1856/J XXII. GP
Eingelangt am 04.06.2004
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Anfrage
der Abg. Wittauer
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend
Vollzug des Bundestierschutzgesetzes - budgetäre Vorkehrungen ab 2005
Am 01. Jänner 2005 tritt das neue
Bundestierschutzgesetz in Kraft, dessen Vollzug dem
Bundesministerium
für Gesundheit und Frauen, das auch für Veterinärahngelegenheiten zuständig
ist,
zugeteilt wurde.
Viele mit diesem Gesetz erforderliche
Neuerung (Verordnungserstellung, Koordination mit Ländern
und
Gemeinden, Information der Tierhalter, Tierärzte und Amtstierärzte sowie die
Zusammenarbeit
mit
Tierombudsmännern, Berichtspflicht an den Nationalrat usw.), bedürfen vor allem
in der
Startphase
einer ausreichenden budgetären Dotierung.
Die unterzeichneten Abgeordneten
stellen daher an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen
folgende
Anfrage
1. Wie lautet der budgetäre Ansatz im Budgetkapitel
17 „Gesundheit" zur Vollziehung des
Bundestierschutzgesetzes
ab 2005?
2. Gibt es korrespondierende Budgetposten in anderen
mit der Vollziehung mitbefassten
Ressorts,
wie z. B. Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
?
3. Gibt es Zusatz- oder Sonderklauseln im
Bundesfinanzgesetz 2005, die Startfinanzierung des
Bundestierschutzgesetzes
betreffend?
4. Wie
hoch ist die Dotierung 2005 für die Vollziehung des
Bundestierschutzgesetzes
insgesamt (Personal-
und Sachaufwand)?
5. Welche
einzelnen Maßnahmen sind im Sachaufwand mit welchen Beträgen dotiert?
6. Bei welchen bisherigen
Budgetposten des Budgetkapitels 17 „Gesundheit" finden
Einsparungen statt, um die Vollziehung des Bundestierschutzgesetzes zu finanzieren?