Eingelangt am 26.05.2004
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ANFRAGE
des Abgeordneten
Brosz, Grünewald, Freundinnen und Freunde
an die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Ethik-Unterricht
Seit 1997 gibt es Schulversuche zum
Ethikunterricht. Da bislang keine Übernahme ins Regelschulwesen erfolgte, ist
es aus unserer Sicht Zeit für eine Bestandsaufnahme.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Wie viele Schulstandorte mit dem Schulversuch Ethik gibt es mit
heutigen Stand?
- Wie viele Anträge für eine Genehmigung des Schulversuches Ethik
wurden seit Beginn des Schulversuchs eingebracht? Wie viele davon wurden
genehmigt? Bitte nach Schuljahren und Bundesländern aufschlüsseln
- Wie viele SchülerInnen haben seit dem
Schuljahr 1997/1998 einen Ethikunterricht besucht? Bitte nach Schuljahren
und Bundesländern aufschlüsseln?
- Können SchülerInnen zu einem Ersatzunterricht gesetzlich
verpflichtet werden, wenn sie die Möglichkeit sich vom Religionsunterricht
abzumelden, in Anspruch nehmen?
- In welchen Bundesländern gab es bisher keinen Schulversuch
Ethik?
- Nach welchem Rahmenlehrplan wird das Fach „Ethik“ derzeit
unterrichtet?
- In welcher Form erfolgt derzeit die Ausbildung der
EthiklehrerInnen?
- Weshalb wird der Schulversuch Ethik nur in der Sekundarstufe II
durchgeführt? Ist eine Ausweitung auf die Sekundarstufe I und die
Volksschule geplant? Wenn nein, warum nicht?
- Gibt es Pläne den Ethikunterricht ins Regelschulwesen
aufzunehmen? Wenn ja, in welchem Zeitraum?
- Gibt es im BM:BWK eine Arbeitsgruppe Ethikunterricht?
a) Wenn ja, wann hat diese Arbeitsgruppe Ethikunterricht zuletzt
getagt?
b) Wenn ja, gibt es Protokolle dieser Sitzungen, die öffentlich zugänglich
sind? Bitte die Protokolle der Anfragebeantwortung beifügen
- Worin liegt Ihrer Meinung nach die „Gefahr religiöser
Gleichgültigkeit“? (Zeitschrift „dialog“ 9/2002)