1915/J XXII. GP
Eingelangt am 17.06.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen
an
die
Bundesministerin
für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend der
Rückerstattung
der Studiengebühren an Studierende aus Entwicklungsländern an der
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien sowie
der Wirtschaftsuniversität
Wien.
Durch Inkrafttreten der Studienbeitragsverordnung 2004
können die Universitäten
nunmehr selbst festlegen, ob und wie viel der geleisteten doppelten
Studiengebühr für
Studierende aus Entwicklungsländer zurückerstattet wird. Dankenswerterweise
haben
sich
die meisten Universitäten für eine Beibehaltung dieses früher einheitlich
geregelten
Rückerstattungsmodus entschieden. Allein die Universität für Musik und
darstellende
Kunst Wien und die Wirtschaftsuniversität Wien (ab dem kommenden
Wintersemester)
wollen die Praxis der Rückerstattung der doppelten Studiengebühr für
Studierende aus
Entwicklungsländern
auf Antrag nicht weiterführen. Diese verschlechterte Situation ist
für die Mehrheit dieser Studierenden ein existenzielles Problem.
Selbst für Laien der Entwicklungszusammenarbeit ist es
evident, dass eine
Hochschulausbildung,
insbesondere an der Wirtschaftsuniversität, für Studierende aus
Entwicklungsländern
ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung der in den betroffenen
Ländern lebenden Bevölkerung leisten kann.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die
Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft
und Kultur folgende
Anfrage:
1.
Welche Möglichkeiten werden Sie nützen, um die oben
angesprochene Situation
für
Studierende aus Entwicklungsländern zu verbessern?
2.
Haben Sie bereits Schritte gesetzt, um die betroffenen
Universitäten von der
Wichtigkeit
der Möglichkeit eines erschwinglichen Studiums für Menschen aus
Entwicklungsländern
zu überzeugen?
3.
Sollten
die genannten Universitäten auch weiterhin
nicht gewillt sein, die
ehemalige
Regelung fortzusetzen - welche Schritte werden Sie setzen, um
dieser
Studierendengruppe weiterhin ein Studium zu ermöglichen?
4.
Wie kann für die bisherige Leistungen des österreichischen
Auslandsdienstes
Ersatz
gefunden werden?
5.
Wie und in welcher Höhe soll dieser Ersatz dotiert
werden?