1856/J XXII. GP

Eingelangt am 04.06.2004
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Anfrage

 

der Abg. Wittauer

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Vollzug des Bundestierschutzgesetzes - budgetäre Vorkehrungen ab 2005

Am 01. Jänner 2005 tritt das neue Bundestierschutzgesetz in Kraft, dessen Vollzug dem
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, das auch für Veterinärahngelegenheiten zuständig
ist, zugeteilt wurde.

Viele mit diesem Gesetz erforderliche Neuerung (Verordnungserstellung, Koordination mit Ländern
und Gemeinden, Information der Tierhalter, Tierärzte und Amtstierärzte sowie die Zusammenarbeit
mit Tierombudsmännern, Berichtspflicht an den Nationalrat usw.), bedürfen vor allem in der
Startphase einer ausreichenden budgetären Dotierung.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen folgende

Anfrage

1.  Wie lautet der budgetäre Ansatz im Budgetkapitel 17 „Gesundheit" zur Vollziehung des

Bundestierschutzgesetzes ab 2005?

2.  Gibt es korrespondierende Budgetposten in anderen mit der Vollziehung mitbefassten

Ressorts,  wie z.  B.  Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,  Umwelt und
Wasserwirtschaft ?

3.  Gibt es Zusatz- oder Sonderklauseln im Bundesfinanzgesetz 2005, die Startfinanzierung des

Bundestierschutzgesetzes betreffend?

4.  Wie  hoch  ist die  Dotierung  2005 für die Vollziehung  des  Bundestierschutzgesetzes

insgesamt (Personal- und Sachaufwand)?

5.     Welche einzelnen Maßnahmen sind im Sachaufwand mit welchen Beträgen dotiert?

6.     Bei   welchen   bisherigen   Budgetposten   des   Budgetkapitels   17   „Gesundheit"  finden

Einsparungen statt, um die Vollziehung des Bundestierschutzgesetzes zu finanzieren?