1807/J XXII. GP

Eingelangt am 26.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Krist, Schopf, Keck

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend

Kostenloser Schutzimpfungen gegen Hepatitis-B für Feuerwehrleute bzw. Gleichstellung
der Feuerwehrleute mit dem Sanitätspersonal und Notfall - Medizinern der

Einsatzorganisationen

Die Aufgaben der FeuerwehrhelferInnen reichen heute über den klassischen Bereich der
Brandlöschung weit hinaus. Von den mehr als 200.000 Einsätzen im Jahr entfallen
mittlerweile rund zwei Drittel in den „technischen Bereich“, wozu etwa die Bergung von
Unfallopfern, deren Erstversorgung und Übergabe an die Rettungsorganisationen gehört. Die
Gesundheit der Feuerwehrangehörigen könnte dabei etwa aufgrund von Kontakt mit
Körperflüssigkeiten oder der Gefahr von Schnittwunden beeinträchtigt werden.

Der Ablauf eines technischen Einsatzes wurde in einer Stellungnahme des
Feuerwehrkommandos Linz- Land wie folgt erklärt:

Alarmierung, Einsatzfahrt, Eintreffen am Einsatzort - Rettungsorganisation noch nicht am
Einsatzort, Verletzte und eingeklemmte Personen werden unter Zuhilfenahme von
hydraulischen Berggeräten geborgen und von der Feuerwehr erstversorgt. Die Erste Hilfe -
Leistung erfolgt durch die Feuerwehr bis zum Eintreffen der Rettungsorganisation bzw. des
Notarztteams. Sollte das Notarztteam bereits vor Ort sein, stabilisiert und überwacht das
Notarztteam die Verletzten, während die Feuerwehrleute die Verletzten bergen. Im Anschluss
erfolgen Aufräumarbeiten an der Unfallstelle, Einrücken in das Feuerwehrhaus und
anschließende Reinigung und Aufrüstung des Einsatzgerätes.

Wie aus dieser Darstellung eines Einsatzes ersichtlich ist, sind Feuerwehrleute einer erhöhten
Gefahr der Ansteckung mit Hepatitis ausgesetzt. Schnittverletzungen durch Blechkanten,
Glasscheiben, Kontakt mit Körperflüssigkeiten von Verletzten, usw. sind oft trotz guter
Schutzausrüstung unvermeidlich. Die Einsatzmannschaften müssen geschützt werden, eine
einfache Spritze - wie bei Rettungsorganisationen - könnte diesen Schutz gewährleisten.

In der XXI. Gesetzgebungsperiode wurden zahlreiche Initiativen im Ressort des
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen getätigt, denen zahlreiche
Verhandlungen mit zuständigen Institutionen und zahlreiche Gutachten zur Feststellung der
Zweckmäßigkeit und Notwenigkeit dieser Forderung folgten. Die Ergebnisse sprachen für die
Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Sicherstellung einer kostenlosen Schutzimpfung
gegen Hepatits-B für Feuerwehrleute.

Die Befürchtung unfinanzierbarer Kosten ist unbegründet, da die Impfung vorläufig nur bei
jenen Feuerwehrleuten erfolgen soll, die tatsächlich für die Bergeeinsätze ausgebildet sind
und dafür eingesetzt werden.

Es ist nicht einsehbar, dass ehrenamtliche Helfer, die freiwillig ihre Zeit und ihre Gesundheit
zum Wohle unserer Gesellschaft einsetzen, die Impfkosten tragen sollen. Schließlich werden
auch MitarbeiterInnen des Roten Kreuzes, der Krankenhäuser und in der Altenfachbetreuung


gratis geimpft. Die Landeshauptleutekonferenz hat deshalb diese Forderung unterstützt.

Am 12.11.2003 wurde von den Abgeordneten der SPÖ ein Entschließungsantrag (273/A/E)
betreffend kostenloser Schutzimpfungen gegen Hepatitis B für Feuerwehrleute eingebracht.
Der Antrag wurde am 13.11.2003 dem Gesundheitsausschuss zugewiesen aber bisher wurde
eine Behandlung des Antrages im Ausschuss noch nicht in Aussicht gestellt bzw. es wurde
einer Behandlung des Antrages bisher nicht zugestimmt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin
für Gesundheit und Frauen nachstehende

Anfrage:

1.  Unterstützen Sie diese Forderung?

2.              Wenn ja, wie?

3.              Wenn nein, warum nicht?

4.              Warum wurde der Behandlung des Entschließungsantrages (273/A/E) nicht
zugestimmt?

5.              Beabsichtigen Sie diesen Entschließungsantrag zu behandeln?

6.              Wenn ja, wann?

7.              Wenn nein, warum nicht?