1809/J XXII. GP
Eingelangt am 26.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Christine Lapp
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie
betreffend
drohender Verlust der Telefongrundgebührenbefreiung für
Pflegegeldbezieherlnnen
Seit
dem Beschluss des Budgetbegleitgesetzes existiert für Pflegegeldbezieherlnnen
nicht
mehr eine automatische Befreiung von den Rundfunkgebühren. Vielmehr ist es
jetzt so, dass
das Haushaltsnettoeinkommen, nach Anzahl der in einem Haushalt lebenden
Personen
gestaffelt, darüber entscheidet, ob Pflegegeldbezieherlnnen von den
Rundfunkgebühren
weiterhin befreit sind oder nicht.
Daraus ergibt sich
für Tausende BezieherInnen von Pflegegeld das prekäre Problem, dass sie
die recht geringe Grenze des Höchstsatzes des Haushaltsnettoeinkommen
überschreiten und
dadurch bedingt, die
Befreiung von den Rundfunkgebühren verlieren.
Derzeit
liegt im Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie eine
Gesetzesnovelle
auf, die dieselbe Vorgehensweise wie bei der
Befreiung von den Rundfunkgebühren vorsieht,
nämlich, dass das Haushaltsnettoeinkommen auch für die Befreiung von den
Telefongrundgebühren herangezogen wird.
Wiederum würden Tausende Menschen, die
Pflegegeld beziehen ihre Befreiung mit einem Schlag verlieren und somit
vor hohe
zusätzliche Kosten pro Monat gestellt werden.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage
1. Wann
wird die Gesetzesnovelle umgesetzt?
2. Wie hoch sind die
erwarteten monatlichen Einnahmen, die sich aus dem Wegfall der
Telefongrundgebührenbefreiung für
zahlreiche Pflegegeldbezieherlnnen ergeben, sollte diese
Gesetzesnovelle in Kraft treten?
3. Wie hoch sind die
bisherigen monatlichen Einahmen, die sich aus dem Wegfall der
Rundfunkgebührenbefreiung für
Pflegegeldbezieherlnnen ergeben, die über dem Höchstsatz
des Haushaltsnettoeinkommen liegen?
4. Wie viele Pflegegeldbezieherlnnen würden ihre
Telefongrundgebührenbefreiung verlieren?
5. Wie
hoch sind die bisherigen zusätzlichen monatlichen Verwaltungskosten, die
sich durch
die Abwicklung der
Anträge auf Befreiung von den Rundfunkgebühren ergeben?
6. Wie
hoch sind die zusätzlichen monatlichen erwarteten Verwaltungskosten, die
sich durch
die Abwicklung der Anträge auf Befreiung von den Telefongrundgebühren ergeben
werden?
7. Pflegegeldbezieherlnnen
müssen lange auf eine Befreiung von den Rundfunkgebühren
warten, da viele Ansuchen monatelang liegen
bleiben. Warum werden Anträge auf Befreiung
von den Rundfunkgebühren nicht schneller erledigt?
8. Wie
viele Pflegegeldbezieherlnnen haben ihre Rundfunkgebührenbefreiung bisher
verloren?
9. Nach dem Wegfall
der automatischen Rundfunkgebührenbefreiung für
Pflegegeldbezieherlnnen müssen diese nun Anträge auf Befreiung stellen. Wurden
Pflegegeldbezieherlnnen über die neue
Regelung bei der Rundfunkgebührenbefreiung und
alle damit verbundenen weiteren Maßnahmen informiert?
10.
Werden
Pflegegeldbezieherlnnen über die im Ministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie aufliegenden Gesetzesnovelle
und ihre Konsequenzen informiert werden, sollte
sie in Kraft treten?
11.
Das Haushaitsnettoneinkommen darf in einem
Single-Haushalt 731,57 Euro nicht
überschreiten, wenn Pflegegeldbezieherlnnen ihre Rundfunkgebührenbefreiung nicht
verlieren wollen.
Warum wurde gerade diese Grenze gewählt?