1939/J XXII. GP

Eingelangt am 28.06.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Maga. Melitta Trunk und GenossInnen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Erhaltung des Militärkommandos Kärnten

Die Bundesheer-Reformkommission hat am 12. Juni 2004 ihren Endbericht abgestimmt und
am 14. Juni öffentlich vorgelegt. Darin werden umfangreiche Strukturänderungen beim
Österreichischen Bundesheer angedacht - unter anderem die Wehrpflicht nach dem Ende des
Assistenzeinsatzes an der Grenze frühestens jedoch 2007 von acht auf sechs Monate zu
verkürzen. Auch die Umwandlung in ein Berufsheer wurde angedacht. Der Heeresumfang
soll von einer derzeitigen Mobilisierungsstärke von 110.000 Mann auf ca. 50.000 reduziert
werden. Das Budget solle an internationale Standards "angepasst" werden. Nach den
Empfehlungen dieses Abschlussberichtes wird das Bundesheer daher mit weniger Personal
stärker an internationalen Einsätzen ausgerichtet sein.

Angedachte - wenn auch nicht immer klar ausformulierte - Folgerungen des Berichtes sind
aber unter anderem die Schließung von Kasernen und sonstigen Gebäuden des Bundesheeres
(die Rede ist von bis zu 40 Kasernenstandorten in ganz Österreich). Daneben steht angeblich
auch die Abschaffung der Militärkommandos zur Diskussion. Daher hat die Kärntner
Landesregierung bereits am 24. März 2004 EINSTIMMIG eine Resolution zur Erhaltung des
Militärkommandos Kärnten beschlossen, denn die Abschaffung des Militärkommandos hätte
weitereichende Folgen und würde einen massiven Qualitätsverlust für die Sicherheit der
Kärntner Bevölkerung bringen, unter anderem:

-  Bei Assistenzleistungen für Katastropheneinsätze wäre die anfordernde Stelle in
einem anderen Bundesland beheimatet. Absprache- und Koordinationsprobleme
wären die logische Folge.

-  Terrorbedrohung: Ein Kommando, das für mehrere Bundesländer zuständig ist,
ist    bei    der    Koordination    des    Krisenmanagements    mit    den    anderen
Sicherheitsbehörden klarerweise im Nachteil zu einem regional gut eingebetteten
Militärkommando.

-  Der Abgleich und die Koordination mit der Landespolitik (im Rahmen des
Landeskoordinationsausschusses)   bedarf  der   Erörterung   und   Entscheidung
außerhalb des Bundeslandes.

-  Integration und Akzeptanz in der Bevölkerung: Ein Militärkommando aus einem
anderen Bundesland kann niemals jene Integration und Akzeptanz bei der
örtlichen Bevölkerung erreichen wie das derzeit vor Ort angesiedelte Kommando.

-  Schlussendlich gehen so auch ca. 250 Arbeitsplätze in Kärnten verloren.


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.                                Ist eine Auflösung des Militärkommandos Kärnten geplant?
Falls ja: Wann soll diese erfolgen?

2.                                Ist Ihnen der einstimmige Beschluss der Kärntner Landesregierung vom 24. März 2004
zu dieser Frage bekannt?

3.                                Wie viele Arbeitsplätze gehen in Kärnten bei  einer möglichen Auflösung des
Militärkommandos verloren?

4.                                Wie viele Personen sind derzeit in Kärnten in den Diensten des Bundesheeres? Wie
entwickelte sich der Personalstand seit dem Jahr 2000?

5.                                Wie viele Personen werden nach Umsetzung der Pläne der Reformkommission in
Kärnten Dienst tun?

6.                                Welche Gebäude, Kasernen, Liegenschaften usw. sind derzeit in Kärnten im Besitz des
Bundesheeres bzw. werden vom Heer genützt? (Bitte um detaillierte Angabe)

7.                                Welche dieser Gebäude, Kasernen, Liegenschaften usw. werden in nächster Zukunft
zur Gänze oder teilweise nicht mehr vom Bundesheer genutzt werden? (Bitte um
detaillierte Angabe)

8.                                Welche  dieser  Gebäude,   Kasernen,   Liegenschaften  usw.   werden  zum  Verkauf
angeboten werden?

9.                                Welche    Nutzungskonzepte   bestehen    für    die    anderen    Gebäude,    Kasernen,
Liegenschaften usw., die in Zukunft nicht mehr vom Bundesheer genutzt werden?