1808/J XXII. GP

Eingelangt am 26.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Krist, Schopf, Keck

und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend

Kostenloser Schutzimpfungen gegen Hepatitis-B für Feuerwehrleute bzw. Gleichstellung
der Feuerwehrleute mit dem Sanitätspersonal und Notfall - Medizinern der

Einsatzorganisationen

Die Aufgaben der FeuerwehrhelferInnen reichen heute über den klassischen Bereich der
Brandlöschung weit hinaus. Von den mehr als 200.000 Einsätzen im Jahr entfallen
mittlerweile rund zwei Drittel in den „technischen Bereich“, wozu etwa die Bergung von
Unfallopfern, deren Erstversorgung und Übergabe an die Rettungsorganisationen gehört. Die
Gesundheit der Feuerwehrangehörigen könnte dabei etwa aufgrund von Kontakt mit
Körperflüssigkeiten oder der Gefahr von Schnittwunden beeinträchtigt werden.

Der Ablauf eines technischen Einsatzes wurde in einer Stellungnahme des
Feuerwehrkommandos Linz- Land wie folgt erklärt:

Alarmierung, Einsatzfahrt, Eintreffen am Einsatzort - Rettungsorganisation noch nicht am
Einsatzort, Verletzte und eingeklemmte Personen werden unter Zuhilfenahme von
hydraulischen Berggeräten geborgen und von der Feuerwehr erstversorgt. Die Erste Hilfe -
Leistung erfolgt durch die Feuerwehr bis zum Eintreffen der Rettungsorganisation bzw. des
Notarztteams. Sollte das Notarztteam bereits vor Ort sein, stabilisiert und überwacht das
Notarztteam die Verletzten, während die Feuerwehrleute die Verletzten bergen. Im Anschluss
erfolgen Aufräumarbeiten an der Unfallstelle, Einrücken in das Feuerwehrhaus und
anschließende Reinigung und Aufrüstung des Einsatzgerätes.

Wie aus dieser Darstellung eines Einsatzes ersichtlich ist, sind Feuerwehrleute einer erhöhten
Gefahr der Ansteckung mit Hepatitis ausgesetzt. Schnittverletzungen durch Blechkanten,
Glasscheiben, Kontakt mit Körperflüssigkeiten von Verletzten, usw. sind oft trotz guter
Schutzausrüstung unvermeidlich. Die Einsatzmannschaften müssen geschützt werden, eine
einfache Spritze - wie bei Rettungsorganisationen - könnte diesen Schutz gewährleisten.

Die folgende Chronologie aller dafür gesetzten Initiativen wird aufzeigen, dass die Forderung
nach einer kostenlosen Schutzimpfung gegen Hepatitis-B für Feuerwehrleute, grundsätzlich
von allen Seiten (auch von den Regierungsfraktionen) zu recht befürwortet wird, aber dass
alle von den Abgeordneten der SPÖ eingebrachten Anträge zur Schaffung der dafür
notwendigen gesetzlichen Grundlage keine Mehrheit fanden, oder nach Klärung offener
Fragen seitens der Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen keine
weiteren Schritte mehr gesetzt wurden.

XXI. Gesetzgebungsperiode:

21.03.2000 Antrag (117/A) der SPÖ Abgeordneten für eine entsprechende Änderung des
Sozialversicherungsgesetzes, damit für Feuerwehrleute bei einer Berufskrankheit Leistungen
der Unfallversicherung für den Erkrankten oder seinen Hinterbliebenen erbracht werden.
Weiters sollte eine kostenlose Schutzimpfung gegen Hepatitis-B für Feuerwehrleute einer


Ansteckung mit dieser gefährlichen Krankheit vorbeugen. Der Antrag (117/A) fand in der
Abstimmung keine Mehrheit. Es wurde jedoch ein Entschließungsantrag (5/AEA) mit
folgenden Inhalt mit Stimmenmehrheit angenommen:

Die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen wird ersucht, gemeinsam mit
den Ländern

1. eine Abklärung der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von kostenlosen
Schutzimpfungen für freiwillige Helfer wie etwa Feuerwehrleute, aber auch zusätzliche
Berufsgruppen wie etwa (in manchen Ländern) den Sanitätshilfsdienst durchzuführen und

2.      für alle Gruppen, für die eine Möglichkeit kostenloser Schutzimpfungen geboten werden
sollte, eine Finanzierung zu vereinbaren, die der Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund
und Ländern und den Aufgaben der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt gerecht wird.

07.06.2000 Antrag (201/A) der Abgeordneten der SPÖ und der Grünen mit dem das
Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird:

Durch diesen Antrag auf Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes wollten
Abgeordnete der Sozialdemokraten und Grünen erneut eindeutig klarstellen, dass auch
Tätigkeiten von Feuerwehren im Einsatz, bei denen ein erhebliches Infektionsrisiko besteht,
von der so genannten Berufskrankheitenliste erfasst werden. Der Antrag fand in der
Abstimmung keine Mehrheit.

19.10.2000 Anfrage (1413/J) der SPÖ Abgeordneten an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen betreffend Aufnahme der Angehörigen von Feuerwehren in die
Berufskrankheitenliste des ASVG:

In dieser Anfrage ersuchten die Abgeordneten der SPÖ um Auskunft der Ergebnisse des
Entschließungsantrages 5/AEA.

14.12.2000 Anfragebeantwortung 1357/AB des Bundesministers für soziale Sicherheit und

Generationen:

Aus der Anfragebeantwortung geht hervor, dass am 30.08.2000 eine Besprechung mit allen

Vertretern der Bundesländer und den Unfallversicherungen abgehalten wurde und dass sich

der oberste Sanitätsrat auch für eine Impfung gegen Hepatitis-B für Feuerwehrleute aussprach. Gemäß der Stellungnahme vom Land Oberösterreich sind Personen, die mit

hydraulischen Berggeräten arbeiten, als Hochrisikogruppe zu definieren.

23.05.2002 Entschließungsantrag (693/AE) der SPÖ Abgeordneten bereffend kostenlose
Schutzimpfung gegen Hepatitis-B für Feuerwehrleute: Der Antrag fand in der Abstimmung
keine Mehrheit.

11.07.2002 Unselbständiger Entschließungsantrag (426/UEA) der Abgeordneten der FPÖ
betreffend Gespräche des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen mit den
Ländern zur Erreichung kostenloser Schutzimpfungen für Feuerwehrleute:
Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wurde ersucht, die Feststellungen
des Obersten Sanitätsrates, dass Feuerwehrleuten die Impfung gegen Hepatitis-B dringend
empfohlen wird, da sie als Ersthelfer zu verstehen sind, den Ländern zur Kenntnis zu bringen.
Weiters wird der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen ersucht, mit der
Landeshauptleutekonferenz Gespräche hinsichtlich der Finanzierung von Hepatitis-B-
Schutzimpfungen für diejenigen Feuerwehrleute, die einer erhöhten Gefährdung, zum
Beispiel im Rahmen von Bergungen, ausgesetzt sind, zu führen."


XXII. Gesetzgebungsperiode:

12.11.2003 Entschließungsantrag (273/A/E) der Abgeordneten der SPÖ betreffend
kostenloser Schutzimpfungen gegen Hepatitis B für Feuerwehrleute:

Der Antrag wurde am 13.11.2003 dem Gesundheitsausschuss zugewiesen aber bisher wurde
eine Behandlung des Antrages im Ausschuss noch nicht in Aussicht gestellt bzw. es wurde
einer Behandlung des Antrages bisher nicht zugestimmt.

Aus sämtlicher dazu bekannter getätigter Korrespondenz aller Beteiligten - auch die der
Mitglieder der Bundesregierung und Abgeordneter der Regierungsparteien - geht eindeutig
hervor, dass alle Beteiligten diese Forderung unterstützen wollen. Ebenfalls geht aus dazu
eingebrachten Gutachten hervor, dass eine Schutzimpfung gegen Hepatitis-B für
Feuerwehrleute - speziell bei technischen Einsätzen - dringend zu empfehlen ist.

Die Befürchtung unfinanzierbarer Kosten ist unbegründet, da die Impfung vorläufig nur bei
jenen Feuerwehrleuten erfolgen soll, die tatsächlich für die Bergeeinsätze ausgebildet sind
und dafür eingesetzt werden.

Es ist nicht einsehbar, dass ehrenamtliche Helfer, die freiwillig ihre Zeit und ihre Gesundheit
zum Wohle unserer Gesellschaft einsetzen, die Impfkosten tragen sollen. Schließlich werden
auch MitarbeiterInnen des Roten Kreuzes, der Krankenhäuser und in der Altenfachbetreuung
gratis geimpft. Die Landeshauptleutekonferenz hat deshalb diese Forderung unterstützt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1.  Wurden nach der Landeshauptleutekonferenz, die diese Forderung unterstützt hat, von
Ihnen weitere Schritte gesetzt?

2.              Wenn ja, welche?

3.              Wenn nein, warum nicht?

4.              Stehen Sie noch immer in Verhandlungen mit dem obersten Sanitätsrat, den
Bundesländern und den Unfallversicherungsanstalten?

5.              Wenn ja, welche Fragen sind noch ungeklärt bzw. an welchen Fragen scheitert ein
Abschluss der Verhandlungen bzw. eine Lösung?

6.              Wenn nein, was sind die konkreten Ergebnisse der Verhandlungen?

7.              Unterstützen Sie diese Forderung immer noch oder nicht mehr?


8.             Wenn ja, wie?

9.             Wenn nein, warum nicht?

10.      Sind noch weitere Kostenschätzungen, Gutachten etc. notwendig, um diese Forderung
umzusetzen?

11.      Wenn ja, wie viele und warum?

12.      Beabsichtigen Sie die Finanzierung der Schutzimpfungen für Feuerwehrleute
sicherzustellen?

13.      Haben Sie die Finanzierungsfrage geklärt?

14.      Wenn ja, wann und was sind die Ergebnisse?

15.      Wenn nein, warum nicht bzw. warum konnte das in dieser langen Zeit noch immer
nicht geklärt werden?

16.      Wurde die Gesamtzahl jener Feuerwehrleute, die für die Bergung von Unfallopfern,
deren Erstversorgung und die Übergabe an Rettungsorganisationen eingesetzt werden
und dadurch erhöhter Gefahr einer Ansteckung mit Hepatitis ausgesetzt sind, eruiert?

17.      Wenn ja, wie hoch ist die Gesamtzahl und wie hoch wären die Gesamtkosten für die
Schutzimpfungen?

18.      Wenn nein, warum nicht?

19.      Sollten alle offenen Fragen zur Finanzierung, etc. bereits geklärt sein, wird die
Finanzierung sichergestellt bzw. worauf wird noch gewartet?