1808/J XXII. GP
Eingelangt am 26.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Krist, Schopf, Keck
und GenossInnen
an
den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend
Kostenloser
Schutzimpfungen gegen Hepatitis-B für Feuerwehrleute bzw. Gleichstellung
der
Feuerwehrleute mit dem Sanitätspersonal und Notfall - Medizinern der
Einsatzorganisationen
Die Aufgaben der FeuerwehrhelferInnen
reichen heute über den klassischen Bereich der
Brandlöschung weit hinaus. Von den mehr als
200.000 Einsätzen im Jahr entfallen
mittlerweile rund zwei Drittel in
den „technischen Bereich“, wozu etwa die Bergung von
Unfallopfern, deren Erstversorgung und Übergabe an die Rettungsorganisationen
gehört. Die
Gesundheit der Feuerwehrangehörigen könnte dabei etwa aufgrund von
Kontakt mit
Körperflüssigkeiten oder der Gefahr von Schnittwunden beeinträchtigt werden.
Der Ablauf eines technischen Einsatzes
wurde in einer Stellungnahme des
Feuerwehrkommandos
Linz- Land wie folgt erklärt:
Alarmierung,
Einsatzfahrt, Eintreffen am Einsatzort - Rettungsorganisation noch nicht am
Einsatzort,
Verletzte und eingeklemmte Personen werden unter Zuhilfenahme von
hydraulischen
Berggeräten geborgen und von der Feuerwehr erstversorgt. Die Erste Hilfe -
Leistung erfolgt durch die Feuerwehr bis zum Eintreffen der
Rettungsorganisation bzw. des
Notarztteams. Sollte
das Notarztteam bereits vor Ort sein, stabilisiert und überwacht das
Notarztteam die Verletzten, während die
Feuerwehrleute die Verletzten bergen. Im Anschluss
erfolgen Aufräumarbeiten an der
Unfallstelle, Einrücken in das Feuerwehrhaus und
anschließende Reinigung und
Aufrüstung des Einsatzgerätes.
Wie aus dieser
Darstellung eines Einsatzes ersichtlich ist, sind Feuerwehrleute einer erhöhten
Gefahr der Ansteckung mit Hepatitis ausgesetzt. Schnittverletzungen durch
Blechkanten,
Glasscheiben, Kontakt mit Körperflüssigkeiten von Verletzten, usw. sind oft
trotz guter
Schutzausrüstung unvermeidlich. Die Einsatzmannschaften müssen geschützt
werden, eine
einfache Spritze -
wie bei Rettungsorganisationen - könnte diesen Schutz gewährleisten.
Die folgende
Chronologie aller dafür gesetzten Initiativen wird aufzeigen, dass die
Forderung
nach
einer kostenlosen Schutzimpfung gegen Hepatitis-B für Feuerwehrleute,
grundsätzlich
von
allen Seiten (auch von den Regierungsfraktionen) zu recht befürwortet wird,
aber dass
alle
von den Abgeordneten der SPÖ eingebrachten Anträge zur Schaffung der dafür
notwendigen
gesetzlichen Grundlage keine Mehrheit fanden, oder nach Klärung offener
Fragen
seitens der Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen keine
weiteren
Schritte mehr gesetzt wurden.
XXI. Gesetzgebungsperiode:
21.03.2000 Antrag (117/A) der SPÖ
Abgeordneten für eine entsprechende Änderung des
Sozialversicherungsgesetzes, damit für Feuerwehrleute bei einer Berufskrankheit
Leistungen
der Unfallversicherung für den Erkrankten
oder seinen Hinterbliebenen erbracht werden.
Weiters sollte eine kostenlose
Schutzimpfung gegen Hepatitis-B für Feuerwehrleute einer
Ansteckung mit dieser gefährlichen Krankheit vorbeugen. Der
Antrag (117/A) fand in der
Abstimmung keine Mehrheit. Es wurde jedoch
ein Entschließungsantrag (5/AEA) mit
folgenden Inhalt mit Stimmenmehrheit angenommen:
Die Bundesministerin für soziale Sicherheit und
Generationen wird ersucht, gemeinsam mit
den Ländern
1.
eine
Abklärung der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von kostenlosen
Schutzimpfungen für freiwillige Helfer wie etwa Feuerwehrleute, aber auch
zusätzliche
Berufsgruppen wie etwa (in manchen Ländern)
den Sanitätshilfsdienst durchzuführen und
2.
für
alle Gruppen, für die eine Möglichkeit kostenloser Schutzimpfungen geboten
werden
sollte, eine Finanzierung zu vereinbaren,
die der Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund
und Ländern und den Aufgaben der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt
gerecht wird.
07.06.2000 Antrag (201/A) der
Abgeordneten der SPÖ und der Grünen mit dem das
Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz geändert wird:
Durch diesen Antrag
auf Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes wollten
Abgeordnete
der Sozialdemokraten und Grünen erneut eindeutig klarstellen, dass auch
Tätigkeiten
von Feuerwehren im Einsatz, bei denen ein erhebliches Infektionsrisiko besteht,
von
der so genannten Berufskrankheitenliste erfasst werden. Der Antrag fand in der
Abstimmung
keine Mehrheit.
19.10.2000 Anfrage (1413/J) der SPÖ
Abgeordneten an den Bundesminister für soziale
Sicherheit
und Generationen betreffend Aufnahme der Angehörigen von Feuerwehren in die
Berufskrankheitenliste
des ASVG:
In dieser Anfrage ersuchten die
Abgeordneten der SPÖ um Auskunft der Ergebnisse des
Entschließungsantrages 5/AEA.
14.12.2000
Anfragebeantwortung 1357/AB des Bundesministers für soziale Sicherheit und
Generationen:
Aus der Anfragebeantwortung geht hervor, dass am
30.08.2000 eine Besprechung mit allen
Vertretern der Bundesländer und den Unfallversicherungen abgehalten wurde
und dass sich
der oberste Sanitätsrat auch für eine
Impfung gegen Hepatitis-B für Feuerwehrleute aussprach.
Gemäß der Stellungnahme vom Land Oberösterreich sind Personen, die mit
hydraulischen Berggeräten arbeiten, als Hochrisikogruppe
zu definieren.
23.05.2002 Entschließungsantrag
(693/AE) der SPÖ Abgeordneten bereffend kostenlose
Schutzimpfung gegen
Hepatitis-B für Feuerwehrleute: Der Antrag fand in der Abstimmung
keine Mehrheit.
11.07.2002 Unselbständiger Entschließungsantrag (426/UEA)
der Abgeordneten der FPÖ
betreffend Gespräche des Bundesministers
für soziale Sicherheit und Generationen mit den
Ländern zur Erreichung kostenloser Schutzimpfungen für Feuerwehrleute:
Der Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen wurde ersucht, die Feststellungen
des Obersten Sanitätsrates, dass
Feuerwehrleuten die Impfung gegen Hepatitis-B dringend
empfohlen wird, da sie als Ersthelfer
zu verstehen sind, den Ländern zur Kenntnis zu bringen.
Weiters wird der Bundesminister für
soziale Sicherheit und Generationen ersucht, mit der
Landeshauptleutekonferenz Gespräche hinsichtlich der Finanzierung von
Hepatitis-B-
Schutzimpfungen für diejenigen
Feuerwehrleute, die einer erhöhten Gefährdung, zum
Beispiel im Rahmen von Bergungen,
ausgesetzt sind, zu führen."
XXII. Gesetzgebungsperiode:
12.11.2003
Entschließungsantrag (273/A/E) der Abgeordneten der SPÖ betreffend
kostenloser
Schutzimpfungen gegen Hepatitis B für Feuerwehrleute:
Der Antrag wurde am 13.11.2003 dem Gesundheitsausschuss
zugewiesen aber bisher wurde
eine Behandlung des Antrages im Ausschuss
noch nicht in Aussicht gestellt bzw. es wurde
einer Behandlung des Antrages bisher nicht zugestimmt.
Aus sämtlicher dazu
bekannter getätigter Korrespondenz aller Beteiligten - auch die der
Mitglieder der
Bundesregierung und Abgeordneter der Regierungsparteien - geht eindeutig
hervor, dass alle Beteiligten diese
Forderung unterstützen wollen. Ebenfalls geht aus dazu
eingebrachten Gutachten hervor, dass
eine Schutzimpfung gegen Hepatitis-B für
Feuerwehrleute - speziell bei
technischen Einsätzen - dringend zu empfehlen ist.
Die Befürchtung unfinanzierbarer Kosten ist unbegründet, da
die Impfung vorläufig nur bei
jenen Feuerwehrleuten erfolgen soll, die
tatsächlich für die Bergeeinsätze ausgebildet sind
und dafür eingesetzt werden.
Es ist nicht
einsehbar, dass ehrenamtliche Helfer, die freiwillig ihre Zeit und ihre
Gesundheit
zum
Wohle unserer Gesellschaft einsetzen, die Impfkosten tragen sollen. Schließlich
werden
auch MitarbeiterInnen des Roten Kreuzes, der Krankenhäuser und in der
Altenfachbetreuung
gratis geimpft. Die
Landeshauptleutekonferenz hat deshalb diese Forderung unterstützt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten
in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage:
1.
Wurden
nach der Landeshauptleutekonferenz, die diese Forderung unterstützt hat, von
Ihnen weitere Schritte gesetzt?
2.
Wenn
ja, welche?
3.
Wenn
nein, warum nicht?
4.
Stehen Sie noch immer in Verhandlungen mit dem obersten
Sanitätsrat, den
Bundesländern und den
Unfallversicherungsanstalten?
5.
Wenn ja, welche Fragen sind noch ungeklärt bzw. an welchen
Fragen scheitert ein
Abschluss
der Verhandlungen bzw. eine Lösung?
6.
Wenn
nein, was sind die konkreten Ergebnisse der Verhandlungen?
7.
Unterstützen Sie diese Forderung immer noch oder nicht
mehr?
8.
Wenn ja, wie?
9.
Wenn
nein, warum nicht?
10.
Sind
noch weitere Kostenschätzungen, Gutachten etc. notwendig, um diese Forderung
umzusetzen?
11. Wenn ja, wie viele und warum?
12.
Beabsichtigen
Sie die Finanzierung der Schutzimpfungen für Feuerwehrleute
sicherzustellen?
13. Haben Sie die Finanzierungsfrage
geklärt?
14. Wenn ja, wann und was sind die
Ergebnisse?
15.
Wenn nein, warum nicht bzw. warum konnte das in dieser
langen Zeit noch immer
nicht geklärt werden?
16.
Wurde die Gesamtzahl jener Feuerwehrleute, die für die
Bergung von Unfallopfern,
deren Erstversorgung
und die Übergabe an Rettungsorganisationen eingesetzt werden
und dadurch erhöhter Gefahr einer Ansteckung mit Hepatitis ausgesetzt sind,
eruiert?
17.
Wenn ja, wie hoch ist die Gesamtzahl und wie hoch wären
die Gesamtkosten für die
Schutzimpfungen?
18. Wenn nein, warum nicht?
19.
Sollten alle offenen Fragen zur Finanzierung, etc.
bereits geklärt sein, wird die
Finanzierung
sichergestellt bzw. worauf wird noch gewartet?