1865/J XXII. GP
Eingelangt am 04.06.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Maga.
Melitta Trunk, Maga. Gisela Wurm,
Heinz Gradwohl, Erika
Scharer, Dr.
Christian Puswald und GenossInnen
an den
Bundesminister für Finanzen
betreffend Getränkesteuerrückzahlung - Ausgleich der
Verluste für die österreichischen
Gemeinden durch den Bund
Nach einem
jahrelangen, maßgeblich vom Kärntner FPÖ-EU-Abgeordneten Mag. Wolfgang
Ilgenfritz
initiierten, Rechtsstreit wurde die Getränkesteuerabgabe am 9. März 2000 vom
Europäischen
Gerichtshof (EuGH) für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt, nachdem der
österreichische
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) den EuGH um Vorabentscheidung ersucht hatte.
In Folge dieses Urteils hat der Verwaltungsgerichtshof am 4. Dezember 2003
festgestellt, dass die
Gemeinden alle nicht vom Konsumenten
bezahlten (also vom Handel bzw. der Gastronomie
getragenen) Getränkesteuerabgabe aus den Jahren 1995 bis 1999 an Handel
und Gastronomie
zurückzahlen müssen.
Die Gemeinden, die durch die letzten
Steuerreformen und damit verbundene Einnahmenausfälle
ohnehin finanziell in Bedrängnis geraten
sind, trifft diese Entscheidung hart, da mit der
bevorstehenden Getränkesteuerrückzahlung enorme Ausgaben auf sie
zukommen und manche
Gemeinden diese Rückzahlungen finanziell
nicht verkraften werden. Der österreichische
Städtebund rechnet mit rund 60.000
Einzelverfahren, in denen jeweils über die
Rückzahlungsanträge von Handel und
Gastronomie abzusprechen sein wird. Der Gesamtbetrag der
Rückzahlungssumme kann noch nicht genau abgeschätzt werden, da derzeit
einmal die großen
Gemeinden rechtliche Musterverfahren ausarbeiten. Bundesweit wird es aber nach
realistischen
Einschätzungen um ca. 1,1 Milliarden EUR
gehen.
Die Gemeinden stehen
nun vor zwei finanziellen Belastungen: Erstens vor dem bereits seit dem
Jahr
2000 wirksame Entfall der bis dahin nicht unwesentlichen
Getränkesteuereinnahmen. Zweitens
vor den nun auf sie
zukommenden Belastungen durch die Getränkesteuerrückzahlungsverfahren.
Wenn der Bund hier keine Hilfe leistet, werden ein großer Teil der Gemeinden
zahlungsunfähig,
können keine Investitionen mehr durchfuhren
und viele Gemeindeeinrichtungen sowie kommunale
Sozialeinrichtungen und Sozialmaßnahmen sind gefährdet.
Der Bund hat sich im Stabilitätspakt 1999 im Artikel 4
Abs. 5 lit. b verpflichtet: „ Wird der Ertrag
einer
ausschließlichen Abgabe durch ein Urteil eines Höchstgerichtes vermindert, wird
der Bund
über geeignete Vorschläge der betroffenen
Gebietskörperschaften rechtliche Rahmenbedingungen
für ausschließliche Abgaben der betroffenen Gebietskörperschaften schaffen, die
bundesweit einen
möglichst weitgehenden Ersatz schaffen." Die
Einnahmenverluste der Gemeinden seit dem Entfall
der
Getränkesteuerabgabe wurden jedoch nicht eins-zu-eins sondern nur teilweise vom
Bund durch
den
Finanzausgleich kompensiert.
Nun gilt es aber, nicht nur den bisherigen
teilweisen Getränkeabgabenentfall der Gemeinden
auszugleichen sondern es müssen die Kommunen
im Fall eintretender
Rückzahlungsverpflichtungen rasch schadlos gehalten werden. Des weiteren
werden durch die
aufwändigen Rückzahlungsverfahren noch hohe
zusätzliche Verwaltungskosten auf die Gemeinden
zukommen (Experten rechnen mit ca. 25
Mio. EUR Mehrbelastung durch den erhöhten
Verwaltungsaufwand, noch dazu wo die gesamte Beweislast bei den
Gemeinden liegt!). Die
Bundesregierung hat bis jetzt noch immer
keine Lösung vorgelegt bzw. umgesetzt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen
daher folgende
Anfrage
1.
a. Welche
Maßnahmen werden von Seiten der Bundesregierung
ergriffen, um den
Gemeinden
einen vollständigen Ausgleich für den Getränkesteuerentfall zu gewährleisten?
b.
Welche Maßnahmen werden von Seiten des Bundesministers für Finanzen ergriffen,
um
den Gemeinden einen vollständigen Ausgleich
für den Getränkesteuerentfall zu
gewährleisten?
2.
a. Welche
Maßnahmen werden von Seiten der Bundesregierung ergriffen, um den
Gemeinden
einen vollständigen Ausgleich für die drohende Getränkesteuerrückzahlung zu
gewährleisten?
b. Welche Maßnahmen werden von Seiten des Bundesministers für
Finanzen ergriffen, um
den Gemeinden einen vollständigen Ausgleich für die drohende
Getränkesteuerrückzahlung
zu gewährleisten?
3. a.
Welche Maßnahmen werden von
Seiten der Bundesregierung
ergriffen, um den
Gemeinden einen vollständigen
Ausgleich für den massiv erhöhten Verwaltungsaufwand bei
der drohende Getränkesteuerrückzahlung zu gewährleisten?
b. Welche Maßnahmen werden von Seiten des Bundesministers
für Finanzen ergriffen, um
den Gemeinden einen vollständigen Ausgleich
für den massiv erhöhten
Verwaltungsaufwand bei der drohende
Getränkesteuerrückzahlung zu gewährleisten?
4.
Mit
welchen
Verhandlungspartnern
(Städtebund, Gemeindebund, Landeshauptleute,
Landesfinanzreferenten usw.) wurden bisher in dieser Angelegenheit von Ihnen
Gespräche
bzw.
Verhandlungen geführt (bitte um detaillierte Angabe)?
5.
Mit
welchen
Verhandlungspartnern
(Städtebund, Gemeindebund, Landeshauptleute,
Landesfinanzreferenten
usw.) wurden bisher in dieser Angelegenheit Vereinbarungen
getroffen
(bitte um detaillierte Angabe)?
6.
Welches sind Ihre Zielsetzungen für die nun anstehenden
Finanzausgleichverhandlungen?
Werden
Länder und Gemeinden im Zuge des Finanzausgleiches einen Ausgleich für die
massiv
gestiegenen Einnahmenentgänge der letzten Jahre durch ihre
„Steuerreformen" und
die
vielen neuen „verländerten" Aufgaben erhalten?