1915/J XXII. GP

Eingelangt am 17.06.2004
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ANFRAGE

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen

an   die   Bundesministerin   für   Bildung,   Wissenschaft   und   Kultur  betreffend   der

Rückerstattung der Studiengebühren an Studierende aus Entwicklungsländern an der

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien sowie der Wirtschaftsuniversität

Wien.

Durch Inkrafttreten der Studienbeitragsverordnung 2004 können die Universitäten
nunmehr selbst festlegen, ob und wie viel der geleisteten doppelten Studiengebühr für
Studierende aus Entwicklungsländer zurückerstattet wird. Dankenswerterweise haben
sich die meisten Universitäten für eine Beibehaltung dieses früher einheitlich geregelten
Rückerstattungsmodus entschieden. Allein die Universität für Musik und darstellende
Kunst Wien und die Wirtschaftsuniversität Wien (ab dem kommenden Wintersemester)
wollen die Praxis der Rückerstattung der doppelten Studiengebühr für Studierende aus
Entwicklungsländern auf Antrag nicht weiterführen. Diese verschlechterte Situation ist
für die Mehrheit dieser Studierenden ein existenzielles Problem.

Selbst für Laien der Entwicklungszusammenarbeit ist es evident, dass eine
Hochschulausbildung, insbesondere an der Wirtschaftsuniversität, für Studierende aus
Entwicklungsländern ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung der in den betroffenen
Ländern lebenden Bevölkerung leisten kann.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur folgende

Anfrage:

1.            Welche Möglichkeiten werden Sie nützen, um die oben angesprochene Situation
für Studierende aus Entwicklungsländern zu verbessern?

2.            Haben Sie bereits Schritte gesetzt, um die betroffenen Universitäten von der
Wichtigkeit der Möglichkeit eines erschwinglichen Studiums für Menschen aus
Entwicklungsländern zu überzeugen?

3.            Sollten  die  genannten  Universitäten  auch weiterhin  nicht gewillt sein,  die
ehemalige Regelung fortzusetzen - welche Schritte werden Sie setzen, um
dieser Studierendengruppe weiterhin ein Studium zu ermöglichen?

4.            Wie kann für die bisherige Leistungen des österreichischen Auslandsdienstes
Ersatz gefunden werden?

5.            Wie und in welcher Höhe soll dieser Ersatz dotiert werden?