1862/J XXII. GP
Eingelangt am 04.06.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des
Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Umsetzung der GAP-Reform in Österreich II
Im Sommer 2004 sollen die nationalen Verordnungen für
die Umsetzung der EU-
Agrarreform in Österreich veröffentlicht werden und voraussichtlich im Herbst
2004
wird die AMA den landwirtschaftlichen Betrieben die Zahlungsansprüche
mitteilen.
Sie haben sich für das Betriebsprämienmodell
entschieden, das folgende Nachteile
für die österreichische Landwirtschaft nach sich ziehen wird:
-
große Förderdifferenzen innerhalb der Landwirtschaft
werden für viele auf
Jahre (bis 2012)
zementiert
-
Betriebe mit gleicher Produktion können sehr
unterschiedliche
Prämienansprüche
je Hektar haben, was zu einer für manche Betriebe
existenzbedrohenden
Wettbewerbsverzerrung führen wird
-
innovative Betriebe, die sich im Referenzzeitraum vom
2000 - 2002 mit der
Produktion und Vermarktung von nicht prämienfähigen Alternativkulturen
beschäftigt
haben (z.B. Ölkürbis, Gewürzpflanzen, Kräuter etc.) gehen völlig
leer
aus und werden damit krass benachteiligt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
1.
Welches Fördervolumen soll in Form von Betriebsprämien
ausgezahlt werden?
2.
Wie
hoch werden die Prämien für die nicht-entkoppelten Produkte im
Einzelnen, wie hoch in Summe des jeweiligen
Produktsegmentes sein?
3.
Wie
viele Mittel werden für Härte- und Sonderfälle zur Verfügung stehen?
4.
Welche
Kriterien werden für Härte- und Sonderfälle herangezogen?
5.
Welche Möglichkeiten haben die Betriebe, die von der AMA
festgelegten
Zahlungsansprüche
zu beeinspruchen?
6.
Inwiefern berücksichtigen Sie bei der Umsetzung der
GAP-Reform innovative
Betriebe, die im Referenzzeitraum nicht prämienfähige Kulturen produziert und
vermarktet haben? Wie
werden Sie die durch das Betriebsprämienmodell
entstandene krasse Benachteiligung ausgleichen?
7.
Welche
Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit es auch für jeden Hektar
Spezialkulturen (z.B. Ölkürbis, Gemüse,
Gewürzpflanzen und Kräuter) Prämien
geben wird und welches Fördervolumen
soll für diese Betriebe zur Verfügung
stehen?
8.
Durch welche Maßnahmen sollen die großen
Förderungsdifferenzen und
Wettbewerbsverzerrungen
bei den Betrieben ausgeglichen werden und wie
viele
Mittel stehen dafür zur Verfügung?
9.
Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um das
Konfliktpotential am Pacht-
und Grundstücksmarkt zu entschärfen?
10.
Welche Vorsorge-Maßnahmen werden Sie hinsichtlich
allfälliger
Spekulationsgeschäfte
mit Prämien, wie es in der VO
11.
Welche
Anforderungen werden hinsichtlich der Einhaltung von Umwelt-,
Lebensmittel- und Tierschutzstandards
(Cross Compliance) gestellt werden?
12.
Wie
wird die Einhaltung der „guten landwirtschaftlichen Praxis" definiert?
13.
Von
welchen Institutionen werden im Zusammenhang mit der Cross
Compliance
Betriebsberatungsdienstleistungen durchgeführt und in welcher
Form sollen diese Beratungsleistungen erfolgen?
14.
Betreffend der Mindeststandards für Cross Compliance
wurden in Ihrem
Ressort
Arbeitsgruppen eingerichtet, die an einem Kriterienkatalog arbeiten.
Liegen
die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen schon vor? Was sind die
konkreten
Ergebnisse?
15.
Aus der Modulation sollen It. AB 1390 vom 29.3.04 im
Jahr 2005 18 Mill. € frei
werden. Wie viele Mitte werden durch die Modulation in den darauffolgenden
Jahren zur Verfügung stehen und wofür sollen diese Mittel konkret verwendet
werden (bitte um detaillierte Angaben)?
16.
Durch die geplante Umverteilung zwischen den
Mitgliedstaaten wird Österreich
im Zusammenhang mit der Modulation zusätzliche EU-Mittel erhalten. Um wie
viele Mittel handelt
es sich voraussichtlich und für welche Maßnahmen sollen
sie zur Verfügung gestellt werden?
17.
Wie
viele Mittel sollen in den nächsten Jahren für besonders tierfreundliche
Haltungsformen zur Verfügung gestellte
werden (bitte um detaillierte Angaben,
welche Tierhaltungssysteme und Produktionssparten davon profitieren
sollen
und in welchem Ausmaß diese geförderten
Systeme dem Tiergerechtheitsindex
- nach dem Punktesystem - entsprechen müssen)?
18.
Sollen entsprechend den Vorgaben der VO (EG) 1782/2003
die Faktoren Arbeit
und
Beschäftigung bei der Umsetzung der GAP-Reform berücksichtigt werden?
Wenn ja, in welcher
Form? Wenn nein, warum nicht?
19.
Nach Art. 69 der VO 1782/2003 besteht die Möglichkeit,
zusätzliche Zahlungen
zum
Schutz der Umwelt und zur Qualitätsverbesserung und Vermarktung von
landwirtschaftlichen
Produkten vorzusehen. Dafür können bis zu 10% der den
einzelnen Sektoren entsprechenden Anteile der nationalen Obergrenze
aufgewendet werden. In der Anfragebeantwortung 1390/AB schreiben Sie:
„...aufgrund der Vorgabe, dass die Umsetzung der GAP-Reform zu keinen
Umverteilungseffekten zwischen Sektoren
oder Regionen führen darf, wird
diese Bestimmung in Österreich nicht umgesetzt". Auf welche gesetzlichen
Bestimmungen bezieht sich dieses „Umverteilungsverbot"?
20.
In welcher Form werden die Biobetriebe, die schon bisher
Vorreiter einer
agrarökologischen Landwirtschaft sind, im Rahmen der nationalen
Ausgestaltung der EU-Agrarreform berücksichtigt?