1862/J XXII. GP

Eingelangt am 04.06.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Umsetzung der GAP-Reform in Österreich II

Im Sommer 2004 sollen die nationalen Verordnungen für die Umsetzung der EU-
Agrarreform in Österreich veröffentlicht werden und voraussichtlich im Herbst 2004
wird die AMA den landwirtschaftlichen Betrieben die Zahlungsansprüche mitteilen.

Sie haben sich für das Betriebsprämienmodell entschieden, das folgende Nachteile
für die österreichische Landwirtschaft nach sich ziehen wird:

-         große Förderdifferenzen innerhalb der Landwirtschaft werden für viele auf
Jahre (bis 2012) zementiert

-         Betriebe mit gleicher Produktion können sehr unterschiedliche
Prämienansprüche je Hektar haben, was zu einer für manche Betriebe
existenzbedrohenden Wettbewerbsverzerrung führen wird

-         innovative Betriebe, die sich im Referenzzeitraum vom 2000 - 2002 mit der
Produktion und Vermarktung von nicht prämienfähigen Alternativkulturen
beschäftigt haben (z.B. Ölkürbis, Gewürzpflanzen, Kräuter etc.) gehen völlig
leer aus und werden damit krass benachteiligt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.                          Welches Fördervolumen soll in Form von Betriebsprämien ausgezahlt werden?

2.                          Wie hoch werden die Prämien für die nicht-entkoppelten Produkte im
Einzelnen, wie hoch in Summe des jeweiligen Produktsegmentes sein?

3.                          Wie viele Mittel werden für Härte- und Sonderfälle zur Verfügung stehen?

4.                          Welche Kriterien werden für Härte- und Sonderfälle herangezogen?

5.                          Welche Möglichkeiten haben die Betriebe, die von der AMA festgelegten
Zahlungsansprüche zu beeinspruchen?


6.                         Inwiefern berücksichtigen Sie bei der Umsetzung der GAP-Reform innovative
Betriebe, die im Referenzzeitraum nicht prämienfähige Kulturen produziert und
vermarktet haben? Wie werden Sie die durch das Betriebsprämienmodell
entstandene krasse Benachteiligung ausgleichen?

7.                         Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit es auch für jeden Hektar
Spezialkulturen (z.B. Ölkürbis, Gemüse, Gewürzpflanzen und Kräuter) Prämien
geben wird und welches Fördervolumen soll für diese Betriebe zur Verfügung
stehen?

8.                         Durch welche Maßnahmen sollen die großen Förderungsdifferenzen und
Wettbewerbsverzerrungen bei den Betrieben ausgeglichen werden und wie
viele Mittel stehen dafür zur Verfügung?

9.                         Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um das Konfliktpotential am Pacht-
und Grundstücksmarkt zu entschärfen?

10.                 Welche Vorsorge-Maßnahmen werden Sie hinsichtlich allfälliger
Spekulationsgeschäfte mit Prämien, wie es in der VO

11.                 Welche Anforderungen werden hinsichtlich der Einhaltung von Umwelt-,
Lebensmittel- und Tierschutzstandards (Cross Compliance) gestellt werden?

12.                 Wie wird die Einhaltung der „guten landwirtschaftlichen Praxis" definiert?

13.                 Von welchen Institutionen werden im Zusammenhang mit der Cross
Compliance Betriebsberatungsdienstleistungen durchgeführt und in welcher
Form sollen diese Beratungsleistungen erfolgen?

14.                 Betreffend der Mindeststandards für Cross Compliance wurden in Ihrem
Ressort Arbeitsgruppen eingerichtet, die an einem Kriterienkatalog arbeiten.
Liegen die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen schon vor? Was sind die
konkreten Ergebnisse?

15.                 Aus der Modulation sollen It. AB 1390 vom 29.3.04 im Jahr 2005 18 Mill. € frei
werden. Wie viele Mitte werden durch die Modulation in den darauffolgenden
Jahren zur Verfügung stehen und wofür sollen diese Mittel konkret verwendet
werden (bitte um detaillierte Angaben)?

16.                 Durch die geplante Umverteilung zwischen den Mitgliedstaaten wird Österreich
im Zusammenhang mit der Modulation zusätzliche EU-Mittel erhalten. Um wie
viele Mittel handelt es sich voraussichtlich und für welche Maßnahmen sollen
sie zur Verfügung gestellt werden?

17.                 Wie viele Mittel sollen in den nächsten Jahren für besonders tierfreundliche
Haltungsformen zur Verfügung gestellte werden (bitte um detaillierte Angaben,
welche Tierhaltungssysteme und Produktionssparten davon profitieren sollen
und in welchem Ausmaß diese geförderten Systeme dem Tiergerechtheitsindex
- nach dem Punktesystem - entsprechen müssen)?


18.                  Sollen entsprechend den Vorgaben der VO (EG) 1782/2003 die Faktoren Arbeit
und Beschäftigung bei der Umsetzung der GAP-Reform berücksichtigt werden?
Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

19.                  Nach Art. 69 der VO 1782/2003 besteht die Möglichkeit, zusätzliche Zahlungen
zum Schutz der Umwelt und zur Qualitätsverbesserung und Vermarktung von
landwirtschaftlichen Produkten vorzusehen. Dafür können bis zu 10% der den
einzelnen Sektoren entsprechenden Anteile der nationalen Obergrenze
aufgewendet werden. In der Anfragebeantwortung 1390/AB schreiben Sie:
„...aufgrund der Vorgabe, dass die Umsetzung der GAP-Reform zu keinen
Umverteilungseffekten zwischen Sektoren oder Regionen führen darf, wird
diese Bestimmung in Österreich nicht umgesetzt". Auf welche gesetzlichen
Bestimmungen bezieht sich dieses „Umverteilungsverbot"?

20.                  In welcher Form werden die Biobetriebe, die schon bisher Vorreiter einer
agrarökologischen Landwirtschaft sind, im Rahmen der nationalen
Ausgestaltung der EU-Agrarreform berücksichtigt?