1785/J XXII. GP
Eingelangt am 26.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an
den Bundesminister für Finanzen
betreffend
„ Punzierungsgesetz 2000 - Daten und Erfahrungen 2003"
Mit
dem Bundesgesetz über die Punzierung und Kontrolle von Edelmetallgegenständen
(Punzierungsgesetz 2000) wurde das u.a.
System der Eigenpunzierung eingeführt. Mit diesem
Gesetz wurde aus Sicht des BMF in Umsetzung der derzeit bundesweit
laufenden
Aufgabenreform der staatlichen Verwaltung die bisher von den
Punzierungsbehörden
wahrgenommene Aufgabe der Kontrolle und
Punzierung von Edelmetallgegenständen an die
Erzeuger und Händler von Edelmetallgegenständen
übertragen und die staatlichen Funktionen im
wesentlichen auf die Vornahme von
Marktkontrollen zur
Wahrung des Konsumentenschutzes beschränkt.
In der Parl. Anfragebeantwortung 1191/AB XXI. GP wurde diese Änderung durch das BMF
ausführlich
begründet, aber auch auf Risken hingewiesen.
Auch in den Erläuterungen zu den §§ 17 bis 21 zum
damaligen Entwurf wurde ausgeführt, dass
„die
Gefahr der Verletzung von punzierungsrechtlichen Vorschriften auf Grund des
Wegfalls der
Vorlagepflicht
größer geworden ist".
In der 701/AB XXII.GP wird durch das BMF wird durch das
BMF nun eine andere Auffassung
vertreten:
„Nach Meinung des Bundesministeriums für Finanzen hat
sich das System bewährt, weil - ohne
festgestellter Verschlechterung der Qualität der
kontrollierten Gegenstände - die angestrebte
Verwaltungsvereinfachung und damit deutliche
Einsparungseffekte erzielt worden sind.
Aufgrund der vorliegenden Kontrollergebnisse kann auch
angenommen werden, dass die
Verringerung
der Anzahl der Kontrollen keine Auswirkungen auf die Qualität der im Handel
befindlichen
Edelmetallgegenstände hat. Die Systemumstellung hat auch dazu geführt, dass
Konsumenten und Gewerbetreibende für die Prüfungen und Punzierungen die von
privaten
Finnen
durchgeführt werden, privatwirtschaftlich kalkulierte Preise zu entrichten
haben."
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1. Hat sich aus Ihrer Sicht das
Punzierungsgesetz 2000 im Jahr 2003 weiterhin bewährt?
Wenn ja, worauf
führen Sie dies zurück?
Wenn nein, weshalb nicht?
2.
Welche Auswirkungen hatte demzufolge die Abschaffung der
„amtlichen" Punze im
Jahr 2003 in
Österreich für KonsumentInnen, Erzeuger und den Handel?
3.
Sehen Sie bzw. österreichische Hersteller oder Händler
nun Probleme (Nachteile)bei
der Ausfuhr von
Edelmetallgegenständen? Wenn ja, worin liegen diese?
4.
Was
benötigen österreichische Hersteller bzw. Händler für den Export von
Edelmetallgegenständen, damit die
Verantwortlichkeitspunze in allen EU-Ländern
anerkannt wird?
5.
Mit
welchen Kosten ist dies verbunden?
6.
Wie viele Erzeuger, Händler oder Künstler waren 2003 vom
Punzierungsgesetz 2000
betroffen? Von wie
vielen Standorten ist derzeit auszugehen?
7.
In
welchen EU-Mitgliedsstaaten gibt es - wie nun seit 2001 in Österreich - eine
Verantwortlichkeitspunze des Herstellers
bzw. die sogenannte Eigenpunzierung?
8.
In welchen EU-Mitgliedsstaaten gibt es noch „staatliche
Punze" bzw. obligatorische
Punzierungssysteme?
9.
In
welchen EU-Mitgliedsstaaten gibt es eine Fakulative Punzierung?
10.
Wie
stehen Sie nun zu der Auffassung des EuGH, dass nur „staatliche Punzen"
(EuGH-Urteil „Houtwipper") gegenseitig anerkannt werden? Sind dem BMF
diesbezügliche Probleme bekannt geworden?
Rechnen Sie mit Problemen in den neuen
Mitgliedsstaaten?
11. Über welche Regelung verfügt die
Schweiz?
12.
Welche
Haltung nehmen Sie gegenüber einem Vorschlag zur Einführung einer
„Europäischen Punze" auf EU-Ebene ein? Wie ist nun der Stand der
Verhandlungen
auf Europäischer Ebene? Durch welche
EU-Mitgliedsstaaten wird eine derartige
Regelung blockiert? Wurde durch die
italienische Präsidentschaft im Herbst 2003 ein
neuer Kompromissvorschlag vorgelegt? Wenn nein, wie wird 2004 auf
EU-Ebene
dieses Thema weiterbehandelt?
13.
Wie viele Verantwortlichkeitspunzen wurden beim BMF 2003
registriert? Wie viele
sind nun insgesamt
registriert?
14.
Über welche Prüfausrüstung (Technische Geräte oder
sonstige Gerätschaften) müssen
Inhaber von
Verantwortlichkeitspunzen verfugen?
15.
Wie
viele Prüfer wurden seit Inkrafttreten des Punzierungsgesetzes 2000 durch
österreichische Hersteller oder Händler von
Edelmetallgegenständen eingestellt?
16.
Wie viele „regelmäßigen" Standortkontrollen
(Marktkontrollen) wurden durch die
Punzierungskontrollorgane
2003 vorgenommen (Aufschlüsselung auf
Jahre
und FLD)?
17.
Welches
Ergebnis erbrachten 2003 diese „Standortkontrollen" (Aufschlüsselung auf
FLD)? Hat sich der in der AB 701 zitierte unzureichende Informationsstand der
Gewerbetreibenden verbessert?
18.
In wie vielen Fällen musste 2003 die Berechtigung zur
Prüfung und Punzierung - auf
Zeit oder auf Dauer -
entzogen werden (Aufschlüsselung auf FLD)? Wie viele
diesbezüglicher Verfahren mussten eingeleitet werden?
19.
Wie
viele Fälle von „Punzenfälschungen" konnten seit Inkrafttreten des neuen
Punzierungsgesetzes nachgewiesen werden?
Welche behördlichen Maßnahmen wurden
dabei ergriffen?
20.
Wie viele Edelmetallgegenstände wurde 2003 durch die
Punzierungskontrollorgane
überprüft
(Aufschlüsselung auf FLD)?
21. Welches Ergebnis erbrachten
jeweils diese Überprüfungen?
22.
Wie viele Probenziehungen und Feingehaltsüberprüfungen
wurden durch die
Punzierungskontrollorganen
bzw. das Edelmetallkontrolllabor 2003
vorgenommen (Aufschlüsselung auf FLD)?
23.
Welche Maßnahmen nach dem Punzierungsgesetz 2000 mussten
durch die
Punzierungskontrollorgane
2003 ergriffen werden?
24.
Wie viele Strafverfügungen wurden durch die
Punzierungskontrollorgane 2003
verhängt
(Aufschlüsselung auf FLD)?
Wie
hoch waren diese in Summe?
25.
Wie viele Verwaltungsstrafverfahren wurden durch
Bezirksverwaltungsbehörden
bzw.
Bundespolizeibehörden 2003 durchgeführt (Aufschlüsselung auf
Bezirksverwaltungsbehörden
bzw. Bundespolizeibehörden)?
26.
Welche Strafen wurden dabei verhängt (Aufschlüsselung auf
Bezirksverwaltungsbehörden bzw. Bundespolizeibehörden)?
27.
Wie hoch waren die Einnahmen, die durch die
Punzierungskontrollgebühren im Jahr
2003 durch die
Hauptzollämter eingenommen wurden (Aufschlüsselung auf FLD)?
28.
Wie viele Feingehaltsprüfungen wurde 2003 durch das
Edelmetallkontrolllabor im
Rahmen des
Übereinkommens über die Prüfung und Bezeichnung von
Edelmetallgegenständen durchgeführt (Aufschlüsselung auf Jahr)?
29. Was erbrachten diese
Feingehaltsprüfungen jeweils für ein Ergebnis?
30.
Wie
viele Feingehaltsprüfungen wurde 2003 durch das Edelmetallkontrolllabor für
Private und Gewerbetreibende
(Aufschlüsselung auf Jahr, Private (KonsumentInnen),
MÖÄG und Gewerbetreibende)?
31.
Wie viele Feingehaltsprüfungen wurden 2003 im Rahmen der
„Amtstage" durch die
einzelnen
Punzierungskontrollorgane „von Privatparteien" durchgeführt
(Aufschlüsselung auf FLD's)?
32. Wie hoch ist derzeit der
Kostenersatz für Private (KonsumentInnen)?
33. Wie viele „Private" mussten
aus „Zeit- du Personaleinsparungen" abgewiesen werden?
34.
Welche Einnahmen wurden durch das
Edelmetallkontrolllabor 2003
erzielt
(Aufschlüsselung auf Jahr)?
35.
In welchen EU-Mitgliedsstaaten und EWR-Staaten sind die
Prüf- und
Kontrollmethoden mit
denen in Österreich nicht gleichwertig?
Wo liegen die Unterschiede? Über
Prüfausrüstungen verfügen diese?
36.
Welche Gebühren werden für eine Punzierung -
gleichgültig ob staatliche Punze
oder sog.
Verantwortlichkeitspunze - von den EU-Mitgliedsstaaten eingehoben
(Aufschlüsselung auf EU-Mitgliedsstaaten)?
Welche Gebühren in der Schweiz?
37.
Wie hoch waren die tatsächlichen Personal- und
Kosteneinsparungen, die durch das
Punzierungsgesetz im
Jahr 2003 im Vergleich zu 2000 erzielt wurden?
38.
Wie
viele Personen waren nun in Österreich mit Stichtag 1. Jänner 2004 als
Punzierungskontrollorgane bzw. im
Edelmetallkontrolllabor tätig? Wie viele Personen
waren 2003 im Sekretariat von Punzierungskontrollstellen tätig? Welche
Änderungen
ergaben sich mit Stichtag 31.05.2004?
39.
Welche
Probleme sehen Sie bei Importen von Edelmetallgegenständen aus
Drittstaaten durch Konsumentinnen (z.B. Urlaubseinkäufe in Taiwan, Russland ?
In wie
vielen Fällen wurden 2003 Verletzungen
zollrechtlicher Bestimmungen KonsumentInnen
nachgewiesen?
40.
Wie berechnet sich jeweils der Zoll bei der privaten
Einfuhr von Edelmetallgegenständen aus
Drittstaaten
nach Österreich (z.B. aus Türkei, Taiwan, Thailand, China-Hongkong)? Welche
diesbezüglichen
Regelungen sind in Kraft?
41. Wie oft wurde 2003
Finanzstrafverfahren gegenüber Konsumentinnen
(z.B. Urlauberinnen) in Zusammenhang mit dem Import von
Edelmetallgegenständen wegen
der Verletzung
zollrechtlicher Bestimmungen eingeleitet?
42.
Welche Strafen wurden dabei jeweils verhängt? Wie hoch
waren jeweils die
Geldstrafen? Welche
sonstigen Sanktionen wurden gesetzt?
43.
Welche
Informationsmaßnahmen wurden und werden Sie für das Urlaubsjahr 2004
vornehmen, um - besonders Urlauberinnen -
über die Einhaltung der entsprechenden
zollrechtlichen Bestimmungen zu informieren?
44.
Welche Probleme sehen Sie bei Importen vom
Edelmetallgegenständen aus Drittstaaten
durch Gewerbetreibende
(Importeure)?
45.
Wie berechnet sich der Zoll bei der gewerblichen Einfuhr
von Edelmetallgegenständen aus
Drittstaaten nach Österreich (z.B. aus Türkei, Taiwan, Thailand,
China-Hongkong)? Welche
diesbezüglichen Regelungen sind in Kraft? Welche
Punzierungsrechtlichen Vorschriften
sind dabei
anzuwenden?
46.
Wie oft wurde 2003 Finanzstrafverfahren gegenüber
Gewerbetreibende (Importeure) in
Zusammenhang mit dem
Import von Edelmetallgegenständen wegen Verletzung
zollrechtlicher und punzierungsrechtlichen Bestimmungen eingeleitet?
47.
Welche
Strafen wurden dabei jeweils verhängt? Wie hoch waren jeweils die
Geldstrafen (Aufschlüsselung auf Jahr)?
Welche sonstigen Sanktionen wurden
gesetzt (z.B. Beschlagnahme)?
48.
Welche
Informationsmaßnahmen wurden bzw. werden von Ihnen gegenüber
Gewerbetreibenden (Importeure) vorgenommen, um diese über die Einhaltung der
entsprechenden zollrechtlichen und punzierungsrechtlichen Bestimmungen zu
informieren?