1852/J XXII. GP
Eingelangt am 04.06.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und
GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend
Steuerreform-Roadshow
Die Tageszeitung „Die Presse“ berichtet am 2.6.2004 unter
dem Titel „Mit
dem
Steuerkuchen in 90 Orte“ über eine Regierungskampagne zur
Bewerbung
der Steuerreform. Laut Presse lässt sich die Regierung die
Vermarktung
der Steuerreform 250.000 bis 300.000 Euro kosten. Bis zum
14.
Oktober 2004 soll ein Informations-Lastwagen mit Mitarbeitern des
Bundeskanzleramtes
4.272 km zurücklegen und rund 90 Orte besuchen.
Neben
diversen Informationsbroschüren gebe es für das Publikum der
Roadshows
auch etwas handlich ausgefallene Steuerkuchen mit der
Aufschrift
„Weniger Steuern. Mehr fürs Leben“.
Auch Broschüren über ein Steuer-Quiz wurden am Dienstag,
den
1.
Juni 2004, in der Wiener Innenstadt verteilt.
Da die letzte Roadshow des Finanzministers (als
„KMU-Dialog“ bezeichnet)
rund
2,2 Millionen Euro kostete und auch in diesem Fall keine konkrete
Summe genannt wurde, richten die unterzeichneten Abgeordneten daher an
den
Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage:
1. Welche konkreten
Maßnahmen werden im Zuge der Bewerbung der
Steuerreform
mittels eines Informations-Lastwagens durchgeführt
und an welchen Orten und zu welcher Zeit soll dieser Info-Truck
jeweils
aufgestellt werden?
2.
Wie hoch sind die Gesamtkosten für diese Kampagne?
3.
Durch welches Unternehmen wird diese Kampagne durchgeführt
und
in
welcher Form wurde diese Dienstleistung ausgeschrieben, an
welcher
Stelle wurde das nunmehr durchführende Unternehmen
gereiht
und wer waren die Mitglieder der auswählenden Kommission?
4.
Inwieweit entspricht die Bewerbung eines bereits
beschlossenen
Gesetzes den Empfehlungen des Rechnungshofes betreffend den
Grundsätzen
von Regierungswerbung und wurden in Ihrem Ressort
Weisungen,
die den Empfehlungen des Rechnungshofes hinsichtlich
des
Einsatzes von Regierungswerbung folgen, erlassen und wie lautet
deren
konkreter Inhalt?
5.
Welche Subunternehmen werden von dem unter 3. angefragten
Auftragnehmer
beschäftigt und wie verteilen sich die Gesamtkosten
zwischen
dem Auftragnehmer und den Subunternehmen, jeweils
geordnet
nach einzelnen Leistungserbringern und Leistungsinhalten?
6.
Können Sie ausschließen, dass diese Kampagne mehr als die
von der
Bundesregierung kolportierten Kosten von maximal 300.000 Euro
verursacht?
7.
Worin liegen die Gründe für die Bewerbung eines bereits
beschlos-
senen
Gesetzes?