstreicht weitere Zeit.
Diese lange
Zeitspanne zwischen der Probenahme und der Veröffentlichung der Ergebnisse
verhindert, dass bei
Bedarf rasche Durchsetzungsmaßnahmen zur
Gewährleistung der Verbrauchersicherheit ergriffen
werden können."
oder weiters:
„Ein Zeitraum von mehr als acht Wochen
zwischen der Probenahme und der Veröffentlichung der
Ergebnisse verhindert, dass bei Bedarf rasche Durchsetzungsmaßnahmen zur Gewährleistung
der
Verbrauchersicherheit ergriffen werden
können."
Aus Testberichten europäischer Verbraucherorganisationen
ergibt sich aber, dass "Babykost"
immer wieder als
mangelhaft und nicht verkehrsfähig beurteilt werden muss.
Der tragische Tod israelischer Säuglinge, die mit Babynahrung eines deutschen
Herstellers ernährt
wurden, sorgte auch hierzulande für großes
Aufsehen.
Eine „beruhigende" Antwort auf diese Frage gab die
Österreichische Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit (AGES). Dr. Harriet Dechant-Koller, bei AGES für den
Bereich
„Lebensmittel" verantwortlich, versichert, dass ihr Institut
Babymilchprodukte stichprobenartig,
entsprechend dem Probenplan des Gesundheitsministeriums prüft und kontrolliert
und zwar auf
„Gesundheitsschädlichkeit,
Verdorbenheit, Verfälschung, falsche Bezeichnung und Wertminderung
und nach der
Lebensmittelkennzeichnungsverordnung" (Forum Gesundheit 1/2004).
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Gesundheit und
Frauen nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Proben Säuglingsnahrung (z.B. Grießbrei,
Gemüsebrei (Gläschenkost),
Babymilch) wurden in den Jahren 2002 und 2003 in Österreich durch die
Lebensmittelaufsichtsorgane
gezogen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)? Welche
Produkte betraf dies konkret (Ersuche um
namentliche Bekanntgabe)?
2.
Wie viele Proben Säuglingsnahrung wurden 2002 und 2003
durch die AGES analysiert?
Welche Produkte bzw.
Produktgruppen betraf dies (Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?
3.
Auf welche Stoffe
wurden die Proben (Produkte) jeweils analysiert (Aufschlüsselung der
einzelnen Stoffe und
Produkte bzw. Produktgruppen)? Wurde dabei jeweils auch auf Nitrat,
Pestizide, Chlormequat, Schwermetalle,
Bakterien untersucht? Wenn nein, warum nicht?
4.
Welche
konkreten Ergebnisse erbrachten die Analysen von Säuglingsnahrung in den Jahren
2002 und 2003 (Aufschlüsselung auf
festgestellte Stoffe, Grenzwertüberschreitungen und
Produkte)? Wie viele und welche Produkte wurden als gesundheitsschädlich,
verdorben,
verfälscht, falsch bezeichnet oder wertgemindert beurteilt? Wie viele und
welche Produkte
verstießen gegen die LMKVO?
5.
Was ergab dazu jeweils bei Rückständen etc. die
Risikobewertung durch die AGES?
6.
Welche behördlichen Maßnahmen mussten nach den
gesetzlichen Bestimmungen ergriffen
werden (z.B.
Anzeigen, Beschlagnahme, Öffentliche Warnung)? Gegen welche gesetzlichen
- lebensmittelrechtlichen - Bestimmungen wurde
verstoßen?
7.
Wurde
dabei auch die Einhaltung spezieller lebensmittelrechtlicher Bestimmungen für
Säuglingsnahrung überprüft? Wenn nein, warum nicht?
8.
Wenn ja, welches konkretes Ergebnis erbrachten diese
Überprüfungen?
9.
Wie
viele Proben Säuglingsnahrung wurden vom 01.01.2004 bis 31.05.2004 in
Österreich
gezogen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
Welche Produkte betraf dies (Ersuche um
namentliche Bekanntgabe)?
10.
Wie
viele Proben Säuglingsnahrung wurden vom 01.01.2004 - 31.05.2004 durch die AGES
analysiert? Welche Produkte betraf dies (Ersuche
um namentliche Bekanntgabe)?
11.
Auf welche Stoffe
wurden in die Proben (Produkte) jeweils analysiert (Aufschlüsselung
festgestellte Stoffe, Grenzwertüberschreitungen und Produkte bzw.
Produktgruppen)?
Wurde dabei jeweils
auch auf Nitrat, Pestizide, Chlormequat, Schwermetalle, Bakterien
untersucht? Wenn nein, warum nicht?
12.
Welche konkreten Ergebnisse erbrachten die Analysen von
Säuglingsnahrung vom
01.01.2004 - 31.05.2004 (Aufschlüsselung auf festgestellte Stoffe,
Grenzwertüberschreitungen und Produkte)? Wie viele und welche Produkte wurden
als
gesundheitsschädlich,
verdorben, verfälscht, falsch bezeichnet oder wertgemindert beurteilt?
Wie viele und welche Produkte verstießen gegen die LMKVO?
13.
Was ergab dazu jeweils bei Rückständen die
Risikobewertung durch die AGES?
14.
Welche
behördlichen Maßnahmen mussten nach den gesetzlichen Bestimmungen ergriffen
werden (z.B. Anzeigen, Beschlagnahme, Öffentliche Warnung)? Gegen welche
gesetzliche
- lebensmittelrechtliche - Bestimmungen wurde
verstoßen?
15.
Wurde
dabei auch die Einhaltung spezieller lebensmittelrechtlicher Bestimmungen für
Säuglingsnahrung überprüft? Wenn nein, warum nicht?
16.
Wenn
ja, welches konkretes Ergebnis erbrachten diese Überprüfungen?
17.
Warum
wurde (s. Einleitungstext) 2002 Säuglingsnahrung nur auf „Chlormequat"
untersucht?
18.
Welche
Produkte wurden dabei untersucht? Was ergaben konkret die Analysen durch die
AGES? Wie lauteten jeweils die
Analyseergebnisse (Ersuche um namentliche
Bekanntgabe)?
19.
Welche
13 Produkte waren positiv? Welcher Anteil an „Chlormequat" wurde jeweils
festgestellt (Ersuche um namentliche Angabe)?
20.
Bei
welchen dieser Produkte gab es eine Überschreitung des Rückstandhöchstwertes
(Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?
21.
Was ergab dazu jeweils die Risikobewertung durch die
AGES?
22.
Gab es in Folge eine gezielte nachfassende Kontrolle bei
diesen Produkten auf
Chlormequat? Wenn
nein, warum nicht? Wenn ja, wie lauten die Untersuchungsergebnisse?
23.
Warum
wurde in Österreich das Schnellwarnsystem noch nie in Anspruch genommen und
andere Mitgliedstaaten über Rückstände etc. informiert?
24.
Wie
viele Proben Säuglingsnahrung sollen 2004 im Rahmen des Proben- und
Revisionsplanes gezogen und analysiert werden?
25.
Auf welche Stoffe
und Rückstände soll die Analyse erfolgen?