1792/J XXII. GP
Eingelangt am 26.05.2004
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „dienstliches“ Betanken von Kraftfahrzeugen
Die einzelnen Bundesministerien bedienen sich
hinsichtlich der Betankung
der
dienstlichen Kraftfahrzeuge teilweise ressortinterner Tankmöglichkeiten
bzw.
ressorteigener Tankstellen. Gleichzeitig hält sich seit langem das
Gerücht,
dass diese „Diensttankstellen“ auch zur Betankung von privaten
PKW
verwendet werden, da die Abgabe von Treibstoff an diesen Tankstellen
besonders
kostengünstig erfolgen soll. Um dieser Vermutung entgegen zu
wirken
bzw. die Situation hinsichtlich der ressortinternen Betankung zu
klären, richten die unterzeichneten Abgeordneten daher an den
Bundesminister
für Inneres nachstehende
Anfrage:
1.
Bestehen im Bereich Ihres Ressorts Möglichkeiten,
Dienstkraftfahrzeuge
über ressortinterne bzw. bundeseigene
Tankstellen
zu betanken und wenn ja, wie viele derartige
Abgabestellen
werden von Ihrem Ressort verwendet?
2.
Wie viele Dienst-KFZ werden durch die unter 1.
angefragten
Tankstellen
betankt?
3.
Wie viele Liter Treibstoff werden pro Jahr durch die unter
1. ange-
fragten
Tankstellen angekauft, welchen Steuern unterliegen die durch
unter
1. angefragte Tankstellen abgegebenen Treibstoffe und wie hoch
ist
die Differenz zu den durchschnittlichen Markttreibstoffpreisen
samt
Steuern?
4.
Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, Privat-PKW
an den
unter
1. angefragten Tankstellen zu betanken?
5.
Welche Treibstoffmenge wurde, gegliedert nach
Budgetjahren, an
Privat-PKW
durch die unter 1. angefragten Tankstellen in den Jahren
2000
bis 2003 abgegeben?
6.
Worin liegen für die Republik die Vorteile des Betriebes
von
„Diensttankstellen“
und wie hoch ist die jährliche Ersparnis
gegenüber
dem Betanken der Dienst-KFZ an „Markttankstellen“?