1857/J XXII. GP
Eingelangt am 04.06.2004
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möglich.
Anfrage
der Abg. Wittauer
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Vollziehung des Bundestierschutzgesetzes -
Hunde und Katzenchip
Am 01. Jänner 2005
tritt das neue Bundestierschutzgesetz in Kraft.
Dann müssen ca.
600.000 Hunde und ca. 1 Million Katzen in Österreich mit einem Chip zur
Identifikation
versehen werden. Beim Tierarzt kostet diese bisher freiwillige Maßnahme dem
Tierhalter
ca.
40.—Euro, das entspricht fast 100 Dosen Billigfutter für Katzen oder Hunde und
ist also deutlich
mehr
als die Kosten der Ohrmarken für Rinder. Die Hundeabgaben der Gemeinden zur
Finanzierung
der Gehsteigreinigung bleiben daneben aufrecht.
Um die Akzeptanz des
Chips nicht zu gefährden, muss jeder Anschein der Geschäftemacherei
vermieden
werden. Insbesondere für Heimtierhalter mit kleinen Einkommen und/oder mehreren
Tieren
sollten
keine finanziellen Härten entstehen. Außerdem ist sicherzustellen, dass der zu
erwartende
Ansturm der Heimtierhalter im Jänner 2005 durch geeignete organisatorische
Maßnahmen auf das
ganze
Jahr verteilt wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten
stellen daher an die Bundesminister für soziale Sicherheit,
Generationen
und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1.
Wie viel ist für die Einsetzung eines Chips bei
Hund/Katze in der Honorarordnung der Tierärzte
veranschlagt?
2.
Wie hoch sind die Kosten eines handelsüblichen Chips
a)
in der Herstellung
b)
für den Tierarzt
c)
für den Tierhalter ?
3. Welche
Preis- und
Honorarsreduktionen sind allein auf Grund der neuen gesetzlichen
Verpflichtung für 600.000 Hunde und
1 Million Katzen
(Kostendegression, Mengenrabatt)
möglich?
4. Welche
konkreten Maßnahmen zur Kostenreduktion werden Sie daher setzen?
5. Was werden
Sie unternehmen, dass insbesondere für Heimtierhalter mit kleinen Einkommen
keine unzumutbaren Härten entstehen?