1892/J XXII. GP

Eingelangt am 16.06.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend "stillgelegte" Strecken der ÖBB

Auf der Homepage der ÖBB, Bereich Infrastrukturmanagement, findet sich folgende
interessante Eintragung:

„4.1.4. Stillgelegte Strecken

Auf den folgenden Strecken werden für das Fahrplanjahr 2005 keine
Trassenbestellungen entgegengenommen:

Göpfritz - Raabs

Gmünd NÖ - Litschau

Gmünd NÖ - Groß Gerungs

Waldkirchen - Fratres

Weitersfeld - Drosendorf

Ernstbrunn - Mistelbach

Hohenruppersdorf - Sulz-Nexing

Sulz-Nexing - Dobermannsdorf

Gaweinsthal-Brünnerstraße - Mistelbach Lbf

Dobermannsdorf - Poysdorf

Poysdorf- Enzersdorf b. Staatz

Zellerndorf - Sigmundsherberg

Breitstetten - Orth

Freiland - Türnitz

Mariazell - Gußwerk

St. Aegyd - Kernhof

Lunz - Kienberg-Gaming

Rohr - Bad Hall

Mürzzuschlag - Neuberg

Trofaiach - Vordernberg Markt

Vordernberg Markt - Eisenerz

Wietersdorf - Hüttenberg

Weizelsdorf - Ferlach

Mank - Wieselburg

Siebenbrunn-Leopoldsdorf - Engelhartstetten

Petronell-Carnuntum - Rohrau Lst"

Aus verschiedenen Anfragebeantwortungen und sonstigen Informationsquellen ist
hingegen zu entnehmen, dass keineswegs alle erwähnten Strecken dauernd
eingestellt (= „stillgelegt") sind und dass vielmehr großes Interesse an der
Durchführung von Verkehren auf einer Reihe dieser Strecken seitens Dritter, aber
auch seitens der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften besteht.


Zugleich sind in der erwähnten Liste einige Strecken aufgeführt, für die zwar bereits
vor Jahren seitens der SCHIG eine internationale Interessentensuche durchgeführt
wurde, die für den Zeitraum danach angekündigte Ausschreibung der auf Interesse
gestoßenen Strecken lässt jedoch nach wie vor auf sich warten.

Die Beantwortung u.a. der Anfragen Nr. 1029/J und 772/J XXII.GP lässt
diesbezüglich nicht nur ein nicht erklärliches Desinteresse des zuständigen Ministers
erkennen, sondern auch eine den Fahrgästen und potenziellen NutzerInnen in den
betroffenen Regionen eigentlich nicht zumutbare und mit geltendem Recht (u.a. §§
19 und 22 Eisenbahngesetz, § 7 ÖPNRV-G) nicht in Deckung zu bringende
Untätigkeit.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.             Wo und wie ist der Begriff „stillgelegte Strecke" eisenbahnrechtlich normiert?

2.             Welche der erwähnten Strecken sind seit wann eingestellt im Sinne des
Eisenbahngesetzes? Bitte um Antwort im einzelnen.

3.             Auf welcher Rechtsgrundlage wird für nicht eingestellte Strecken das
Entgegennehmen von Trassenbestellungen pauschal abgelehnt?

4.             Steht die auf der Homepage der ÖBB dargestellte Vorgangsweise im Einklang
mit geltendem Recht?

5.             Steht sie insbesondere im Einklang mit

 

a)            §§ 19 und 22 Eisenbahngesetz,

b)            §7 ÖPNRV-G,

c)             europarechtlichen Vorgaben für den Infrastrukturzugang?

 

6.             Welche Handhabe steht betriebswilligen Eisenbahn(verkehrs)unternehmen
gegen diese Haltung der ÖBB zur Verfügung?

7.             Was werden Sie unternehmen, um im Interesse der Güterkunden, der
Fahrgäste und sonstiger Interessierter auf den erwähnten Strecken für ein
Zugsangebot zu sorgen?

8.             Welche Maßnahmen werden sie insbesondere bis wann im einzelnen setzen,
um die bereits einer erfolgreichen Interessentensuche unterzogenen Strecken
einer Ausschreibung mit dem Ziel einer Überantwortung an betriebswillige
Neueigentümer zu unterziehen?