Eingelangt am 16.06.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier,
Pendl, Dr. Kräuter
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend „Bundesbediensteten-Sozialplangesetz“
Das
Bundesbediensteten-Sozialplangesetz sah für Beamte einen Vorzeitigen Ruhestand
(ab 55 Jahre mit 80 % der Bezüge in die Frühpension), Karenzurlaub vor
Ruhestandsversetzung (ab 55 Jahre mit 80 % der Bezüge), bei einem Austritt aus
dem definitiven Beamtenverhältnis mit Abschlagszahlungen zwischen neun und
zwölf Monatsbezügen, sowie eine Erhöhung der Attraktivität von
Karenzurlaubsregelungen. Wurden diesbezügliche Angebote nicht innerhalb von 14
Tagen angenommen reduzierte sich der Bezug auf 75 %. Diese Maßnahmen waren bis
31.12.2002 befristet.
Dieses Gesetz
sieht insbesondere auch die folgenden Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des
sogenannten Vorruhestandsmodells vor:
- die endgültige Auflassung des von den betroffenen
BeamtInnen wahrgenommenen Arbeitsplatzes, also eine entsprechende
Aufgabenreduktion sowie Strukturreform, und
- das Fehlen eines mindestens gleichwertigen
Arbeitsplatzes, der den von einer Strukturreform betroffenen BeamtInnen im
selben Ressort zugewiesen werden kann.
Unbekannt ist in
der Öffentlichkeit, wie dieses Bundesbediensteten-Sozialplangesetz angenommen
wurde und welche Kosten dabei angefallen sind.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an das oben genannte Mitglied der
Bundesregierung nachstehende
Anfrage:
- Wie viele Bedienstete haben bis 31.Dezember
2002 insgesamt einen Antrag auf “Vorzeitigen Ruhestand"
(Vorruhestand) nach § 22g Bundesbediensteten-Sozialplangesetz gestellt?
Wie viele systemisierte
Planstellen wurden damit eingespart?
- Wie viele Bedienstete davon haben bis
01.01.2004 den “Vorzeitigen Ruhestand"
nach dem Bundesbediensteten-Sozialplangesetz angetreten? Wurden damit auch
die jeweiligen Arbeitsplätze (systemisierte Planstellen) aufgelassen? Wenn
ja, in welchen Organisationseinheiten nachgeordneten Dienststellen und
ausgegliederten Unternehmen? Wie viele dieser Bediensteten waren
Funktionsträger (Sektionsleiter, Gruppenleiter oder Abteilungsleiter)?
Welche Funktionen hatten Sie inne?
- Wie hoch ist die durchschnittliche
monatliche Vorruhestandeszahlung pro Bediensteten (Beamten) im
Vorruhestand, die durch den Bund zu zahlen ist?
- Wie hoch waren die Gesamtkosten für diese Vorruhestandsregelung
(Karenzurlaub) nach dem Bundesbediensteten Sozialplangesetz für Ihr
Ressort in den Jahren 2002 und 2003? Wie hoch werden diese voraussichtlich
2004 sein?
- Welche Kosten werden 2004 anfallen?
Wie
hoch waren in diesen Jahren die budgetären Einsparungen sowohl im Bereich
der Personalausgaben als auch im Bereich der Sachausgaben (Aufschlüsselung
auf Jahre)?
- Wie hoch waren die Gesamtkosten, welche die ausgegliederten
bzw. privatisierten Unternehmen für die Zahlung des Vorruhestandsgeldes in
diesem Zeitraum aufbringen mussten?
- Wie vielen Bediensteten haben Sie (nach § 22a oder 22c
iVm § 24 Abs. 4 BB-SozPG) bis 31.12.2002 ein Angebot auf Vorruhestand gestellt?
Welche Organisationseinheiten, nachgeordneten Dienststellen und
ausgegliederte Unternehmen waren davon betroffen? Welche Arbeitsplätze
wurden in welchen Organisationseinheiten bzw. Dienststellen aufgelassen? Wie viele davon waren
welche Funktionsträger (Sektionsleiter, Gruppenleiter oder
Abteilungsleiter)? Welche Funktionen hatten sie inne?
- Wie vielen Bediensteten haben Sie ein
Angebot des “Karenzurlaubs vor Ruhestandsversetzung" nach dem
Bundesbediensteten Sozialplangesetz gestellt? Wie viele davon haben
angenommen?
Wie viele systemisierte Planstellen sollen damit mit dem tatsächlichen
Pensionsantritt eingespart werden? Wann erfolgt jeweils der tatsächliche
Pensionsantritt?
- Wie viele Bedienstete davon haben bis
01.01.2004 den “Karenzurlaub vor
Ruhestandsversetzung" nach dem Bundesbediensteten Sozialplangesetz
angetreten? Welche Arbeitsplätze wurden in welchen Organisationseinheiten
nachgeordneten Dienststellen und ausgegliederten bzw. privatisierten
Unternehmen aufgelassen? Wie viele davon waren welche Funktionsträger?
- Wie hoch ist das
durchschnittliche monatliche Vorruhestandsgeld pro Bediensteten (Beamten)?
- Wie hoch waren die Gesamtkosten für die
Regelung des Karenzurlaubs vor Ruhestandversetzung nach dem
Bundesbediensteten Sozialplangesetz für Ihr Ressort in den Jahren 2002 und
2003?
- Welche Kosten werden 2004 anfallen?
Wie hoch waren in diesen Jahren die budgetären Einsparungen sowohl
im Bereich der Personalausgaben als auch im Bereich der Sachausgaben
(Aufschlüsselung auf Jahre)?
- Wie viele Bedienstete (Beamte) haben bis
01.01.2004 nach dem Bundesbediensteten-Sozialplangesetz den Austritt aus
dem definitiven Beamtendienstverhältnis erklärt und sind aus dem
öffentlichen Dienst ausgeschieden? Wie viele davon waren welche
Funktionsträger?
Welche Arbeitsplätze wurden damit in welchen
Organisationseinheiten, nachgeordneten Dienststellen und ausgegliederten
bzw. privatisierten Unternehmen aufgelassen?
- Welcher Betrag wurde bislang insgesamt an
Beamte nach Austritt aus dem definitiven Beamtendienstverhältnis bezahlt
(§ 22f BB-SozPG)? Wie hoch werden die Kosten für das Jahr 2004 geschätzt?
- Welche Kosten werden 2004 anfallen?
Wie
hoch waren in diesen Jahren die budgetären Einsparungen sowohl im Bereich
der Personalausgaben als auch im Bereich der Sachausgaben (Aufschlüsselung
auf Jahre)?
- Wie viele Beamte haben in
Ihrem Ressort bislang eine befristete Karenzurlaubsregelung in Anspruch
genommen (§ 22e BB-SozPG)? Wie
viele Bedienstete nehmen zum Stichtag 31.05.2004 eine befristete
Karenzurlaubsregelung in Anspruch?
- Wie viele Bedienstete haben einen Antrag
auf Vorruhestand gestellt, den diese erst nach dem 01.01.2004 angetreten
haben bzw. werden (Aufschlüsselung auf 2002, 2003 und 2004)?
- Wie viele Bedienstete haben nach dem
01.01.2004 den Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung in Anspruch genommen
(Aufschlüsselung auf 2002, 2003 und 2004)?
- Wie viele Konsulentenverträge wurden seit
2002 mit Bediensteten im Vorruhestand oder pensionierten Beamten
abgeschlossen, welche eine der Möglichkeiten des
Bundesbediensteten-Sozialplangesetz in Anspruch genommen haben? Für welche
Organisationseinheiten sind diese nun tätig?
- Mit welchen Kosten ist
dies für Ihr Ressort (Sachaufwand) jährlich verbunden?
- Wurden aufgrund des
Personalabbaus oder anderer Gründe in Ihrem Bundesministerium Konsulentenverträge
mit sonstigen Personen abgeschlossen?
- Wenn ja, wie viele? Mit welchen Kosten ist
dies für Ihr Ressort (Sachaufwand) jährlich
verbunden?