1890/J XXII. GP
Eingelangt am 16.06.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Lichtenberger, Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Fluglärm
durch den Flugplatz Wels
Am Flugplatz Wels werden
vereinsmäßig verschiedenste durch Lärmentwicklung und Sicherheitsrisken
großräumig störende Flugbewegungen durchgeführt:
1. Schlepper für Segelflugzeuge,
2. Fallschirmspringer-Flüge,
3. Ausbildung von
Motorsport-Flugzeug-Piloten,
4. Hubschrauber-Übungen und -Ausbildung,
5. Doppeldecker, die Loopings fliegen.
Seit 2002 / 2003 nehmen die Belastungen
durch Fluglärm für AnrainerInnen in Wels Nord/West massiv zu.
1980 - 16.194 Flugbewegungen
1995 -
21.581
1997 -
26.566
2002 -
31.063
Eine Verdoppelung des Flugverkehrs – wie am
Welser Flugplatz zwischen 1980 und 2002 geschehen – bedeutet aber nicht nur
eine Zunahme des die Gesundheit gefährdenden Lärms, sondern laut europäischer
Luftsicherheitsbehörde Eurocontrol auch achtfaches Unfallrisiko !
Darunter leiden Gesundheit und Wohnqualität erheblich.
AnrainerInnenbeschwerden, wie nachfolgend
angeführt, häufen sich:
„Unter der Woche gibt es täglich von 18:00
Uhr bis 20:00 Uhr je nach
Witterung ununterbrochen die gefürchteten Platzrunden, das sind Überflüge im
Intervall von 7 Minuten (im besten Fall) oder alle 3 und 4 Minuten, wenn 2
Flieger unterwegs sind..
Am Freitag kommen viele Piloten aus
Deutschland und Hobby-Piloten von Doppeldeckern. Da wird dann über der
„Toiflweg-Siedlung“ Looping geflogen, was kilometerweit zu hören ist.
Zusätzlich ziehen Segelflugzeugschlepper
alle 7 Minuten stundenlang Segelflugzeuge in verschiedenen Richtungen hoch.
In einer Unterschriftenaktion im
Spätherbst/Winter 2003 wurde der Bürgermeister ersucht, Maßnahmen zu ergreifen,
um die Wohnqualität wieder herstellen zu lassen.
Kein zweiter öffentlicher Zivilflugplatz
hat eine derartig ungünstige Lage wie der Welser (mitten im Stadtgebiet).
Kein zweiter öffentlicher Zivilflugplatz
ist von zahlreich anderen Flugplätzen umgeben (Hörsching, Scharnstein,
Micheldorf, usw. ...), auf denen Flugbewegungen stattfinden könnten.“
Der Flughafen Hörsching liegt nur 9km
entfernt, nicht nur aus diesem Grund ist ein Flugplatz wie in Wels und sein
weiterer Bestand bzw. seine weitere Nutzung überhaupt in Frage zu stellen.
Raumordnungspolitisch war dieser Flugplatz
in einem Wohngebiet immer
problematisch, besonders durch die Ausweitung des Hörschinger Korridors
und die dadurch gleichzeitig stattfindende Umwidmung in einen öffentlichen
Flugplatz.
Laut Bezirksverwaltungsbehörde Wels liegt
der Anteil der wirtschaftlich bedeutenden Flüge in einem verschwindend geringen
Prozentsatz (angeblich 3 %), wodurch die öffentliche Nutzung nicht in
ausreichendem Ausmaß gegeben und für die Stadt Wels wirtschaftlich belanglos
ist .
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
1.
In welcher Form werden Sie sich für
die AnrainerInneninteressen und die Abwendung von Gesundheitsgefahren durch
Lärm vom Flugplatz Wels einsetzen?
2.
Sehen Sie angesichts der Nähe des
Flughafens Hörsching und angesichts des wie erwähnt geringen öffentlichen
Interesses den Betrieb eines öffentlichen Flugplatzes in Wels als sinnvoll an?
3.
Wenn ja, warum?
4.
Werden Sie die Umwidung des
Flugplatzes einer Prüfung unterziehen, oder die entsprechenden Schritte auf
Landesebene veranlassen?
5.
Wenn nein, warum nicht?
6.
Wie beurteilen Sie die Situation im
Umfeld des Flugplatzes Wels im Hinblick auf die Umgebungslärmrichtlinie der EU?