1826/J XXII. GP
Eingelangt am 27.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Christine Muttonen, Gisela Wurm, Dietmar Keck
und GenossInnen
an
den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Entgeltfortzahlung bei Katastropheneinsätzen
Die Arbeit freiwilliger HelferInnen in Österreich ist
von enormer Bedeutung: tausende
Einsatzkräfte sind im Katastrophenfall freiwillig, unentgeltlich und in ihrer
Freizeit im
Einsatz.
Über die notwendige Verbesserung der arbeitsrechtlichen
Absicherung der
freiwilligen
HelferInnen wird - zumeist anlassbezogen - schon seit Jahren diskutiert.
Trotzdem existiert noch immer keine
ausdrückliche gesetzliche Regelung hinsichtlich
eines Anspruches auf Dienstfreistellung unter Entgeltfortzahlung gegenüber dem
Arbeitgeber für ArbeitnehmerInnen, die als Mitglieder der freiwilligen
Feuerwehr, dem
Roten Kreuz oder anderen Organisationen als KatastrophenhelferInnen zur
Verfügung stehen. Dieses Problem resultiert
auch darin, dass - entgegen den
Darstellungen der Regierung - die „Aktion Fairness" in vielen Punkten, wie
z.B. auch
in diesem, nicht umgesetzt wurde.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den
Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit
nachstehende
Anfrage:
1.
Unterstützen Sie die Forderung, dass ArbeitnehmerInnen,
die als Mitglieder
der
Freiwilligen Feuerwehr, des Roten Kreuzes oder anderer Organisationen
bei
Katastropheneinsätzen helfen, dadurch keine Einkommenseinbußen
erleiden
sollen?
2.
Sind Sie für die Einführung eines
Entgeltfortzahlungsanspruches für freiwillige
HelferInnen
bei und während Katastropheneinsätzen?
3.
Haben Sie in den vergangenen Jahren die Sozialpartner zu
Gesprächen in
dieser
Angelegenheit geladen? Falls ja: Wie oft und mit welchen Ergebnissen?
4.
Haben Sie andere Aktivitäten gesetzt, um dieser Forderung
Rechnung zu
tragen?
Falls ja: Welche Aktivitäten waren das?
5.
Planen Sie in Zukunft Aktivitäten zur Umsetzung dieser
Forderung? Falls ja:
Wann und welche?
6.
Halten Sie es für sinnvoll, dass bei Realisierung der
Forderung nach einem
Entgeltfortzahlungsanspruch auch der ArbeiterInnen den betroffenen
Arbeitgebern Regressmöglichkeiten (z.B. gegenüber den Katastrophenfonds)
eingeräumt werden sollen?
7.
Einzelne Landesgesetze sehen eine Erstattung des
Entgeltausfalls durch die
öffentliche Hand für
freiwillige HelferInnen vor. In welchen Bundesländern
existieren derartige Regelungen und für
welchen Personenkreis gelten diese
genau?
8.
Existieren vergleichbare Regelungen auch auf
Bundesebene? Falls ja:
Welche?
9.
Im Internationalen Jahr der Freiwilligen 2001 wurde in
einem Zwischenbericht
des Arbeitskreis 7 gefordert, „Anreize für die Wirtschaft zu schaffen, dass es
in
einem
Zeitraum ein gewisses Quantum an Freistellungen seitens des
Arbeitgebers für ehrenamtliche Tätigkeiten gibt". Gibt es dazu
weiterführende
Aktivitäten und wenn ja welche?