1899/J XXII. GP
Eingelangt am 16.06.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der
Abgeordneten Mag. Walter Posch und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Arbeit der Rechtsberater im Asylbereich
Gemäß § 39a Asylgesetz sind dem
Asylwerber in der Erstaufnahmestelle rechtskundige
Personen
mit Spezialwissen im Bereich Asyl- und Fremdenwesen zur Seite zu stellen. Diese
Rechtsberater
haben die Aufgabe, den Asylwerber über das Asylverfahren und seine
Aussichten
auf Gewährung von Asyl oder subsidiären Schutz zu beraten.
Die Rechtsberater übernehmen für die
in Österreich meist völlig auf sich allein gestellten
Asylwerber eine wichtige Rolle, sind sie doch erster Ansprechpartner
hinsichtlich des für den
Asylwerber
vordringlichste Thema, nämlich Stand und Erfolgsaussichten des Asylverfahrens.
Nun kann jedoch oben beschriebener
Intention des § 39a Asylgesetz nur dann Genüge getan
werden,
wenn sich die Rechtsberater ihrer Tätigkeit auch tatsächlich voll widmen
können.
Dies ist aber derzeit nicht der Fall. So werden aus der Bundesbetreuungsstelle
Traiskirchen
u.a.
folgende Missstände kolportiert:
•
Als Arbeitsplatz für die Rechtsberater fungiert ein
einziges Zimmer, kärglich möbliert mit
bloß einem Tisch und 4 Stühlen.
•
PCs und Drucker sind nicht vorhanden.
•
Die arbeitsrechtliche Stellung der Rechtsberater wird
als ungenügend empfunden.
Es liegt auf der Hand, dass die
Rechtsberater ihren oben geschilderten Aufgaben nur schwer
nachkommen
können, wenn ihre büromäßige Infrastruktur mangelhaft und die
arbeitsrechtliche
Stellung unsicher ist.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher nachfolgende
ANFRAGE
1.
Auf welcher rechtlichen Basis erfolgt die Anstellung der
Rechtsberater?
2.
Warum werden dem Vernehmen nach primär (bloß) freie
Dienstverträge eingesetzt?
3.
Wie viele Rechtsberater sind derzeit im Rahmen des § 39a
Asylgesetz tätig? Welcher
finanzielle
Aufwand ergibt sich dadurch für Ihr Ressort?
4.
Ist eine verbesserte arbeitsrechtliche Stellung der
Rechtsberater in Planung? Wenn ja -
inwiefern? Wenn nein
- warum nicht?
5.
Beurteilen Sie die den Rechtsberatern zur Verfügung
gestellte Büroinfrastruktur als
ausreichend?
6.
Ist seitens des BM geplant, in diesem Bereich
Verbesserungen vorzunehmen, etwa was
das Zur Verfügung Stellen zusätzliche Räumlichkeiten und die
Ausstattung mit
Büromöbeln
und PCs betrifft?