1908/J XXII. GP

Eingelangt am 17.06.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend der Rückerstattung
der Studiengebühren an Studierende aus Entwicklungsländern an der Universität für
Musik und darstellende Kunst Wien sowie der Wirtschaftsuniversität Wien.

Durch Inkrafttreten der Studienbeitragsverordnung 2004 können die Universitäten
nunmehr selbst festlegen, ob und wie viel der geleisteten doppelten Studiengebühr für
Studierende aus Entwicklungsländer zurückerstattet wird. Dankenswerterweise haben
sich die meisten Universitäten für eine Beibehaltung dieses früher einheitlich geregelten
Rückerstattungsmodus entschieden. Allein die Universität für Musik und darstellende
Kunst Wien und die Wirtschaftsuniversität Wien (ab dem kommenden Wintersemester)
wollen die Praxis der Rückerstattung der doppelten Studiengebühr für Studierende aus
Entwicklungsländern auf Antrag nicht weiterführen. Diese verschlechterte Situation ist
für die Mehrheit dieser Studierenden ein existenzielles Problem.

Selbst für Laien der Entwicklungszusammenarbeit ist es evident, dass eine
Hochschulausbildung, insbesondere an der Wirtschaftsuniversität, für Studierende aus
Entwicklungsländern ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung der in den betroffenen
Ländern lebenden Bevölkerung leisten kann.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten folgende

Anfrage:

1.            Welche Möglichkeiten werden Sie nützen, um die oben angesprochene Situation
für Studierende aus Entwicklungsländern zu verbessern?

2.            Haben Sie bereits Schritte gesetzt, um die betroffenen Universitäten von der
Wichtigkeit der Möglichkeit eines erschwinglichen Studiums für Menschen aus
Entwicklungsländern zu überzeugen?

3.            Sollten  die genannten  Universitäten  auch weiterhin  nicht gewillt sein,  die
ehemalige Regelung fortzusetzen - welche Schritte werden Sie setzen, um die
Frage  der  Kohärenz  in  der  Entwicklungszusammenarbeit  nicht  weiter  zu
gefährden?

4.            Wie       werden       Studienförderungsleistungen       an       Studierende       aus
Entwicklungsländern künftig auf die ODA angerechnet werden?