1899/J XXII. GP

Eingelangt am 16.06.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Walter Posch und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Arbeit der Rechtsberater im Asylbereich

Gemäß § 39a Asylgesetz sind dem Asylwerber in der Erstaufnahmestelle rechtskundige
Personen mit Spezialwissen im Bereich Asyl- und Fremdenwesen zur Seite zu stellen. Diese
Rechtsberater haben die Aufgabe, den Asylwerber über das Asylverfahren und seine
Aussichten auf Gewährung von Asyl oder subsidiären Schutz zu beraten.

Die Rechtsberater übernehmen für die in Österreich meist völlig auf sich allein gestellten
Asylwerber eine wichtige Rolle, sind sie doch erster Ansprechpartner hinsichtlich des für den
Asylwerber vordringlichste Thema, nämlich Stand und Erfolgsaussichten des Asylverfahrens.

Nun kann jedoch oben beschriebener Intention des § 39a Asylgesetz nur dann Genüge getan
werden, wenn sich die Rechtsberater ihrer Tätigkeit auch tatsächlich voll widmen können.
Dies ist aber derzeit nicht der Fall. So werden aus der Bundesbetreuungsstelle Traiskirchen
u.a. folgende Missstände kolportiert:

         Als Arbeitsplatz für die Rechtsberater fungiert ein einziges Zimmer, kärglich möbliert mit
bloß einem Tisch und 4 Stühlen.

         PCs und Drucker sind nicht vorhanden.

         Die arbeitsrechtliche Stellung der Rechtsberater wird als ungenügend empfunden.

Es liegt auf der Hand, dass die Rechtsberater ihren oben geschilderten Aufgaben nur schwer
nachkommen können, wenn ihre büromäßige Infrastruktur mangelhaft und die
arbeitsrechtliche Stellung unsicher ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgende

ANFRAGE

1.              Auf welcher rechtlichen Basis erfolgt die Anstellung der Rechtsberater?

2.              Warum werden dem Vernehmen nach primär (bloß) freie Dienstverträge eingesetzt?

3.              Wie viele Rechtsberater sind derzeit im Rahmen des § 39a Asylgesetz tätig? Welcher
finanzielle Aufwand ergibt sich dadurch für Ihr Ressort?

4.      Ist eine verbesserte arbeitsrechtliche Stellung der Rechtsberater in Planung? Wenn ja -
inwiefern? Wenn nein - warum nicht?

5.              Beurteilen Sie die den Rechtsberatern zur Verfügung gestellte Büroinfrastruktur als
ausreichend?

6.              Ist seitens des BM geplant, in diesem Bereich Verbesserungen vorzunehmen, etwa was
das  Zur  Verfügung  Stellen  zusätzliche  Räumlichkeiten  und  die  Ausstattung  mit
Büromöbeln und PCs betrifft?