1831/J XXII. GP
Eingelangt am 27.05.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Lunacek, Kogler, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Budgetansätze für Leistungen im Rahmen der EZA und OZA für
den Bundesvoranschlag 2005 und 2006
Im
Rahmen des Europäischen Rates hat die österreichische Regierung im Jahr 2002 in
Barcelona zugesagt, bis zum Jahr 2006 die der Official Development Aid (ODA)
zurechenbaren Leistungen auf 0,33 % des Bruttonationaleinkommens (BNE)
anzuheben. Im „Budgetprogramm der
Bundesregierung für die Jahre 2003 – 2006“ heißt es dazu: „Es werden die
Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit deutlich angehoben, um die vom
Europäischen Rat in Barcelona vorgegebenen Zielsetzungen – Erreichung eines
Volumens von mindestens 0,33 % des BIP für öffentliche Entwicklungshilfe bis
zum Jahr 2006 durch jeden Mitgliedsstaat – in dieser Legislaturperiode zu
erreichen.“
Laut
Prognoseszenario des „Dreijahresprogramms 2004 bis 2006 der österreichischen
Entwicklungspolitik“ beträgt der Differenzbetrag zur Erreichung der 0,33 % im
Jahr 2006 226 Millionen Euro. Für 2005 wird eine ODA-Leistung von 0,24 %
prognostiziert, eine maßgebliche Erhöhung der ODA wird daher nicht angestrebt.
Laut
Prognoseszenario sollten die österreichischen ODA-Leistungen im Jahr 2003 0,35
% des BNE betragen. Doch laut der im April 2004 veröffentlichten vorläufigen
Statistik des Development Assistance Committee (DAC) der OECD betrugen die
Leistungen nur beschämende 0,20 %. Unter den OECD-Ländern weisen damit nur die
USA und Italien eine geringere ODA-Leistung aus. Begründet wird der Rückgang um
20,7 % gegenüber 2002 auf der Website des BMaA mit vorzeitigen
Darlehensrückzahlungen und vor allem einer Verschiebung der Entschuldung
Kameruns im Rahmen der Heavily Indebted Poor Countries Initiative (HIPC) –
einer entwicklungspolitisch sehr sinnvollen, von Österreich aber nicht
beeinflussbaren Maßnahme. Damit zeigt sich, wie gering die von Österreich gestaltbaren Mittel der bi-
und multilateralen Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit (EZA und OZA) eigentlich
sind.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Hat das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten beim Bundesministerium für
Finanzen um eine Steigerung der österreichischen ODA-Leistungen im Umfang von
226 Millionen Euro für 2006 angesucht? Wenn nein, um welche Summe wurde
angesucht (in Millionen Euro)?
2. Hat das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten beim Bundesministerium für
Finanzen um eine Steigerung für 2006 in den VA-Ansätzen 1/2009 (Österreichische
Gesellschaft für Entwicklungszusammenarbeit (ADA)), 1/2003 (Beiträge an
internationale Organisationen) sowie 1/50296 (Sonstige Förderungen) angesucht?
Wenn ja, in welcher Höhe (gegenüber 2004)?
3. Hat das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten beim Bundesministerium für
Finanzen um eine Steigerung der ODA-Leistungen im Jahr 2005 angesucht? Wenn ja,
wie hoch ist die angestrebte Steigerung, um die angesucht wurde (in Millionen
Euro)?
4. Hat das Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten beim Bundesministerium für Finanzen um eine
Steigerung für 2005 in den VA-Ansätzen 1/2009 (Österreichische Gesellschaft für
Entwicklungszusammenarbeit (ADA)), 1/2003 (Beiträge an internationale Organisationen)
sowie 1/50296 (Sonstige Förderungen) angesucht? Wenn ja, in welcher Höhe
(gegenüber 2004)?
5. Wie hoch ist
der VA-Ansatz 1/50296 (Schuldenerleichterung infolge internationaler Aktionen)
für das Jahr 2005 und 2006?
6. Hat das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten beim Bundesministerium für
Finanzen angesucht, im Bundesfinanzgesetz 2005 und im Bundesfinanzgesetz 2006
eine Überschreitungsermächtigung für den Bereich der EZA und OZA vorzusehen?
Wenn ja, um welche Beträge handelt es sich?
7. Warum wurde im
Arbeitsbehelf zum Bundesfinanzgesetz 2003 (II. Teil) und im Arbeitsbehelf zum
Bundesfinanzgesetz 2004 (II. Teil) auf die Beilage S verzichtet, die eine
Übersicht über die Leistungen des Bundes für Entwicklungsländer bot?
8. Wird im Arbeitsbehelf
zum Bundesfinanzgesetz 2005 (II. Teil) und im Arbeitsbehelf zum
Bundesfinanzgesetz 2006 (II. Teil) wieder eine Übersicht über die Leistungen
des Bundes für Entwicklungsländer enthalten sein? Wenn nein, warum nicht? Wenn
nein, ist seitens des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten daran
gedacht, eine andere Aufstellung über die Ausgaben des Bundes für die
Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit, die für die Anrechenbarkeit bei der OECD
relevant sind, herauszugeben?