1924/J XXII. GP

Eingelangt am 17.06.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend die Ermittlungen im Fall Gebauer

Die im Zusammenhang mit dem Großbrand am 3.6.2001 in der Tiroler Loden Fabrik
in Innsbruck erfolgten und bis heute andauernden Ermittlungen des
Bundesministerium für Inneres gegen den Geschäftsführer Andreas Gebauer und
weitere Personen, sowie die für diesen Fall beim Bundesministerium für Inneres
eingerichtete Arbeitsgruppe „Fortuna", werfen einige bedenkliche Fragen auf.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher aus gegebenem Anlass an den
Bundesminister für Justiz folgende

Anfrage:

1.   In wie weit entspricht es der Tatsache, dass ein Untersuchungshäftling in der
Justizanstalt   Innsbruck  gegen   Inaussichtstellung  erheblicher  Strafmilderung   in
seinem zu erwartenden Verfahren als Belastungszeuge in der Causa Tiroler Loden
aufgebaut werden sollte?

2.  Trifft es zu, dass dieser Häftling, nachdem obige Umstände bekannt geworden und
diese    der    Untersuchungsrichterin    mitgeteilt    worden    waren,    von    einer
Gemeinschaftszelle in eine Einzelzelle verlegt wurde und Stunden danach in
derselben erhängt aufgefunden wurde, nachdem die angeblich beteiligten Beamten
des Bundeskriminalamtes erklärt hatten, nie bei diesem Häftling in der Justizanstalt
gewesen zu sein?


3.         Ist es richtig, dass Mag. Fritz Kinzlbauer, Leiter der Arbeitsgruppe „Fortuna",
Andreas Gebauer, einen unbescholtenen Geschäftsmann, gegen den Willen der
Untersuchungsrichterin eigenmächtig verhaften ließ?

4.         Hat der Unabhängige Verwaltungssenat in Tirol bescheidmäßig festgestellt, dass
die Verhaftung von Andreas Gebauer durch Beamte des Bundesministerium für
Inneres rechtswidrig und gegen den Willen der Untersuchungsrichterin erfolgt ist?