1785/J XXII. GP

Eingelangt am 26.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „ Punzierungsgesetz 2000 - Daten und Erfahrungen 2003"

Mit dem Bundesgesetz über die Punzierung und Kontrolle von Edelmetallgegenständen
(Punzierungsgesetz 2000) wurde das u.a. System der Eigenpunzierung eingeführt. Mit diesem
Gesetz wurde aus Sicht des BMF in Umsetzung der derzeit bundesweit laufenden
Aufgabenreform der staatlichen Verwaltung die bisher von den Punzierungsbehörden
wahrgenommene Aufgabe der Kontrolle und Punzierung von Edelmetallgegenständen an die
Erzeuger und Händler von Edelmetallgegenständen

übertragen und die staatlichen Funktionen im wesentlichen auf die Vornahme von
Marktkontrollen zur Wahrung des Konsumentenschutzes beschränkt.

In der Parl. Anfragebeantwortung 1191/AB XXI. GP wurde diese Änderung durch das BMF
ausführlich begründet, aber auch auf Risken hingewiesen.

Auch in den Erläuterungen zu den §§ 17 bis 21 zum damaligen Entwurf wurde ausgeführt, dass
„die Gefahr der Verletzung von punzierungsrechtlichen Vorschriften auf Grund des Wegfalls der
Vorlagepflicht größer geworden ist".

In der 701/AB XXII.GP wird durch das BMF wird durch das BMF nun eine andere Auffassung

vertreten:

„Nach Meinung des Bundesministeriums für Finanzen hat sich das System bewährt, weil - ohne

festgestellter Verschlechterung der Qualität der kontrollierten Gegenstände - die angestrebte

Verwaltungsvereinfachung und damit deutliche Einsparungseffekte erzielt worden sind.

Aufgrund der vorliegenden Kontrollergebnisse kann auch angenommen werden, dass die
Verringerung der Anzahl der Kontrollen keine Auswirkungen auf die Qualität der im Handel
befindlichen Edelmetallgegenstände hat. Die Systemumstellung hat auch dazu geführt, dass
Konsumenten und Gewerbetreibende für die Prüfungen und Punzierungen die von privaten
Finnen durchgeführt werden, privatwirtschaftlich kalkulierte Preise zu entrichten haben."

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage:

1.   Hat sich aus Ihrer Sicht das Punzierungsgesetz 2000 im Jahr 2003 weiterhin bewährt?
Wenn ja, worauf führen Sie dies zurück?
Wenn nein, weshalb nicht?


2.             Welche Auswirkungen hatte demzufolge die Abschaffung der „amtlichen" Punze im
Jahr 2003 in Österreich für KonsumentInnen, Erzeuger und den Handel?

3.             Sehen Sie bzw. österreichische Hersteller oder Händler nun Probleme (Nachteile)bei
der Ausfuhr von Edelmetallgegenständen? Wenn ja, worin liegen diese?

4.      Was benötigen österreichische Hersteller bzw. Händler für den Export von
Edelmetallgegenständen, damit die Verantwortlichkeitspunze in allen EU-Ländern
anerkannt wird?

5.             Mit welchen Kosten ist dies verbunden?

6.             Wie viele Erzeuger, Händler oder Künstler waren 2003 vom Punzierungsgesetz 2000
betroffen? Von wie vielen Standorten ist derzeit auszugehen?

7.             In welchen EU-Mitgliedsstaaten gibt es - wie nun seit 2001 in Österreich - eine
Verantwortlichkeitspunze des Herstellers bzw. die sogenannte Eigenpunzierung?

8.             In welchen EU-Mitgliedsstaaten gibt es noch „staatliche Punze" bzw. obligatorische
Punzierungssysteme?

9.             In welchen EU-Mitgliedsstaaten gibt es eine Fakulative Punzierung?

10.      Wie stehen Sie nun zu der Auffassung des EuGH, dass nur „staatliche Punzen"
(EuGH-Urteil „Houtwipper") gegenseitig anerkannt werden? Sind dem BMF
diesbezügliche Probleme bekannt geworden? Rechnen Sie mit Problemen in den neuen
Mitgliedsstaaten?

11.      Über welche Regelung verfügt die Schweiz?

12.      Welche Haltung nehmen Sie gegenüber einem Vorschlag zur Einführung einer
„Europäischen Punze" auf EU-Ebene ein? Wie ist nun der Stand der Verhandlungen
auf Europäischer Ebene? Durch welche EU-Mitgliedsstaaten wird eine derartige
Regelung blockiert? Wurde durch die italienische Präsidentschaft im Herbst 2003 ein
neuer Kompromissvorschlag vorgelegt? Wenn nein, wie wird 2004 auf EU-Ebene
dieses Thema weiterbehandelt?

13.      Wie viele Verantwortlichkeitspunzen wurden beim BMF 2003 registriert? Wie viele
sind nun insgesamt registriert?


14.       Über welche Prüfausrüstung (Technische Geräte oder sonstige Gerätschaften) müssen
Inhaber von Verantwortlichkeitspunzen verfugen?

15.       Wie viele Prüfer wurden seit Inkrafttreten des Punzierungsgesetzes 2000 durch
österreichische Hersteller oder Händler von Edelmetallgegenständen eingestellt?

16.       Wie viele „regelmäßigen" Standortkontrollen (Marktkontrollen) wurden durch die
Punzierungskontrollorgane 2003 vorgenommen (Aufschlüsselung auf

Jahre und FLD)?

17.       Welches Ergebnis erbrachten 2003 diese „Standortkontrollen" (Aufschlüsselung auf
FLD)? Hat sich der in der AB 701 zitierte unzureichende Informationsstand der
Gewerbetreibenden verbessert?

18.       In wie vielen Fällen musste 2003 die Berechtigung zur Prüfung und Punzierung - auf
Zeit oder auf Dauer - entzogen werden (Aufschlüsselung auf FLD)? Wie viele
diesbezüglicher Verfahren mussten eingeleitet werden?

19.       Wie viele Fälle von „Punzenfälschungen" konnten seit Inkrafttreten des neuen
Punzierungsgesetzes nachgewiesen werden? Welche behördlichen Maßnahmen wurden
dabei ergriffen?

20.  Wie viele Edelmetallgegenstände wurde 2003 durch die Punzierungskontrollorgane
überprüft (Aufschlüsselung auf FLD)?

21.  Welches Ergebnis erbrachten jeweils diese Überprüfungen?

22.  Wie viele Probenziehungen und Feingehaltsüberprüfungen wurden durch die
Punzierungskontrollorganen bzw. das Edelmetallkontrolllabor 2003
vorgenommen (Aufschlüsselung auf FLD)?

23.  Welche Maßnahmen nach dem Punzierungsgesetz 2000 mussten durch die
Punzierungskontrollorgane 2003 ergriffen werden?

24.  Wie viele Strafverfügungen wurden durch die Punzierungskontrollorgane 2003
verhängt (Aufschlüsselung auf FLD)?

Wie hoch waren diese in Summe?


25.  Wie viele Verwaltungsstrafverfahren wurden durch Bezirksverwaltungsbehörden
bzw. Bundespolizeibehörden 2003 durchgeführt (Aufschlüsselung auf
Bezirksverwaltungsbehörden bzw. Bundespolizeibehörden)?

26.  Welche Strafen wurden dabei verhängt (Aufschlüsselung auf
Bezirksverwaltungsbehörden bzw. Bundespolizeibehörden)?

27.  Wie hoch waren die Einnahmen, die durch die Punzierungskontrollgebühren im Jahr
2003 durch die Hauptzollämter eingenommen wurden (Aufschlüsselung auf FLD)?

28.  Wie viele Feingehaltsprüfungen wurde 2003 durch das Edelmetallkontrolllabor im
Rahmen des Übereinkommens über die Prüfung und Bezeichnung von
Edelmetallgegenständen durchgeführt (Aufschlüsselung auf Jahr)?

29.  Was erbrachten diese Feingehaltsprüfungen jeweils für ein Ergebnis?

30.  Wie viele Feingehaltsprüfungen wurde 2003 durch das Edelmetallkontrolllabor für
Private und Gewerbetreibende (Aufschlüsselung auf Jahr, Private (KonsumentInnen),
MÖÄG und Gewerbetreibende)?

31.  Wie viele Feingehaltsprüfungen wurden 2003 im Rahmen der „Amtstage" durch die
einzelnen Punzierungskontrollorgane „von Privatparteien" durchgeführt
(Aufschlüsselung auf FLD's)?

 

32.  Wie hoch ist derzeit der Kostenersatz für Private (KonsumentInnen)?

33.  Wie viele „Private" mussten aus „Zeit- du Personaleinsparungen" abgewiesen werden?

34.  Welche Einnahmen wurden durch das Edelmetallkontrolllabor 2003
erzielt (Aufschlüsselung auf Jahr)?

35.  In welchen EU-Mitgliedsstaaten und EWR-Staaten sind die Prüf- und
Kontrollmethoden mit denen in Österreich nicht gleichwertig?

Wo liegen die Unterschiede? Über Prüfausrüstungen verfügen diese?


36.  Welche Gebühren werden für eine Punzierung - gleichgültig ob staatliche Punze
oder sog. Verantwortlichkeitspunze - von den EU-Mitgliedsstaaten eingehoben
(Aufschlüsselung auf EU-Mitgliedsstaaten)? Welche Gebühren in der Schweiz?

37.  Wie hoch waren die tatsächlichen Personal- und Kosteneinsparungen, die durch das
Punzierungsgesetz im Jahr 2003 im Vergleich zu 2000 erzielt wurden?

38.  Wie viele Personen waren nun in Österreich mit Stichtag 1. Jänner 2004 als
Punzierungskontrollorgane bzw. im Edelmetallkontrolllabor tätig? Wie viele Personen
waren 2003 im Sekretariat von Punzierungskontrollstellen tätig? Welche Änderungen
ergaben sich mit Stichtag 31.05.2004?

39.  Welche Probleme sehen Sie bei Importen von Edelmetallgegenständen aus
Drittstaaten durch Konsumentinnen (z.B. Urlaubseinkäufe in Taiwan, Russland ? In wie
vielen Fällen wurden 2003 Verletzungen zollrechtlicher Bestimmungen KonsumentInnen
nachgewiesen?

40.  Wie berechnet sich jeweils der Zoll bei der privaten Einfuhr von Edelmetallgegenständen aus
Drittstaaten nach Österreich (z.B. aus Türkei, Taiwan, Thailand, China-Hongkong)? Welche
diesbezüglichen Regelungen sind in Kraft?

41.  Wie oft wurde 2003 Finanzstrafverfahren gegenüber Konsumentinnen

(z.B. Urlauberinnen) in Zusammenhang mit dem Import von Edelmetallgegenständen wegen
der Verletzung zollrechtlicher Bestimmungen eingeleitet?

42.  Welche Strafen wurden dabei jeweils verhängt? Wie hoch waren jeweils die
Geldstrafen? Welche sonstigen Sanktionen wurden gesetzt?

43.  Welche Informationsmaßnahmen wurden und werden Sie für das Urlaubsjahr 2004
vornehmen, um - besonders Urlauberinnen - über die Einhaltung der entsprechenden
zollrechtlichen Bestimmungen zu informieren?

44.  Welche Probleme sehen Sie bei Importen vom Edelmetallgegenständen aus Drittstaaten
durch Gewerbetreibende (Importeure)?

45.  Wie berechnet sich der Zoll bei der gewerblichen Einfuhr von Edelmetallgegenständen aus
Drittstaaten nach Österreich (z.B. aus Türkei, Taiwan, Thailand, China-Hongkong)? Welche


diesbezüglichen Regelungen sind in Kraft? Welche Punzierungsrechtlichen Vorschriften
sind dabei anzuwenden?

46.  Wie oft wurde 2003 Finanzstrafverfahren gegenüber Gewerbetreibende (Importeure) in
Zusammenhang mit dem Import von Edelmetallgegenständen wegen Verletzung
zollrechtlicher und punzierungsrechtlichen Bestimmungen eingeleitet?

47.  Welche Strafen wurden dabei jeweils verhängt? Wie hoch waren jeweils die
Geldstrafen (Aufschlüsselung auf Jahr)? Welche sonstigen Sanktionen wurden
gesetzt (z.B. Beschlagnahme)?

48.  Welche Informationsmaßnahmen wurden bzw. werden von Ihnen gegenüber
Gewerbetreibenden (Importeure) vorgenommen, um diese über die Einhaltung der
entsprechenden zollrechtlichen und punzierungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren?