1897/J XXII. GP

Eingelangt am 16.06.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Keck, Schopf und Krist

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Berichten über eine Veränderung der Bauausführung beim Projekt der
Unterflurlegung der A7 im Bereich Linz

Glaubt man diversen Zeitungsberichten, wie zum Beispiel jenem in den Oberösterreichischen
Nachrichten vom Samstag, dem 12. Juni 2004, so steht dem Projekt der Einhausung der A7 im
Bereich Bindermichl/Spallerhof demnächst eine weitere Veränderung im Hinblick auf seine
Bauausführung bevor.

Nachdem zuletzt eine massive Kostenerhöhung im Ausmaß von mehr als 40 Prozent prognostiziert
wurde, scheint es den Medienberichten zufolge nunmehr der Wille der Asfinag zu sein, jegliche
Kostensteigerung zu verhindern, und den zu investierenden Betrag auf rund 100 Millionen Euro
zurückzuführen.

Als zentrale Maßnahme dazu wird das partielle Weglassen der ursprünglich durchgängigen
„Decke" im Bereich Linz/Niedernhart genannt. Weiters sollen die vorgesehenen Lärmschutzwände
im Bereich des Kreisverkehrs Muldenstraße nun doch nicht aufgebaut werden. Als Nebenwirkung
dieser Ausführungsveränderung, so argumentiert man, würden auch Teile der kostspieligen
Sicherheitseinrichtungen nicht angeschafft werden müssen. Zuletzt berichten die Zeitungen auch
von einer möglichen Kostenersparnis durch die Zurücknahme des Bautempos. Laut einem Bericht
der Kronen Zeitung vom 13.6.2004 könnte eine Verschiebung des Fertigstellungtermins von Ende
2005 auf März 2006 eine wesentliche Vergünstigung bewirken.

Belegt werden diese Eckpunkt lt. Medienberichten durch ein Gedächtnisprotokoll einer Asfinag-
Sitzung vom 7. Juni 2004.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.              Stimmt es, dass die Asfinag derzeit nach Möglichkeiten sucht, die erst kürzlich kolportierte
Kostenerhöhung der Unterflurlegung der A7 im Bereich Linz/Bindermichl/Spallerhof von bis
zu 42% zu verhindern bzw. zu reduzieren?

2.              Wenn ja, durch wen wurden diese Überlegungen angeregt/gestartet?

3.              Welche   Personen   und/oder   Institutionen/Gremien   wurden   in   die   Überlegungen   zur
Kostenreduktion einbezogen?

4.              Wie lauten die Vorschläge zur Kostenreduktion?


5.            Welche Kostenersparnis kann durch die Umsetzung dieser Vorschläge erreicht werden?

6.            Bei mehreren Vorschlägen: Ist es angedacht, diese Vorschläge nur im Paket umzusetzen, oder
gibt es Überlegungen, diese auch einzeln anzuwenden?

7.            Wenn einzeln: Welche? Wie lautet die ungefähre Ersparnis pro Vorschlag?

8.            Hat auch die, für das Projektmanagement zuständige, Landesbaudirektion Vorschläge zur
Kostenreduktion vorgebracht? Wenn ja, wie lauten diese? In welcher Form und in welchem
Umfang wurde die Asfinag über diese Vorschläge informiert?

9.            Stimmt es, dass eine Verzögerung des Fertigstellungstermins eine wesentliche Kostenersparnis
bringt? Wenn ja, wie lautet die Kostenersparnis und wodurch kommt sie zustande?

10.     Auf Basis welcher Kriterien wurde Ende 2005  als ursprünglicher Fertigstellungstermin
festgelegt?

11.     Stimmt es, dass es angedacht ist, die ursprünglich durchgängige Überdachung an verschiedenen
Stellen wegzulassen? Wenn ja, wo?

12.     Auf Basis welcher Informationen konnte festgestellt werden, dass durch den möglichen Wegfall
der Decke auch ein Teil der Sicherheitseinrichtungen nicht angebracht bzw. installiert werden
muss?

13.     Welche Sicherheitseinrichtungen würden wegfallen?

14.     Gibt es Untersuchungen, welche Auswirkungen das Weglassen eines Teils der Decke auf die
Abgas- und Lärmentwicklung auf die Wohnumgebung hätte? Wenn ja, wie lauten sie?

15.     Wer wurde über die mögliche Veränderung der Bauausführung der Unterflurlegung informiert?

16.     Gibt es bereits eine offizielle Stellungnahme des oberösterreichischen Landesbaureferenten?
Wenn ja, wie lautet sie?

17.     Ist es vorgesehen, die Wohnumgebung über die Veränderung der Bauausführung bzw. dessen
Auswirkung auf die Bevölkerung im Hinblick auf Lärm, Staub und Abgase zu informieren?

18.     Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?