1934/J XXII. GP
Eingelangt am 28.06.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten
Maga. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an die
Bundesministerin für Justiz
betreffend Rückgang
bei der Anwendung von Alternativen zur Bestrafung nach dem Suchtmittelgesetz
Das Suchmittelgesetz gilt seit 1998 und hat gegenüber dem bis dahin
geltenden Suchtgiftgesetz einige kleine Verbesserungen gebracht – immerhin wird
zwischen Suchtgiften und psychotropen Substanzen differenziert und können
Anzeigen bei kleineren Mengen leichter zurückgelegt werden.
Die schwarz-blaue
Bundesregierung hat die Grenzmengen in der sogenannten „Grenzmengen-Verordnung“
herabgesetzt. Die Überschreitung der Grenzmengen hat für die Betroffenen
schwerwiegende Folgen: Diversionsmaßnahmen sind ausgeschlossen, die
Zurücklegung der Anzeige ist nicht möglich, die vorläufige Verfahreneinstellung
und der Strafaufschub zur Therapie wird zwar nicht ausgeschlossen, aber von den
Gerichten nicht mehr angewendet.
Insgesamt scheint
es, dass vom bisherigen Prinzip „Therapie statt Strafe“ unter der schwarz-blauen Bundesregierung
abgegangen wird. Von 2001 auf 2003 sind die Inhaftierungen wegen Vergehen nach
dem SMG (leichte Delikte, Besitz und Kleinhandel) bundesweit um über 100 %
gestiegen. Besonders dramatisch sind die Zuwächse bei Haftantritten
Jugendlicher zwischen 14 und 18 Jahren: SMG-Vergehen plus 162,7 %;
SMG-Verbrechen plus 68,9 %. Und
Heranwachsenden (18 – 21 Jahre): SMG-Vergehen plus 136,3 %; SMG-Verbrechen plus
64,8 %.
Der starke
Anstieg der Haftzahlen wegen Suchtmitteldelikten steht im Zusammenhang mit der
bereits seit Beginn der 1990er Jahre steigenden Anzahl von Anzeigen in diesem
Bereich. Bis 1990 gab es nie mehr als 5.000 Anzeigen nach dem SMG pro Jahr.
Danach folgte ein rascher Anstieg auf zuletzt 22.000 Anzeigen pro Jahr.
Parallel dazu stiegen auch die Verurteilungen von rund 1.000 im Jahr 1987 auf
über 4.000 im Jahr 2002. Der starke Zuwachs an Anzeigen hat sich zunächst nicht
so stark auf die Verurteilungen ausgewirkt, da zunächst vermehrt gesetzlich
vorgesehene Alternativen zur Bestrafung (Anzeigenzurücklegung etc.) angewendet
wurden. Diese sind von rund 3.500 Fällen im Jahr 1994 auf mehr als 12.0000
Fälle im Jahr 2001 gestiegen.
Im Jahr 2002 gab
es erstmals einen ausgeprägten Rückgang bei der Anwendung von Alternativen zur
Bestrafung auf rund 9.000 Fälle. Diese Entwicklung wird sich auf Grund der
schwarz-blauen Justizpolitik weiter fortsetzen und zu einem weiteren Anstieg
der Haftzahlen führen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
1.
Wie haben sich die Anzeigen, die
Verurteilungen und die Inhaftierungen wegen Delikten nach dem SMG aufgegliedert
nach Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Erwachsenen sowie nach Verbrechen und
Vergehen seit dem Jahr 2000 entwickelt?
2.
Wie hat sich die im SMG vorgesehene
Anwendung von Alternativen zur Bestrafung seit 2000 geändert? Wie in der
Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft und wie in der Zuständigkeit der Gerichte?
3.
Wo liegen die Gründe für die Abnahme
der Anwendung der Alternativen zur Bestrafung nach dem SMG im Vollzugsbereich
der Staatsanwaltschaften?
4.
Wurden seitens des Bundesministeriums
für Justiz Maßnahmen (insbesondere Verordnung, Erlass oder Weisung) betreffend
Alternativen zur Bestrafung nach dem SMG gesetzt, wenn ja welche und welche
Auswirkungen hatten diese?