1811/J XXII. GP

Eingelangt am 26.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Christine Lapp

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend drohender Verlust der Telefongrundgebührenbefreiung für

PflegegeldbezieherInnen

Seit dem Beschluss des Budgetbegleitgesetzes existiert für PflegegeldbezieherInnen nicht
mehr eine automatische Befreiung von den Rundfunkgebühren. Vielmehr ist es jetzt so, dass
das Haushaltsnettoeinkommen, nach Anzahl der in einem Haushalt lebenden Personen
gestaffelt, darüber entscheidet, ob PflegegeldbezieherInnen von den Rundfunkgebühren
weiterhin befreit sind oder nicht.

Daraus ergibt sich für Tausende BezieherInnen von Pflegegeld das prekäre Problem, dass sie
die recht geringe Grenze des Höchstsatzes des Haushaltsnettoeinkommen überschreiten und
dadurch bedingt, die Befreiung von den Rundfunkgebühren verlieren.

Derzeit liegt im Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie eine Gesetzesnovelle
auf, die dieselbe Vorgehensweise wie bei der Befreiung von den Rundfunkgebühren vorsieht,
nämlich, dass das Haushaltsnettoeinkommen auch für die Befreiung von den
Telefongrundgebühren herangezogen wird. Wiederum würden Tausende Menschen, die
Pflegegeld beziehen ihre Befreiung mit einem Schlag verlieren und somit vor hohe
zusätzliche Kosten pro Monat gestellt werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage

1.      Wie hoch sind die erwarteten monatlichen Einnahmen, die sich aus dem Wegfall der
Telefongrundgebührenbefreiung für zahlreiche PflegegeldbezieherInnen ergeben, sollte diese
Gesetzesnovelle in Kraft treten?

2.      Wie hoch sind die bisherigen monatlichen Einahmen, die sich aus dem Wegfall der
Rundfunkgebührenbefreiung für PflegegeldbezieherInnen ergeben, die über dem Höchstsatz
des Haushaltsnettoeinkommen liegen?

3.      Wie viele PflegegeldbezieherInnen würden ihre Telefongrundgebührenbefreiung verlieren?

4.  Wie hoch sind die bisherigen zusätzlichen monatlichen Verwaltungskosten, die sich durch
die Abwicklung der Anträge auf Befreiung von den Rundfunkgebühren ergeben?


5.      Wie hoch sind die zusätzlichen monatlichen erwarteten Verwaltungskosten, die sich durch
die Abwicklung der Anträge auf Befreiung von den Telefongrundgebühren ergeben werden?

6.      PflegegeldbezieherInnen müssen lange auf eine Befreiung von den Rundfunkgebühren
warten, da viele Ansuchen monatelang liegen bleiben. Warum werden Anträge auf Befreiung
von den Rundfunkgebühren nicht schneller erledigt?

7.      Wie viele PflegegeldbezieherInnen haben ihre Rundfunkgebührenbefreiung bisher
verloren?

8.   Nach dem Wegfall der automatischen Rundfunkgebührenbefreiung für
PflegegeldbezieherInnen müssen diese nun Anträge auf Befreiung stellen. Wurden
PflegegeldbezieherInnen über die neue Regelung bei der Rundfunkgebührenbefreiung und
alle damit verbundenen weiteren Konsequenzen informiert?

9.  Das Haushaltsnettoneinkommen darf in einem Single-Haushalt 731,57 Euro nicht
überschreiten, wenn PflegegeldbezieherInnen ihre Rundfunkgebührenbefreiung nicht
verlieren wollen. Warum wurde gerade diese Grenze gewählt?