1913/J XXII. GP
Eingelangt am 17.06.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr
Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Finanzen
betreffend Haftentschädigung im Fall Peter
Löffler
Seit 1996 wartet Herr Peter Löffler auf
Grund eines rechtskräftigen Freispruchs (Berufungsverfahren Tibor Foco)
auf eine angemessene
Haftentschädigung, die ihm bereits prinzipiell im November 1996 vom Oberlandesgericht
Linz zugestanden wurde. Über deren Höhe konnten sich die Beteiligten noch nicht
einigen. Der Fall ist beim Oberlandesgericht Wien anhängig. Der 60-jährige
Betroffene wurde durch die ungerechtfertigte Strafhaft in seiner Existenz
ruiniert und lebt seit seiner Entlassung von der Notstandshilfe. Nach
Pressemeldungen habe die Finanzprokuratur sogar versucht, monatlich 40.000 ATS
an Lebenshaltungskosten, die sich der unschuldig Verurteilte als Häftling doch
erspart hätte, als Gegenforderungen eingewendet.
Inzwischen wurde die Republik Österreich
vom Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg wegen überlanger Verfahrensdauer zu
einer Zahlung von 6600 Euro an den Geschädigten verurteilt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
1. Auf
welche Summe beläuft sich das Angebot der Republik in der Frage der
Haftentschädigung für Peter Löffler?
2. Aus
welchen konkreten Gründen konnte man sich noch nicht einigen?
3. Warum
wurde in der Zwischenzeit nicht zumindest der übliche Pauschalbetrag für zu
unrecht erfolgte Inhaftierung ausbezahlt?
4. Wie
beurteilen Sie die Haltung der Finanzprokuratur, wonach diese sogar versucht,
monatlich 40.000 ATS an Lebenshaltungskosten, die sich der unschuldig
Verurteilte als Häftling doch erspart hätte, als Gegenforderung einzuwenden?
Wie beurteilen Sie das dem Grundsatz nach und wie der Höhe nach?
5. Wie
ist die zusätzliche finanzielle Aufwand der Republik in Form der Strafzahlung
zu rechtfertigen?
6. Wurde
zwischen Ihrem Haus und dem Justizressort bereits die Frage Zuständigkeit für
die Kostentragung geklärt?