1908/J XXII. GP
Eingelangt am 17.06.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Petra Bayr und GenossInnen
an die
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend der Rückerstattung
der
Studiengebühren an Studierende aus Entwicklungsländern an der Universität für
Musik
und darstellende Kunst Wien sowie der Wirtschaftsuniversität Wien.
Durch Inkrafttreten der Studienbeitragsverordnung 2004
können die Universitäten
nunmehr selbst festlegen, ob und wie viel der geleisteten doppelten
Studiengebühr für
Studierende aus Entwicklungsländer zurückerstattet wird. Dankenswerterweise haben
sich
die meisten Universitäten für eine Beibehaltung dieses früher einheitlich
geregelten
Rückerstattungsmodus
entschieden. Allein die Universität für Musik und darstellende
Kunst
Wien und die Wirtschaftsuniversität Wien (ab dem kommenden Wintersemester)
wollen die Praxis der Rückerstattung der doppelten Studiengebühr für
Studierende aus
Entwicklungsländern
auf Antrag nicht weiterführen. Diese verschlechterte Situation ist
für die Mehrheit dieser Studierenden ein existenzielles Problem.
Selbst für Laien der Entwicklungszusammenarbeit ist es
evident, dass eine
Hochschulausbildung,
insbesondere an der Wirtschaftsuniversität, für Studierende aus
Entwicklungsländern
ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung der in den betroffenen
Ländern lebenden Bevölkerung leisten kann.
Die unterzeichneten Abgeordneten
stellen daher an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten
folgende
Anfrage:
1.
Welche Möglichkeiten werden Sie nützen, um die oben
angesprochene Situation
für
Studierende aus Entwicklungsländern zu verbessern?
2.
Haben Sie bereits Schritte gesetzt, um die betroffenen
Universitäten von der
Wichtigkeit
der Möglichkeit eines erschwinglichen Studiums für Menschen aus
Entwicklungsländern
zu überzeugen?
3.
Sollten die
genannten Universitäten auch weiterhin nicht gewillt sein, die
ehemalige
Regelung fortzusetzen - welche Schritte werden Sie setzen, um die
Frage der Kohärenz
in der Entwicklungszusammenarbeit nicht weiter zu
gefährden?
4.
Wie werden
Studienförderungsleistungen an Studierende aus
Entwicklungsländern
künftig auf die ODA angerechnet werden?