1826/J XXII. GP

Eingelangt am 27.05.2004
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Anfrage

 

der Abgeordneten Christine Muttonen, Gisela Wurm, Dietmar Keck

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Entgeltfortzahlung bei Katastropheneinsätzen

Die Arbeit freiwilliger HelferInnen in Österreich ist von enormer Bedeutung: tausende
Einsatzkräfte sind im Katastrophenfall freiwillig, unentgeltlich und in ihrer Freizeit im
Einsatz.

Über die notwendige Verbesserung der arbeitsrechtlichen Absicherung der
freiwilligen HelferInnen wird - zumeist anlassbezogen - schon seit Jahren diskutiert.
Trotzdem existiert noch immer keine ausdrückliche gesetzliche Regelung hinsichtlich
eines Anspruches auf Dienstfreistellung unter Entgeltfortzahlung gegenüber dem
Arbeitgeber für ArbeitnehmerInnen, die als Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr, dem
Roten Kreuz oder anderen Organisationen als KatastrophenhelferInnen zur
Verfügung stehen. Dieses Problem resultiert auch darin, dass - entgegen den
Darstellungen der Regierung - die „Aktion Fairness" in vielen Punkten, wie z.B. auch
in diesem, nicht umgesetzt wurde.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende

Anfrage:

1.            Unterstützen Sie die Forderung, dass ArbeitnehmerInnen, die als Mitglieder
der Freiwilligen Feuerwehr, des Roten Kreuzes oder anderer Organisationen
bei Katastropheneinsätzen helfen, dadurch keine Einkommenseinbußen
erleiden sollen?

2.            Sind Sie für die Einführung eines Entgeltfortzahlungsanspruches für freiwillige
HelferInnen bei und während Katastropheneinsätzen?

3.            Haben Sie in den vergangenen Jahren die Sozialpartner zu Gesprächen in
dieser Angelegenheit geladen? Falls ja: Wie oft und mit welchen Ergebnissen?

4.            Haben Sie andere Aktivitäten gesetzt, um dieser Forderung Rechnung zu
tragen? Falls ja: Welche Aktivitäten waren das?

5.            Planen Sie in Zukunft Aktivitäten zur Umsetzung dieser Forderung? Falls ja:
Wann und welche?

6.            Halten Sie es für sinnvoll, dass bei Realisierung der Forderung nach einem
Entgeltfortzahlungsanspruch auch der ArbeiterInnen den betroffenen
Arbeitgebern Regressmöglichkeiten (z.B. gegenüber den Katastrophenfonds)
eingeräumt werden sollen?


7.            Einzelne Landesgesetze sehen eine Erstattung des Entgeltausfalls durch die
öffentliche Hand für freiwillige HelferInnen vor. In welchen Bundesländern
existieren derartige Regelungen und für welchen Personenkreis gelten diese
genau?

8.            Existieren vergleichbare Regelungen auch auf Bundesebene? Falls ja:
Welche?

9.            Im Internationalen Jahr der Freiwilligen 2001 wurde in einem Zwischenbericht
des Arbeitskreis 7 gefordert, „Anreize für die Wirtschaft zu schaffen, dass es in
einem Zeitraum ein gewisses Quantum an Freistellungen seitens des
Arbeitgebers für ehrenamtliche Tätigkeiten gibt". Gibt es dazu weiterführende
Aktivitäten und wenn ja welche?