1797/J XXII. GP

Eingelangt am 26.05.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Kräuter

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „dienstliches" Betanken von Kraftfahrzeugen

Die einzelnen Bundesministerien bedienen sich hinsichtlich der Betankung
der dienstlichen Kraftfahrzeuge teilweise ressortinterner Tankmöglichkeiten
bzw. ressorteigener Tankstellen. Gleichzeitig hält sich seit langem das
Gerücht, dass diese „Diensttankstellen" auch zur Betankung von privaten
PKW verwendet werden, da die Abgabe von Treibstoff an diesen Tankstellen
besonders kostengünstig erfolgen soll. Um dieser Vermutung entgegen zu
wirken bzw. die Situation hinsichtlich der ressortinternen Betankung zu
klären, richten die unterzeichneten Abgeordneten daher an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.                         Bestehen im Bereich Ihres Ressorts Möglichkeiten,
Dienstkraftfahrzeuge über ressortinterne bzw. bundeseigene
Tankstellen zu betanken und wenn ja, wie viele derartige
Abgabestellen werden von Ihrem Ressort verwendet?

2.            Wie viele Dienst-KFZ werden durch die unter 1. angefragten
Tankstellen betankt?

3.                         Wie viele Liter Treibstoff werden pro Jahr durch die unter 1. ange-
fragten Tankstellen angekauft, welchen Steuern unterliegen die durch
unter 1. angefragte Tankstellen abgegebenen Treibstoffe und wie hoch
ist die Differenz zu den durchschnittlichen Markttreibstoffpreisen
samt Steuern?


4.            Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, Privat-PKW an den
unter 1. angefragten Tankstellen zu betanken?

5.            Welche Treibstoffmenge wurde, gegliedert nach Budgetjahren, an
Privat-PKW durch die unter 1. angefragten Tankstellen in den Jahren
2000 bis 2003 abgegeben?

6.            Worin liegen für die Republik die Vorteile des Betriebes von
„Diensttankstellen" und wie hoch ist die jährliche Ersparnis
gegenüber dem Betanken der Dienst-KFZ an „Markttankstellen"?