1890/J XXII. GP

Eingelangt am 16.06.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Lichtenberger, Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Fluglärm durch den Flugplatz Wels

 

 

Am Flugplatz Wels werden vereinsmäßig verschiedenste durch Lärmentwicklung und Sicherheitsrisken großräumig störende Flugbewegungen durchgeführt:

1. Schlepper für Segelflugzeuge,

2. Fallschirmspringer-Flüge,

3. Ausbildung von Motorsport-Flugzeug-Piloten,

4. Hubschrauber-Übungen und -Ausbildung,

5. Doppeldecker, die Loopings fliegen.

 

Seit 2002 / 2003 nehmen die Belastungen durch Fluglärm für AnrainerInnen in Wels Nord/West massiv zu.

 

1980 - 16.194 Flugbewegungen

1995 - 21.581

1997 - 26.566

2002 - 31.063

 

Eine Verdoppelung des Flugverkehrs – wie am Welser Flugplatz zwischen 1980 und 2002 geschehen – bedeutet aber nicht nur eine Zunahme des die Gesundheit gefährdenden Lärms, sondern laut europäischer Luftsicherheitsbehörde Eurocontrol auch achtfaches Unfallrisiko !

 

Darunter leiden Gesundheit und  Wohnqualität erheblich.

 

AnrainerInnenbeschwerden, wie nachfolgend angeführt, häufen sich:

 

„Unter der Woche gibt es täglich von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr  je nach Witterung ununterbrochen die gefürchteten Platzrunden, das sind Überflüge im Intervall von 7 Minuten (im besten Fall) oder alle 3 und 4 Minuten, wenn 2 Flieger unterwegs sind..

Am Freitag kommen viele Piloten aus Deutschland und Hobby-Piloten von Doppeldeckern. Da wird dann über der „Toiflweg-Siedlung“ Looping geflogen, was kilometerweit zu hören ist.

Zusätzlich ziehen Segelflugzeugschlepper alle 7 Minuten stundenlang Segelflugzeuge in verschiedenen Richtungen hoch.

In einer Unterschriftenaktion im Spätherbst/Winter 2003 wurde der Bürgermeister ersucht, Maßnahmen zu ergreifen, um die Wohnqualität wieder herstellen zu lassen.

Kein zweiter öffentlicher Zivilflugplatz hat eine derartig ungünstige Lage wie der Welser (mitten im Stadtgebiet).

Kein zweiter öffentlicher Zivilflugplatz ist von zahlreich anderen Flugplätzen umgeben (Hörsching, Scharnstein, Micheldorf, usw. ...), auf denen Flugbewegungen stattfinden könnten.“

 

Der Flughafen Hörsching liegt nur 9km entfernt, nicht nur aus diesem Grund ist ein Flugplatz wie in Wels und sein weiterer Bestand bzw. seine weitere Nutzung überhaupt in Frage zu stellen.

 

Raumordnungspolitisch war dieser Flugplatz in einem Wohngebiet immer  problematisch, besonders durch die Ausweitung des Hörschinger Korridors und die dadurch gleichzeitig stattfindende Umwidmung in einen öffentlichen Flugplatz.

 

Laut Bezirksverwaltungsbehörde Wels liegt der Anteil der wirtschaftlich bedeutenden Flüge in einem verschwindend geringen Prozentsatz (angeblich 3 %), wodurch die öffentliche Nutzung nicht in ausreichendem Ausmaß gegeben und für die Stadt Wels wirtschaftlich belanglos ist .

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1.      In welcher Form werden Sie sich für die AnrainerInneninteressen und die Abwendung von Gesundheitsgefahren durch Lärm vom Flugplatz Wels einsetzen?

2.      Sehen Sie angesichts der Nähe des Flughafens Hörsching und angesichts des wie erwähnt geringen öffentlichen Interesses den Betrieb eines öffentlichen Flugplatzes in Wels als sinnvoll an?

3.      Wenn ja, warum?

4.      Werden Sie die Umwidung des Flugplatzes einer Prüfung unterziehen, oder die entsprechenden Schritte auf Landesebene veranlassen?

5.      Wenn nein, warum nicht?

6.      Wie beurteilen Sie die Situation im Umfeld des Flugplatzes Wels im Hinblick auf die Umgebungslärmrichtlinie der EU?