1807/J XXII. GP
Eingelangt am 26.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Krist, Schopf, Keck
und
GenossInnen
an
die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend
Kostenloser
Schutzimpfungen gegen Hepatitis-B für Feuerwehrleute bzw. Gleichstellung
der
Feuerwehrleute mit dem Sanitätspersonal und Notfall - Medizinern der
Einsatzorganisationen
Die Aufgaben der
FeuerwehrhelferInnen reichen heute über den klassischen Bereich der
Brandlöschung
weit hinaus. Von den mehr als 200.000 Einsätzen im Jahr entfallen
mittlerweile
rund zwei Drittel in den „technischen Bereich“, wozu etwa die Bergung von
Unfallopfern, deren Erstversorgung und Übergabe an die Rettungsorganisationen
gehört. Die
Gesundheit der
Feuerwehrangehörigen könnte dabei etwa aufgrund von Kontakt mit
Körperflüssigkeiten oder der Gefahr von Schnittwunden beeinträchtigt werden.
Der Ablauf eines
technischen Einsatzes wurde in einer Stellungnahme des
Feuerwehrkommandos
Linz- Land wie folgt erklärt:
Alarmierung, Einsatzfahrt, Eintreffen
am Einsatzort - Rettungsorganisation noch nicht am
Einsatzort,
Verletzte und eingeklemmte Personen werden unter Zuhilfenahme von
hydraulischen
Berggeräten geborgen und von der Feuerwehr erstversorgt. Die Erste Hilfe -
Leistung erfolgt durch die Feuerwehr bis zum Eintreffen der
Rettungsorganisation bzw. des
Notarztteams. Sollte
das Notarztteam bereits vor Ort sein, stabilisiert und überwacht das
Notarztteam die Verletzten, während die
Feuerwehrleute die Verletzten bergen. Im Anschluss
erfolgen Aufräumarbeiten an der
Unfallstelle, Einrücken in das Feuerwehrhaus und
anschließende Reinigung und
Aufrüstung des Einsatzgerätes.
Wie aus dieser
Darstellung eines Einsatzes ersichtlich ist, sind Feuerwehrleute einer erhöhten
Gefahr der Ansteckung
mit Hepatitis ausgesetzt. Schnittverletzungen durch Blechkanten,
Glasscheiben, Kontakt mit
Körperflüssigkeiten von Verletzten, usw. sind oft trotz guter
Schutzausrüstung unvermeidlich. Die
Einsatzmannschaften müssen geschützt werden, eine
einfache Spritze - wie bei Rettungsorganisationen - könnte diesen Schutz
gewährleisten.
In der XXI. Gesetzgebungsperiode wurden zahlreiche Initiativen im
Ressort des
Bundesministerium
für soziale Sicherheit und Generationen getätigt, denen zahlreiche
Verhandlungen
mit zuständigen Institutionen und zahlreiche Gutachten zur Feststellung der
Zweckmäßigkeit und Notwenigkeit dieser Forderung folgten. Die Ergebnisse
sprachen für die
Schaffung einer
gesetzlichen Grundlage zur Sicherstellung einer kostenlosen Schutzimpfung
gegen Hepatits-B für Feuerwehrleute.
Die Befürchtung unfinanzierbarer Kosten ist unbegründet, da
die Impfung vorläufig nur bei
jenen Feuerwehrleuten erfolgen soll, die
tatsächlich für die Bergeeinsätze ausgebildet sind
und dafür eingesetzt werden.
Es ist nicht
einsehbar, dass ehrenamtliche Helfer, die freiwillig ihre Zeit und ihre
Gesundheit
zum
Wohle unserer Gesellschaft einsetzen, die Impfkosten tragen sollen. Schließlich
werden
auch MitarbeiterInnen des Roten Kreuzes, der Krankenhäuser und in der
Altenfachbetreuung
gratis geimpft. Die
Landeshauptleutekonferenz hat deshalb diese Forderung unterstützt.
Am 12.11.2003 wurde von den Abgeordneten der SPÖ ein
Entschließungsantrag (273/A/E)
betreffend
kostenloser Schutzimpfungen gegen Hepatitis B für Feuerwehrleute eingebracht.
Der Antrag wurde am 13.11.2003 dem Gesundheitsausschuss zugewiesen aber bisher
wurde
eine Behandlung des Antrages im Ausschuss noch nicht in Aussicht gestellt bzw.
es wurde
einer Behandlung des Antrages bisher nicht zugestimmt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem
Zusammenhang an die Bundesministerin
für Gesundheit und
Frauen nachstehende
Anfrage:
1. Unterstützen Sie diese Forderung?
2.
Wenn
ja, wie?
3.
Wenn
nein, warum nicht?
4.
Warum
wurde der Behandlung des Entschließungsantrages (273/A/E) nicht
zugestimmt?
5.
Beabsichtigen
Sie diesen Entschließungsantrag zu behandeln?
6.
Wenn ja, wann?
7.
Wenn
nein, warum nicht?