1811/J XXII. GP
Eingelangt am 26.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Christine Lapp
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend
drohender Verlust der Telefongrundgebührenbefreiung für
PflegegeldbezieherInnen
Seit
dem Beschluss des Budgetbegleitgesetzes existiert für PflegegeldbezieherInnen
nicht
mehr eine automatische Befreiung von den Rundfunkgebühren. Vielmehr ist es
jetzt so, dass
das Haushaltsnettoeinkommen, nach Anzahl der in einem Haushalt lebenden
Personen
gestaffelt, darüber entscheidet, ob PflegegeldbezieherInnen von den
Rundfunkgebühren
weiterhin befreit sind oder nicht.
Daraus ergibt sich
für Tausende BezieherInnen von Pflegegeld das prekäre Problem, dass sie
die recht geringe Grenze des Höchstsatzes des Haushaltsnettoeinkommen
überschreiten und
dadurch bedingt, die
Befreiung von den Rundfunkgebühren verlieren.
Derzeit
liegt im Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie eine
Gesetzesnovelle
auf, die dieselbe Vorgehensweise wie bei
der Befreiung von den Rundfunkgebühren vorsieht,
nämlich, dass das Haushaltsnettoeinkommen auch für die Befreiung von den
Telefongrundgebühren herangezogen wird.
Wiederum würden Tausende Menschen, die
Pflegegeld beziehen ihre Befreiung mit einem Schlag verlieren und somit
vor hohe
zusätzliche Kosten pro Monat gestellt werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage
1.
Wie
hoch sind die erwarteten monatlichen Einnahmen, die sich aus dem Wegfall
der
Telefongrundgebührenbefreiung für
zahlreiche PflegegeldbezieherInnen ergeben, sollte diese
Gesetzesnovelle in Kraft treten?
2.
Wie
hoch sind die bisherigen monatlichen Einahmen, die sich aus dem Wegfall
der
Rundfunkgebührenbefreiung für
PflegegeldbezieherInnen ergeben, die über dem Höchstsatz
des Haushaltsnettoeinkommen liegen?
3. Wie viele
PflegegeldbezieherInnen würden ihre Telefongrundgebührenbefreiung verlieren?
4.
Wie hoch sind die bisherigen zusätzlichen monatlichen
Verwaltungskosten, die sich durch
die Abwicklung der
Anträge auf Befreiung von den Rundfunkgebühren ergeben?
5.
Wie hoch sind die zusätzlichen monatlichen
erwarteten Verwaltungskosten, die sich durch
die Abwicklung der Anträge auf Befreiung von den Telefongrundgebühren ergeben
werden?
6.
PflegegeldbezieherInnen
müssen lange auf eine Befreiung von den Rundfunkgebühren
warten, da viele Ansuchen monatelang liegen
bleiben. Warum werden Anträge auf Befreiung
von den Rundfunkgebühren nicht schneller erledigt?
7.
Wie viele PflegegeldbezieherInnen haben ihre
Rundfunkgebührenbefreiung bisher
verloren?
8. Nach dem
Wegfall der automatischen Rundfunkgebührenbefreiung für
PflegegeldbezieherInnen müssen diese nun Anträge auf Befreiung stellen. Wurden
PflegegeldbezieherInnen über die neue
Regelung bei der Rundfunkgebührenbefreiung und
alle damit verbundenen weiteren Konsequenzen informiert?
9. Das Haushaltsnettoneinkommen darf in einem
Single-Haushalt 731,57 Euro nicht
überschreiten, wenn PflegegeldbezieherInnen ihre Rundfunkgebührenbefreiung
nicht
verlieren wollen. Warum wurde gerade diese Grenze gewählt?