1892/J XXII. GP
Eingelangt am 16.06.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
an
den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend
"stillgelegte" Strecken der ÖBB
Auf
der Homepage der ÖBB, Bereich Infrastrukturmanagement, findet sich folgende
interessante Eintragung:
„4.1.4.
Stillgelegte Strecken
Auf
den folgenden Strecken werden für das Fahrplanjahr 2005 keine
Trassenbestellungen entgegengenommen:
Göpfritz
- Raabs
Gmünd NÖ - Litschau
Gmünd NÖ - Groß Gerungs
Waldkirchen
- Fratres
Weitersfeld - Drosendorf
Ernstbrunn - Mistelbach
Hohenruppersdorf - Sulz-Nexing
Sulz-Nexing - Dobermannsdorf
Gaweinsthal-Brünnerstraße - Mistelbach Lbf
Dobermannsdorf - Poysdorf
Poysdorf- Enzersdorf b. Staatz
Zellerndorf - Sigmundsherberg
Breitstetten - Orth
Freiland - Türnitz
Mariazell - Gußwerk
St. Aegyd - Kernhof
Lunz - Kienberg-Gaming
Rohr - Bad Hall
Mürzzuschlag - Neuberg
Trofaiach - Vordernberg Markt
Vordernberg
Markt - Eisenerz
Wietersdorf - Hüttenberg
Weizelsdorf
- Ferlach
Mank - Wieselburg
Siebenbrunn-Leopoldsdorf
- Engelhartstetten
Petronell-Carnuntum - Rohrau Lst"
Aus
verschiedenen Anfragebeantwortungen und sonstigen Informationsquellen ist
hingegen zu entnehmen, dass keineswegs alle erwähnten Strecken dauernd
eingestellt (= „stillgelegt") sind und dass vielmehr großes Interesse an
der
Durchführung von Verkehren auf einer Reihe dieser Strecken seitens Dritter,
aber
auch seitens der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften besteht.
Zugleich sind in der erwähnten Liste
einige Strecken aufgeführt, für die zwar bereits
vor Jahren seitens der SCHIG eine internationale Interessentensuche
durchgeführt
wurde, die für den Zeitraum danach angekündigte Ausschreibung der auf Interesse
gestoßenen Strecken lässt jedoch nach wie vor auf sich warten.
Die
Beantwortung u.a. der Anfragen Nr. 1029/J und 772/J XXII.GP lässt
diesbezüglich nicht nur ein nicht
erklärliches Desinteresse des zuständigen Ministers
erkennen, sondern auch eine den
Fahrgästen und potenziellen NutzerInnen in den
betroffenen Regionen eigentlich nicht zumutbare und mit geltendem Recht (u.a.
§§
19 und 22 Eisenbahngesetz, § 7 ÖPNRV-G) nicht in Deckung zu bringende
Untätigkeit.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
1.
Wo
und wie ist der Begriff „stillgelegte Strecke" eisenbahnrechtlich
normiert?
2.
Welche der erwähnten Strecken sind seit wann eingestellt
im Sinne des
Eisenbahngesetzes?
Bitte um Antwort im einzelnen.
3.
Auf
welcher Rechtsgrundlage wird für nicht eingestellte Strecken das
Entgegennehmen von Trassenbestellungen pauschal abgelehnt?
4.
Steht
die auf der Homepage der ÖBB dargestellte Vorgangsweise im Einklang
mit geltendem Recht?
5.
Steht sie insbesondere im Einklang mit
a)
§§
19 und 22 Eisenbahngesetz,
b)
§7 ÖPNRV-G,
c)
europarechtlichen
Vorgaben für den Infrastrukturzugang?
6.
Welche Handhabe steht betriebswilligen
Eisenbahn(verkehrs)unternehmen
gegen diese Haltung
der ÖBB zur Verfügung?
7.
Was werden Sie unternehmen, um im Interesse der
Güterkunden, der
Fahrgäste
und sonstiger Interessierter auf den erwähnten Strecken für ein
Zugsangebot zu
sorgen?
8.
Welche
Maßnahmen werden sie insbesondere bis wann im einzelnen setzen,
um die bereits einer erfolgreichen Interessentensuche unterzogenen Strecken
einer Ausschreibung mit dem Ziel einer Überantwortung an betriebswillige
Neueigentümer zu unterziehen?