1924/J XXII. GP
Eingelangt am 17.06.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé
Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister
für Justiz
betreffend die Ermittlungen im Fall Gebauer
Die im Zusammenhang mit dem Großbrand
am 3.6.2001 in der Tiroler Loden Fabrik
in
Innsbruck erfolgten und bis heute andauernden Ermittlungen des
Bundesministerium
für Inneres gegen den Geschäftsführer Andreas Gebauer und
weitere
Personen, sowie die für diesen Fall beim Bundesministerium für Inneres
eingerichtete
Arbeitsgruppe „Fortuna", werfen einige bedenkliche Fragen auf.
Die unterzeichneten
Abgeordneten stellen daher aus gegebenem Anlass an den
Bundesminister für
Justiz folgende
Anfrage:
1. In wie weit entspricht es der Tatsache, dass ein
Untersuchungshäftling in der
Justizanstalt Innsbruck gegen Inaussichtstellung erheblicher
Strafmilderung in
seinem zu erwartenden Verfahren als
Belastungszeuge in der Causa Tiroler Loden
aufgebaut werden sollte?
2. Trifft es zu, dass dieser Häftling, nachdem obige
Umstände bekannt geworden und
diese der Untersuchungsrichterin mitgeteilt worden waren, von einer
Gemeinschaftszelle in eine Einzelzelle
verlegt wurde und Stunden danach in
derselben erhängt aufgefunden wurde,
nachdem die angeblich beteiligten Beamten
des Bundeskriminalamtes erklärt hatten, nie bei diesem Häftling in der
Justizanstalt
gewesen zu sein?
3.
Ist es richtig, dass Mag. Fritz Kinzlbauer, Leiter der
Arbeitsgruppe „Fortuna",
Andreas Gebauer, einen unbescholtenen Geschäftsmann, gegen den Willen der
Untersuchungsrichterin
eigenmächtig verhaften ließ?
4.
Hat der Unabhängige Verwaltungssenat in Tirol
bescheidmäßig festgestellt, dass
die
Verhaftung von Andreas Gebauer durch Beamte des Bundesministerium für
Inneres rechtswidrig
und gegen den Willen der Untersuchungsrichterin erfolgt ist?