1830/J XXII. GP
Eingelangt am 27.05.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Lunacek, Kogler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Budgetansätze für Leistungen im Rahmen der EZA und OZA für
den Bundesvoranschlag 2005 und 2006
Im Rahmen des
Europäischen Rates hat die österreichische Regierung im Jahr 2002 in Barcelona
zugesagt, bis zum Jahr 2006 die der Official Development Aid (ODA)
zurechenbaren Leistungen auf 0,33 % des Bruttonationaleinkommens (BNE)
anzuheben. Im „Budgetprogramm der
Bundesregierung für die Jahre 2003 – 2006“ heißt es dazu: „Es werden die
Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit deutlich angehoben, um die vom
Europäischen Rat in Barcelona vorgegebenen Zielsetzungen – Erreichung eines
Volumens von mindestens 0,33 % des BIP für öffentliche Entwicklungshilfe bis
zum Jahr 2006 durch jeden Mitgliedsstaat – in dieser Legislaturperiode zu
erreichen.“
Laut
Prognoseszenario des „Dreijahresprogramms 2004 bis 2006 der österreichischen
Entwicklungspolitik“ beträgt der Differenzbetrag zur Erreichung der 0,33 % im
Jahr 2006 226 Millionen Euro. Für 2005 wird eine ODA-Leistung von 0,24 %
prognostiziert, eine maßgebliche Erhöhung der ODA wird daher nicht angestrebt.
Laut
Prognoseszenario sollten die österreichischen ODA-Leistungen im Jahr 2003 0,35
% des BNE betragen. Doch laut der im April 2004 veröffentlichten vorläufigen
Statistik des Development Assistance Committee (DAC) der OECD betrugen die
Leistungen nur beschämende 0,20 %. Unter den OECD-Ländern weisen damit nur die
USA und Italien eine geringere ODA-Leistung aus. Begründet wird der Rückgang um
20,7 % gegenüber 2002 auf der Website des BMaA mit vorzeitigen
Darlehensrückzahlungen und vor allem einer Verschiebung der Entschuldung
Kameruns im Rahmen der Heavily Indebted Poor Countries Initiative (HIPC) –
einer entwicklungspolitisch sehr sinnvollen, von Österreich aber nicht
beeinflussbaren Maßnahme. Damit zeigt sich, wie gering die von Österreich gestaltbaren Mittel der bi-
und multilateralen Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit (EZA und OZA) eigentlich
sind.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Ist nach dem Stand der derzeitigen Budgetverhandlungen weiterhin mit einer
Steigerung der österreichischen ODA-Leistungen im Umfang von 226 Millionen Euro
für 2006 zu rechnen? Wenn nein, wie hoch werden die Steigerungen ausfallen (in
Millionen Euro)?
2. Ist nach dem
Stand der derzeitigen Budgetverhandlungen eine Steigerung für 2006 in den
VA-Ansätzen 1/2009 (Österreichische Gesellschaft für Entwicklungszusammenarbeit
(ADA)), 1/2003 (Beiträge an internationale Organisationen) sowie 1/50296
(Sonstige Förderungen) vorgesehen? Wenn ja, in welcher Höhe (gegenüber 2004)?
3. Ist nach dem
Stand der derzeitigen Budgetverhandlungen eine Steigerung der ODA-Leistungen im
Jahr 2005 geplant? Wenn ja, wie hoch werden die Steigerungen ausfallen (in
Millionen Euro)?
4. Ist nach dem Stand der derzeitigen
Budgetverhandlungen eine Steigerung für 2005 in den VA-Ansätzen 1/2009
(Österreichische Gesellschaft für Entwicklungszusammenarbeit (ADA)), 1/2003
(Beiträge an internationale Organisationen) sowie 1/50296 (Sonstige
Förderungen) vorgesehen? Wenn ja, in welcher Höhe (gegenüber 2004)?
5. Wie hoch ist
nach dem Stand der derzeitigen Budgetverhandlungen der VA-Ansatz 1/50296 (Schuldenerleichterung
infolge internationaler Aktionen) für das Jahr 2005 und 2006?
6. Ist im
Bundesfinanzgesetz 2005 und im Bundesfinanzgesetz 2006 eine
Überschreitungsermächtigung für den Bereich der EZA und OZA vorgesehen? Wenn
ja, um welche Beträge handelt es sich?
7. Warum wurde im Arbeitsbehelf zum
Bundesfinanzgesetz 2003 (II. Teil) und im Arbeitsbehelf zum Bundesfinanzgesetz
2004 (II. Teil) auf die Beilage S verzichtet, die eine Übersicht über die
Leistungen des Bundes für Entwicklungsländer bot?
8. Wird im
Arbeitsbehelf zum Bundesfinanzgesetz 2005 (II. Teil) und im Arbeitsbehelf zum
Bundesfinanzgesetz 2006 (II. Teil) wieder eine Übersicht über die Leistungen
des Bundes für Entwicklungsländer enthalten sein? Wenn nein, warum nicht? Wenn
nein, wird es eine andere Aufstellung über die Ausgaben des Bundes für die
Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit, die für die Anrechenbarkeit bei der OECD
relevant sind, geben?