1831/J XXII. GP

Eingelangt am 27.05.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Lunacek, Kogler, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

 

betreffend Budgetansätze für Leistungen im Rahmen der EZA und OZA für den Bundesvoranschlag 2005 und 2006

 

 

Im Rahmen des Europäischen Rates hat die österreichische Regierung im Jahr 2002 in Barcelona zugesagt, bis zum Jahr 2006 die der Official Development Aid (ODA) zurechenbaren Leistungen auf 0,33 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) anzuheben.  Im „Budgetprogramm der Bundesregierung für die Jahre 2003 – 2006“ heißt es dazu: „Es werden die Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit deutlich angehoben, um die vom Europäischen Rat in Barcelona vorgegebenen Zielsetzungen – Erreichung eines Volumens von mindestens 0,33 % des BIP für öffentliche Entwicklungshilfe bis zum Jahr 2006 durch jeden Mitgliedsstaat – in dieser Legislaturperiode zu erreichen.“

 

Laut Prognoseszenario des „Dreijahresprogramms 2004 bis 2006 der österreichischen Entwicklungspolitik“ beträgt der Differenzbetrag zur Erreichung der 0,33 % im Jahr 2006 226 Millionen Euro. Für 2005 wird eine ODA-Leistung von 0,24 % prognostiziert, eine maßgebliche Erhöhung der ODA wird daher nicht angestrebt.

 

Laut Prognoseszenario sollten die österreichischen ODA-Leistungen im Jahr 2003 0,35 % des BNE betragen. Doch laut der im April 2004 veröffentlichten vorläufigen Statistik des Development Assistance Committee (DAC) der OECD betrugen die Leistungen nur beschämende 0,20 %. Unter den OECD-Ländern weisen damit nur die USA und Italien eine geringere ODA-Leistung aus. Begründet wird der Rückgang um 20,7 % gegenüber 2002 auf der Website des BMaA mit vorzeitigen Darlehensrückzahlungen und vor allem einer Verschiebung der Entschuldung Kameruns im Rahmen der Heavily Indebted Poor Countries Initiative (HIPC) – einer entwicklungspolitisch sehr sinnvollen, von Österreich aber nicht beeinflussbaren Maßnahme. Damit zeigt sich,  wie gering die von Österreich gestaltbaren Mittel der bi- und multilateralen Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit (EZA und OZA) eigentlich sind.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Hat das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten beim Bundesministerium für Finanzen um eine Steigerung der österreichischen ODA-Leistungen im Umfang von 226 Millionen Euro für 2006 angesucht? Wenn nein, um welche Summe wurde angesucht (in Millionen Euro)?

 

2. Hat das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten beim Bundesministerium für Finanzen um eine Steigerung für 2006 in den VA-Ansätzen 1/2009 (Österreichische Gesellschaft für Entwicklungszusammenarbeit (ADA)), 1/2003 (Beiträge an internationale Organisationen) sowie 1/50296 (Sonstige Förderungen) angesucht? Wenn ja, in welcher Höhe (gegenüber 2004)?

 

3. Hat das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten beim Bundesministerium für Finanzen um eine Steigerung der ODA-Leistungen im Jahr 2005 angesucht? Wenn ja, wie hoch ist die angestrebte Steigerung, um die angesucht wurde (in Millionen Euro)?

 

4.  Hat das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten beim Bundesministerium für Finanzen um eine Steigerung für 2005 in den VA-Ansätzen 1/2009 (Österreichische Gesellschaft für Entwicklungszusammenarbeit (ADA)), 1/2003 (Beiträge an internationale Organisationen) sowie 1/50296 (Sonstige Förderungen) angesucht? Wenn ja, in welcher Höhe (gegenüber 2004)?

 

5. Wie hoch ist der VA-Ansatz 1/50296 (Schuldenerleichterung infolge internationaler Aktionen) für das Jahr 2005 und 2006?

 

6. Hat das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten beim Bundesministerium für Finanzen angesucht, im Bundesfinanzgesetz 2005 und im Bundesfinanzgesetz 2006 eine Überschreitungsermächtigung für den Bereich der EZA und OZA vorzusehen? Wenn ja, um welche Beträge handelt es sich?

 

7. Warum wurde im Arbeitsbehelf zum Bundesfinanzgesetz 2003 (II. Teil) und im Arbeitsbehelf zum Bundesfinanzgesetz 2004 (II. Teil) auf die Beilage S verzichtet, die eine Übersicht über die Leistungen des Bundes für Entwicklungsländer bot?

 

8. Wird im Arbeitsbehelf zum Bundesfinanzgesetz 2005 (II. Teil) und im Arbeitsbehelf zum Bundesfinanzgesetz 2006 (II. Teil) wieder eine Übersicht über die Leistungen des Bundes für Entwicklungsländer enthalten sein? Wenn nein, warum nicht? Wenn nein, ist seitens des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten daran gedacht, eine andere Aufstellung über die Ausgaben des Bundes für die Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit, die für die Anrechenbarkeit bei der OECD relevant sind, herauszugeben?