1806/J XXII. GP

Eingelangt am 26.05.2004
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Brosz, Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend Ethik-Unterricht

 

Seit 1997 gibt es Schulversuche zum Ethikunterricht. Da bislang keine Übernahme ins Regelschulwesen erfolgte, ist es aus unserer Sicht Zeit für eine Bestandsaufnahme.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Wie viele Schulstandorte mit dem Schulversuch Ethik gibt es mit heutigen Stand?

 

  1. Wie viele Anträge für eine Genehmigung des Schulversuches Ethik wurden seit Beginn des Schulversuchs eingebracht? Wie viele davon wurden genehmigt? Bitte nach Schuljahren und Bundesländern aufschlüsseln

 

  1. Wie viele SchülerInnen haben seit dem Schuljahr 1997/1998 einen Ethikunterricht besucht? Bitte nach Schuljahren und Bundesländern aufschlüsseln?

 

  1. Können SchülerInnen zu einem Ersatzunterricht gesetzlich verpflichtet werden, wenn sie die Möglichkeit sich vom Religionsunterricht abzumelden, in Anspruch nehmen?

 

  1. In welchen Bundesländern gab es bisher keinen Schulversuch Ethik?

 

  1. Nach welchem Rahmenlehrplan wird das Fach „Ethik“ derzeit unterrichtet?

 

  1. In welcher Form erfolgt derzeit die Ausbildung der EthiklehrerInnen?

 

  1. Weshalb wird der Schulversuch Ethik nur in der Sekundarstufe II durchgeführt? Ist eine Ausweitung auf die Sekundarstufe I und die Volksschule geplant? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Gibt es Pläne den Ethikunterricht ins Regelschulwesen aufzunehmen? Wenn ja, in welchem Zeitraum?

 

  1. Gibt es im BM:BWK eine Arbeitsgruppe Ethikunterricht?

a)     Wenn ja, wann hat diese Arbeitsgruppe Ethikunterricht zuletzt getagt?

b)     Wenn ja, gibt es Protokolle dieser Sitzungen, die öffentlich zugänglich sind? Bitte die Protokolle der Anfragebeantwortung beifügen

 

  1. Worin liegt Ihrer Meinung nach die „Gefahr religiöser Gleichgültigkeit“? (Zeitschrift „dialog“ 9/2002)