1812/J XXII. GP

Eingelangt am 26.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Beate Schasching, Anton Heinzl
und GenossInnen

an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend der Schließung von Kasernen

Laut einer Pressemeldung des ORF-NÖ plant das Ministerium für Landesverteidigung die

Schließung von 35 bis 40 Kasernenstandorten in ganz Österreich. Für die betroffenen

Gemeinden   würden   die   Schließungen   einen   wirtschaftlichen   Nachteil   und   mehr

Arbeitslosigkeit  bedeuten.   Nach  der Schließung  von  Bezirksgerichten,   Nebenbahnen,

Gendarmerieposten, Postämtern und

möglicherweise   sogar     Kleinschulen,  werden  die  Gemeinden   dadurch   einmal   mehr

ausgehungert.

Verheerende Auswirkungen dieser schwarz/blauen Regierungspolitik auf die Infrastruktur,

die Arbeitsplatzsituation und die Kaufkraft der Gemeinden sind zu erwarten. Aus diesem

Grund stellen die Unterzeichneten folgende

Anfrage

1.)   Seit wann gibt es die Pläne zur Schließung von Kasernen?

2.)   Wie viele und welche Kasernen werden von den Schließungen betroffen sein?
a)  Wie viele und welche in Niederösterreich?

3.)   Wie viele Arbeitsplätze werden von den Schließungen betroffen sein?

a)      In Wien?

b)              In Niederösterreich?

c)              Im Burgenland?

d)      In der Steiermark?

e)      In Kärnten?

f)        In Oberösterreich?

g)     In Salzburg?
h)     In Tirol?

i)    In Vorarlberg?


4.)   Welche Auswirkungen auf betroffenen Gemeinden haben diese Schließungen ihrer
Meinung nach?

5.)   Gib es Alternativen zur geplanten Schließung von Kasernen? Wenn ja, welche?

6.)   Welche Parameter sind, neben rein betriebswirtschaftlichen, für die Beurteilung ob
ein Standort zu schließen ist, ausschlaggebend?

a)             Wurde untersucht, wie hoch die Verkehrsemissionen sind, die etwa durch
weitere Anmarschwege zu Scharfschießanlagen, Übungsplätzen und dgl.
entstehen?

b)             Wie hoch sind die Verkehrsemissionen, die durch den weiteren Anmarschweg
für die in den verbleibenden Standorten stationierten Grundwehrdiener
entstehen?

c)             Wie hoch sind die Verkehrsemissionen, die durch weitere Anmarschwege für
das Kaderpersonal entstehen, welches dann in weiter entfernte Dienstorte
pendeln müssen?

7.)    Soweit auf Grund der Schließung von Standorten Kaderpersonal an andere
Standorte versetzt wird,

a)             wie viele Bedienstete sind davon betroffen?

b)             wie viele Familien sind davon betroffen?

c)             welche Maßnahmen sind für eine Wohnversorgung für die betroffenen
Familien am neuen Dienstort geplant und wie hoch sind die dafür
notwendigen Budgetmittel?

d)             ist Vorsorge getroffen für notwendige Kinderbetreuungsplätze am neuen
Dienstort betroffener Familien?

e)      sind Maßnahmen zur Unterstützung betroffenen Familienangehöriger
hinsichtlich der Suche neuer Arbeitsplätze am neuen Dienstort geplant,
welche sind das und wie hoch sind die dafür veranschlagten Kosten?

8.)    Existiert eine Verwertungsstrategie der aufzugeben beabsichtigten Liegenschaften?

a)             In welcher Weise soll das BMLV aus Liegenschaftskonversionen profitieren?

b)             Ist im Falle solcher Liegenschaftskonversionen eine Beteiligung des BMLV für
den Fall geplant, dass der Übernehmer einer Liegenschaft aus einer
Weiterverwertung Gewinne erzielt?

9.)    Ist die, im Zuge der HG-STRAN 1997 von Truppen geräumte Babenberger -
Kaserne WÖLLERSDORF bereits verwertet?

a)             Wenn nein, zahlt das BMLV seit dem Abzug der Truppen weiterhin Miete für
die Babenberger - Kaserne an die BIG?

b)             Wie hoch ist die jährliche Miete für die Babenberger - Kaserne, obwohl darin
keine Truppen mehr stationiert sind ?

c)             Wie hoch sind seit dem Abzug der Truppen die infrastrukturell notwendigen
Aufwendungen, um den Verfall zu verhindern?

10.)  Gibt es weitere Liegenschaften, die bereits geräumt wurden, respektive aus denen
Truppen bereits abgezogen wurden, und für die das BMLV weiterhin Miete zu
zahlen hat, bzw. welche das BMLV noch nicht verwerten konnte?


11.) Wie hoch sind die Kosten für Liegenschaften, welche auf Grund bisheriger
Planungen und Entscheidungen durch das BMLV geräumt wurden, aus denen
Truppen zur Gänze abgezogen wurden bzw. die durch das BMLV nicht mehr oder
nicht zum ursprünglichen Zweck verwendet werden?