1786/J XXII. GP
Eingelangt am 26.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an
den Bundesminister für Inneres
betreffend
„Abfrageberechtigungen nach dem Meldegesetz III“
Mit der Anfragebeantwortung sollte durch den BM für
Inneres die Anfrage „Abfrageberechtigte
nach dem Meldegesetz
- Kontrolle durch das BMI - Empfehlungen der Datenschutzkommission
beantwortet werden. Unverständlicherweise wurden die Fragen 6-17 und 33 nicht beantwortet.
Begründet wurde dies wie folgt: „Die
ursprünglich geführte Aufschlüsselung nach
Unternehmensgruppe wurde nicht weitergeführt, da über ein in der
Einführungsphase
hinausgehendes Interesse an der Struktur der Antragsteller nicht mehr bestand
und eine andere
Notwendigkeit oder Verpflichtung nicht gegeben war. "
Diese Antwort ist für die Fragesteller nicht
nachvollziehbar, zumal die Frage 20 wie folgt
beantwortet
wird:
„Der
Antragsteller übermittelt einen entsprechenden Antrag und legt diesem z.B. eine
Gewerbeberechtigung, Firmenbuchauszug, Gesellschaftsvertrag bei. Ebenso werden
erforderlichenfalls genaue und nachvollziehbare Darstellungen der Abläufe, bei
denen
Meldeauskünfte benötigt werden, sowie
detaillierte und nachvollziehbare Angaben zur Häufigkeit
des Bedarfes an Meldeauskünften verlangt".
Daraus
ist klar ersichtlich, dass das BMI über diese abgefragten Daten verfügt. Mit
der
Nichtbekanntgabe dieser Informationen in
einer Parlamentarischen Anfragebeantwortung wird es
Abgeordneten aber verunmöglicht nachzuprüfen, ob die Abfrageberechtigungen
gesetzeskonform
durch das BMI vergeben wurden. Daher ist diese Stellungnahme nicht zu
akzeptieren.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie
vielen Inkassobüros wurde bislang eine Abfrageberechtigung nach zuerkannt
(Stichtag
1.Jänner 2004)? Wie vielen entzogen?
2.
Wie vielen „Auskunfteien“ wurde bislang eine
Abfrageberechtigung nach dem Meldegesetz
zuerkannt (Stichtag 1.Jänner 2004)? Wie vielen entzogen?
3.
Wie
vielen Unternehmen aus dem Sicherheitsgewerbe - (z.B. Berufsdetektive) - wurde
bislang eine Abfrageberechtigung nach dem
Meldegesetz zuerkannt (Stichtag 1.Jänner
2004)? Wie vielen entzogen?
4.
Wie vielen Banken wurde bislang eine Abfrageberechtigung
nach dem Meldegesetz
zuerkannt (Stichtag 1
Jänner 2004)? Wie vielen entzogen?
5.
Wie vielen Versicherungen wurde bislang eine
Abfrageberechtigung nach dem Meldegesetz
zuerkannt (Stichtag
1.Jänner 2004)? Wie vielen entzogen?
6.
Wie
vielen Versicherungsmaklern oder Versicherungsagenten wurde bislang eine
Abfrageberechtigung nach dem Meldegesetz
zuerkannt (Stichtag 1 Jänner 2004)? Wie
vielen entzogen?
7.
Wie vielen Rechtsanwälten wurde bislang eine
Abfrageberechtigung nach dem Meldegesetz
zuerkannt (Stichtag 1
Jänner 2004)? Wie vielen entzogen?
8.
Wie vielen Notaren wurde bislang eine
Abfrageberechtigung nach dem Meldegesetz
zuerkannt (Stichtag 1
Jänner 2004)? Wie vielen entzogen?
9.
Wie
vielen Wirtschaftstreuhändern, Steuerberatern etc. wurde bislang eine
Abfrageberechtigung nach dem Meldegesetz
zuerkannt (Stichtag 1 Jänner 2004)? Wie
vielen entzogen?
10.
Wie
vielen Immobilien- und Vermögenstreuhändern wurde bislang eine
Abfrageberechtigung nach dem Meldegesetz
zuerkannt (Stichtag 1 Jänner 2004)? Wie
vielen entzogen?
11.
Wie vielen und welchen Vereinen wurde bislang eine
Abfrageberechtigung nach dem
Meldegesetz zuerkannt
(Stichtag 1 Jänner 2004)? Wie vielen entzogen?
12.
Welchen sonstigen Branchen bzw. Berufsgruppen wurde
darüber hinaus noch eine
Abfrageberechtigung
eingeräumt?
13.
Wie schlüsseln sich die 2003 erfolgten Abfragen der
Sonstigen Abfrageberechtigten auf die
einzelnen
Branchen auf (s. Fragen 1-12)?
14. Aus welchen
datenschutzrechtlichen Bestimmungen schließen Sie (als zuständige Behörde),
dass eine präventive
Prüfung Sonstiger Abfrageberechtiger an datenschutzrechtliche
Grenzen stößt?