1786/J XXII. GP

Eingelangt am 26.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Abfrageberechtigungen nach dem Meldegesetz III“

Mit der Anfragebeantwortung sollte durch den BM für Inneres die Anfrage „Abfrageberechtigte
nach dem Meldegesetz - Kontrolle durch das BMI - Empfehlungen der Datenschutzkommission
beantwortet werden. Unverständlicherweise wurden die Fragen 6-17 und 33 nicht beantwortet.
Begründet wurde dies wie folgt: „Die ursprünglich geführte Aufschlüsselung nach
Unternehmensgruppe wurde nicht weitergeführt, da über ein in der Einführungsphase
hinausgehendes Interesse an der Struktur der Antragsteller nicht mehr bestand und eine andere
Notwendigkeit oder Verpflichtung nicht gegeben war. "

Diese Antwort ist für die Fragesteller nicht nachvollziehbar, zumal die Frage 20 wie folgt
beantwortet wird:

„Der Antragsteller übermittelt einen entsprechenden Antrag und legt diesem z.B. eine
Gewerbeberechtigung, Firmenbuchauszug, Gesellschaftsvertrag bei. Ebenso werden
erforderlichenfalls genaue und nachvollziehbare Darstellungen der Abläufe, bei denen
Meldeauskünfte benötigt werden, sowie detaillierte und nachvollziehbare Angaben zur Häufigkeit
des Bedarfes an Meldeauskünften verlangt".

Daraus ist klar ersichtlich, dass das BMI über diese abgefragten Daten verfügt. Mit der
Nichtbekanntgabe dieser Informationen in einer Parlamentarischen Anfragebeantwortung wird es
Abgeordneten aber verunmöglicht nachzuprüfen, ob die Abfrageberechtigungen gesetzeskonform
durch das BMI vergeben wurden. Daher ist diese Stellungnahme nicht zu akzeptieren.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende


Anfrage:

1.             Wie vielen Inkassobüros wurde bislang eine Abfrageberechtigung nach zuerkannt (Stichtag
1.Jänner 2004)? Wie vielen entzogen?

2.      Wie vielen „Auskunfteien“ wurde bislang eine Abfrageberechtigung nach dem Meldegesetz
zuerkannt (Stichtag 1.Jänner 2004)? Wie vielen entzogen?

3.             Wie vielen Unternehmen aus dem Sicherheitsgewerbe - (z.B. Berufsdetektive) - wurde
bislang eine Abfrageberechtigung nach dem Meldegesetz zuerkannt (Stichtag 1.Jänner
2004)? Wie vielen entzogen?

4.             Wie vielen Banken wurde bislang eine Abfrageberechtigung nach dem Meldegesetz
zuerkannt (Stichtag 1 Jänner 2004)? Wie vielen entzogen?

5.             Wie vielen Versicherungen wurde bislang eine Abfrageberechtigung nach dem Meldegesetz
zuerkannt (Stichtag 1.Jänner 2004)? Wie vielen entzogen?

6.             Wie vielen Versicherungsmaklern oder Versicherungsagenten wurde bislang eine
Abfrageberechtigung nach dem Meldegesetz zuerkannt (Stichtag 1 Jänner 2004)? Wie
vielen entzogen?

7.             Wie vielen Rechtsanwälten wurde bislang eine Abfrageberechtigung nach dem Meldegesetz
zuerkannt (Stichtag 1 Jänner 2004)? Wie vielen entzogen?

8.             Wie vielen Notaren wurde bislang eine Abfrageberechtigung nach dem Meldegesetz
zuerkannt (Stichtag 1 Jänner 2004)? Wie vielen entzogen?

9.             Wie vielen Wirtschaftstreuhändern, Steuerberatern etc. wurde bislang eine
Abfrageberechtigung nach dem Meldegesetz zuerkannt (Stichtag 1 Jänner 2004)? Wie
vielen entzogen?

10.      Wie vielen Immobilien- und Vermögenstreuhändern wurde bislang eine
Abfrageberechtigung nach dem Meldegesetz zuerkannt (Stichtag 1 Jänner 2004)? Wie
vielen entzogen?

11.      Wie vielen und welchen Vereinen wurde bislang eine Abfrageberechtigung nach dem
Meldegesetz zuerkannt (Stichtag 1 Jänner 2004)? Wie vielen entzogen?

12.      Welchen sonstigen Branchen bzw. Berufsgruppen wurde darüber hinaus noch eine
Abfrageberechtigung eingeräumt?

13.      Wie schlüsseln sich die 2003 erfolgten Abfragen der Sonstigen Abfrageberechtigten auf die
einzelnen Branchen auf (s. Fragen 1-12)?


14. Aus welchen datenschutzrechtlichen Bestimmungen schließen Sie (als zuständige Behörde),
dass eine präventive Prüfung Sonstiger Abfrageberechtiger an datenschutzrechtliche
Grenzen stößt?