Eingelangt am 28.06.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend “Personalabbau durch die Schwarz-Blaue Bundesregierung
– Schüssel II“
Die
Schwarz-Blaue Bundesregierung Schüssel I hat im Jahr 2003 im Rahmen der sog.
Verwaltungsreform in mehreren Ministerratsbeschlüssen für den Personalabbau und
die Anzahl der Beamten konkrete Zielwerte, jeweils für den 31. Dezember 2000 -
2003 je Ressort festgelegt.
So war für die Jahre 2000 bis 2003 vorgesehen, 15.000
Vollbeschäftigtenäquivalente
(VBÄ) einzusparen, wobei davon 4000 durch Ausgliederungen erzielt werden
sollten.
Der Personalabbau war für alle Ressorts - ausgenommen Schulen und Universitäten
- linear vorgesehen. Dies sollte vor allem durch Nichtnachbesetzung frei
werdender Planstellen erfolgen.
Da einerseits diese
Zielvorgaben nicht erreicht wurden und andererseits die zum Großteil politisch
motivierten Reorganisations- und Restrukturierungsmaßnahmen der einzelnen
Ressorts (neben der Auflassung bestimmter Planstellen) personelle (mit oder
ohne Ausschreibung) Neubesetzungen und Neuernennungen (insbes. bei
Führungspositionen) im Sinne der Bundesregierung möglich machten, musste im
Nationalrat das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz (2. Dienstrechtsnovelle
2001) beschlossen werden.
Gesunde Bedienstete (Beamte) konnten damit mit 55 Jahren in Pension geschickt
und deren Aufgaben neu vergeben werden. Dieser Schwarz-Blaue Postenschacher
wurde oft bis in die untersten Dienststellen durchgezogen.
Das
Bundesbediensteten-Sozialgesetz sah für Beamte einen Vorzeitigen Ruhestand (ab
55 Jahre mit 80 % der Bezüge in die Frühpension), Karenzurlaub vor
Ruhestandsversetzung (ab 55 Jahre mit 80 % der Bezüge), bei einem Austritt aus
dem definitiven Beamtenverhältnis mit Abschlagszahlungen zwischen neun und
zwölf Monatsbezügen, sowie eine Erhöhung der Attraktivität von
Karenzurlaubsregelungen. Wurden Karenzangebote nicht innerhalb von 14 Tagen
angenommen, reduzierte sich der Bezug um 75 %. Diese Maßnahmen waren bis
31.12.2002 befristet. Man rechnete, dass rd. 4000 Bedienstete dieses Angebot in
Anspruch nehmen werden.
Dieses Gesetz sah
insbesondere auch folgende Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des
sogenannten Vorruhestandsmodells vor:
- die endgültige Auflassung des von den betroffenen
BeamtInnen wahrgenommenen Arbeitsplatzes, also eine entsprechende
Aufgabenreduktion sowie Strukturreform, und
- das Fehlen eines mindestens gleichwertigen Arbeitsplatzes,
der den von einer Strukturreform betroffenen BeamtInnen im selben Ressort
zugewiesen werden kann.
Der sog. “Golden
Handshake" für Beamte war jedoch Hohn für tausende ASVG-Versicherte.
Während für diese Gruppe die Pensionsbestimmungen ständig verschärft wurden,
arbeitsunfähige ASVG-Versicherte jahrelang auf ihre Frühpensionierungen warten
müssen (z.B. Berufsunfähigkeits- und Invalidenpension) und BK Dr. Wolfgang
Schüssel zuletzt die Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters auf 65 mit
der Pensionsreform 2003 durchsetzte, wurde mit dem “Golden Handshake" eine
Gruppe von Überprivilegierten geschaffen: Von Pensionsgerechtigkeit dabei keine
Spur!
Ähnlich wie in den einzelnen
Ressorts kam es auch in den ausgegliederten Unternehmungen zu einer nicht nachvollziehbaren
Personaleinsparungs- und Frühpensionierungswelle. Das jeweilige Management
bewegte sich dabei auf den Spuren der Bundesregierung und scheute auch von
Personalmobbing nicht zurück (z.B. Versetzung in Personalpools). Darüber hinaus
wurden damals bereits für die kommenden Jahre weitere radikale
Personaleinsparungen (z.B. ÖBB, Telekom und Post) angekündigt.
Anfang August 2002
wurde bekannt, dass ein weiterer Stellenabbau im öffentlichen Dienst notwendig
sei. Das BMöLS hatte damals jedes Ressort aufgefordert, vier Prozent der
Planstellen im kommenden Jahr zu streichen und bis 14. August 2002 die
entsprechenden Pläne vorzulegen. Durch die vorzeitigen NR-Wahlen konnte dies
vorerst nicht umgesetzt werden.
Die Schlüssel II
Bundesregierung setzte 2003 diesen Weg des Personalabbaus fort. In den
Stellenplänen der Budgets für 2003 und 2004 wurden jeweils weitere lineare
Personaleinsparungen festgelegt. Gemäß den Richtlinien des Bundesministeriums
für öffentliche Leistung und Sport 922.501/3-II/3/03 vom 13.März 2003 zur
Erstellung der Stellenpläne für 2003 und 2004 wurde für das Jahr 2003 eine
4%ige Einsparungsquote gegenüber dem Stellenplan 2002 und für 2004 eine 2,5%ige
Reduktion der Planstellen gegenüber dem Stellenplan 2003 vorgesehen.
Mit Ministerratsbeschluss
wurde auch im Mai 2003 der verfügte Aufnahmenstopp für den öffentlichen Dienst
wieder aufgehoben. Allerdings wurden dabei auch die Personalhöchststände der
einzelnen Bundesministerien für die Jahre 2003 – 2006 festgelegt. Diese wurden allerdings
der Öffentlichkeit nie
bekanntgegeben
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende
Anfrage:
Personaleinsparungen
- Wie viele
Vollbeschäftigtenäquivalente (bzw. systemisierte Planstellen) wurden seit
1.April 2000 in Ihrem Ressort bis 30.06.2004 eingespart (Aufschlüsselung
auf einzelne Jahre, Zentralstelle, Organisationseinheiten, nachgeordnete
Dienststellen und ausgegliederte bzw. privatisierte Unternehmen sowie
jeweils nach Bundesländer bzw. Dienstort sowie nach richterlichen und
nichtrichterlichen Personal)? Wie viele Personen waren davon betroffen?
- Wie viele Bedienstete (Beamte) wurden seit
1.April 2000 in ihrem Ressort bis 30.06.2004 mit Erreichung der
Altersgrenze in den definitiven Ruhestand versetzt (§ 15 BDG) oder sind durch
Übertritt in den Ruhestand (§ 13 BDG) ausgeschieden (Aufschlüsselung auf
einzelne Jahre, Zentralstelle, Organisationseinheiten, nachgeordnete
Dienststellen, ausgegliederte bzw. privatisierte Unternehmen und jeweils
nach Bundesländer (Dienstort) sowie richterlichen und nichtrichterlichen
Personal)?
- Wie viele Bedienstete (Vollbeschäftigungsäquivalente)
bzw. systematisierte Planstellen sollen 2004 in Ihrem Ressort insgesamt
eingespart werden (Aufschlüsselung nach richterlichen und
nichtrichterlichen Personal)?
- Wie viele wurden bereits bis 30.06.2004 eingespart
(Aufschlüsselung nach richterlichen und nichtrichterlichen Personal)?
- Wie viele Dienstverhältnisse von VB wurden in Ihrem
Bundesministerium, nachgeordneten Dienststellen und ausgegliederten
Einrichtungen seit 01.04.2000 beendet oder aufgekündigt (Aufschlüsselung
auf Zentralstelle, Organisationseinheiten, nachgeordnete Dienststellen und
ausgegliederte bzw. privatisierte Unternehmen
sowie nach richterlichen und nichtrichterlichen Personal)?
- Wie viele offene Planstellen gab es mit Stichtag
31.12.2003 und 30.06.2004 in Ihrem Bundesministerium, nachgeordneten
Dienststellen oder ausgegliederten Einrichtungen (Aufschlüsselung auf
Zentralstelle, Organisationseinheiten, nachgeordnete Dienststellen und
ausgegliederte bzw. privatisierte Unternehmen sowie
nach richterlichen und nichtrichterlichen Personal)?
- Wo sehen Sie zur Zeit in Ihrem Bundesministerium bzw.
bei Ihren nachgeordneten Dienststellen oder ausgegliederten Einrichtungen
personelle Defizite (Auflistung auf Organisationseinheiten, nachgeordnete
Dienststellen und ausgegliederte bzw.
privatisierte Unternehmen sowie nach richterlichen und nicht
richterlichen Personal)?
- Woran liegt dies jeweils?
- Halten Sie damit den Vollzug der Ressortagenden (z.B.
Vollziehung von Bundesgesetzen) etc. gefährdet? Wenn nein, warum nicht?
- Wie viele Bedienstete (Beamte, Vertragsbedienstete,
etc.) wurden seit 2000 in Ihrem Bundesministerium mittels Bescheid – ohne
jeweilige persönliche Zustimmung – in den definitiven Ruhestand geschickt?
- Wie viele dieser Bediensteten haben dagegen ein
Rechtsmittel ergriffen? Wie viele und welche Bedienstete waren
erfolgreich? Wie ist der Stand der noch offenen Verfahren?
Personalentwicklung
- Wie viele
Neueinstellungen gab es in Ihrem Ressort in den Jahren 2000, 2001, 2002,
2003 und bis 30.06.2004 (Aufschlüsselung auf Jahre, Zentralstelle,
Organisationseinheiten, nachgeordnete Dienststellen und Bundesländer sowie
nach
richterlichen und nichtrichterlichen Personal)?
- Wie viele weitere
Neueinstellungen sind bis Ende 2004 bzw. im Jahre 2005 in
Ihrem Ressort geplant (Aufschlüsselung auf Jahre, Zentralstelle,
Organisationseinheiten, nachgeordnete Dienststellen und Bundesländer sowie
nach richterlichen und nicht richterlichen Personal)?
- In wie vielen und welchen
Fällen gab es dafür in den Jahren 2000 – 2004 ein Auswahlverfahren durch
Unternehmensberater, Personalvermittler, etc. (Aufschlüsselung der Anzahl
auf Jahre)?
- Wie
viele Personen sind mit Stichtag 30.06.2004 über Personalleasingfirmen in
Ihrem Bundesministerium, nachgeordneten Dienststellen und ausgegliederten
Einrichtungen tätig (Aufschlüsselung auf BM, Zentralstelle,
Organisationseinheiten, nachgeordnete Dienststellen und ausgegliederte
Einrichtungen)?
- Welches
Honorar wurde 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 Personalleasingfirmen,
Unternehmensberatern, etc. für die Vermittlung bzw. zur Verfügungsstellung
von Dienstnehmern jährlich bezahlt (Aufschlüsselung auf Jahre und
Empfänger)?
- Sehen
Sie das bestehende Gehaltsschema des Bundes als Anreiz Experten,
Wissenschaftler, Akademiker für der Bundesdienst zu gewinnen? Wenn nein,
welche Maßnahmen werden Sie vorschlagen?
- Wie viele MitarbeiterInnen Ihres Bundesministeriums
(Zentralstelle,
Organisationseinheiten, nachgeordnete Dienststellen und ausgegliederte
Einrichtungen) befanden sich mit Stichtag
30.06.2004 in Ausbildung (z.B. Schule, Akademie)?
- Welche Beträge wurden 2000, 2001, 2002 und
2003 für die Weiterbildung der Bediensteten Ihres Bundesministeriums
ausgegeben (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Welcher Betrag ist für 2004 vorgesehen?
- Wie viele bezahlte Bedienstete Ihres
Bundesministeriums haben 2000, 2001, 2002 und 2003 an derartigen
Weiterbildungsveranstaltungen teilgenommen (Aufschlüsselung auf
Frauen/Männer sowie Jahre)?
- Wie viele und welche
Lehrlingsausbildungsplätze wurden in Ihrem Ressort 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 gestrichen (Stellenplan)? Welche und wie viele
sollen für das Jahr 2005 und 2006 gestrichen werden?
- Wie viele
Lehrausbildungsplätze sind bis Ende 2004 bzw. im Jahre 2005 in Ihrem
Ressort vorgesehen (Stellenplan)? In welchen Organisationseinheiten,
nachgeordneten Dienststellen und ausgegliederten bzw. privatisierte
Unternehmen sind diese
angesiedelt?
- Welche Erlässe, Ministerratsbeschlüsse o.a. mit
Stichtag 30.06.2004 regeln den Personalstand Ihres Ministeriums (Ersuche
um Übermittlung dieser)?
- Wie erfolgt das Personalcontrolling in Ihrem
Ministerium?
- Wie viele
Planstellen (VBÄ) auf Basis der festgelegten Personalhöchststandes sollen
in Ihrem Ressort (inkl.
nachgeordneten Dienststellen) und in ausgegliederten bzw. privatisierte Unternehmen in den Jahren
2003 – 2006 eingespart werden (Aufschlüsselung auf Jahre, Zentralstelle,
Organisationseinheiten, nachgeordnete Dienststellen und ausgegliederte bzw. privatisierte Unternehmen sowie jeweiliger
Einsparanteil in den einzelnen Bundesländer sowie nach richterlichen und
nicht richterlichen Personal)?
- Gibt es in ihrem Ressort eine „Ressortrichtlinie für
modernes Personalmanagement“ oder ähnliches?
- Wenn ja, wie lautet diese (Ersuche um Übermittlung
dieser im Volltext)?
- Wie viele Beamte Ihres Ressorts werden 2004, 2005 und
2006 aufgrund Ihres Alters (Erreichung der Altersgrenze) voraussichtlich
einen Pensionsantrag stellen? Wie viele sind davon Funktionsträger
(Sektionsleiter, Gruppenleiter, Abteilungsleiter, Gerichtsleiter,
Gerichtspräsidenten oder Leitende Staatsanwälte)?
- Werden diese Planstellen nachgesetzt? Wenn nein, warum
nicht?
- Welche Neubesetzungen in der Funktion eines
Sektionschefs (Sektionsleiters), Gruppenleiters, Abteilungsleiters,
Gerichtsleiters, Gerichtspräsidenten oder leitenden Staatsanwälte) wurden
von 2000 bis 30.06.2004 vorgenommen (Aufschlüsselung auf Jahre und
Organisationseinheiten)?
- Wie viele und welche Sektionsleiter haben in Ihrem
Ressort befristete Verträge? Wann laufen diese jeweils aus?
- Erfolgen 2004 noch Ausschreibungen für die Funktion von
Sektionsleitern in Ihrem Bundesministerium? Wenn ja, welche? Welche sollen
2005 erfolgen?
- Wie sieht nach der Organisationsänderung
(Restrukturierung) zum
Stichtag 31.05.2004 das Organigramm Ihres BM aus? Sind weitere Änderungen
geplant?
- Werden für die Ratspräsidentschaft Österreichs im Jahr
2006 zusätzliche MitarbeiterInnen im Ressort benötigt? Wenn ja, wie viele?
Werden die Stellen öffentlich ausgeschrieben? Wenn nein, warum nicht?
Ausgliederungen & Privatisierungen
- Wie viele MitarbeiterInnen Ihres Ressorts sind mit
Stichtag 30.06.2004 in
ausgegliederten oder privatisierten Einrichtungen bzw. Unternehmen tätig?
- Welche Aufträge haben Sie hinsichtlich der Zukunft
dieser MitarbeiterInnen diesbezüglich den Eigentümervertretern Ihres
Bundesministeriums für die zuständigen Organe der Gesellschaften gegeben?
Wie lauten diese?
- Wie viele MitarbeiterInnen Ihres Bundesministeriums die
zur Zeit in ausgegliederten bzw. privatisierten Unternehmen tätig sind,
befinden sich bereits in einem sogenannten „Personalpool“ (Stichtag
30.06.2004)?
- Welche weiteren Ausgliederungen oder
Privatisierungen sind seitens Ihres Ressorts bis Ende 2004 und für 2005
sowie 2006 geplant? Welche Aufgaben (Leistungen) sollen überdies
aufgegeben und an Private vergeben werden?
- Welche Ausgliederungen oder
Privatisierungen wurden in Ihrem Bundesministerium seit 2000 durchgeführt?
- Waren aus Ihrer Sicht diese Ausgliederungen
bzw. Privatisierungen erfolgreich?
- Wie viele Beamte oder VB sind mit Stichtag
30.06.2004 diesen ausgegliederten oder privatisierten Unternehmen
dienstzugeteilt (Leihbeamte)?
- Wie viele MitarbeiterInnen wurden in diesen
ausgegliederten oder privatisierten Unternehmen seit der Ausgliederung
bzw. Privatisierung abgebaut (Aufschlüsselung der jeweiligen Anzahl auf
die einzelnen Unternehmen)?
- Wie hoch waren bislang jährlich die
Bundeszuschüsse für diese ausgegliederten bzw. privatisierten Unternehmen
(Aufschlüsselung auf Jahre und Unternehmen)?
- Wo ist dieser Bundeszuschuss jeweils in den
Budgets 2003 und 2004 verbucht?
- Welche Aufgaben Ihres BM wurden seit 2000
an andere Gebietskörperschaften (z.B. Verwaltungsreform) abgegeben? Welche
Einsparungen wurden damit erzielt?
Allgemeine
Fragen
- Welche Beamte, VB etc. vertreten in Angelegenheiten
Ihres Ressorts Österreich in Gremien der EU-Kommission, des Europarates,
OECD oder bei sonstigen Internationalen Organisationen (UNO; WTO etc.)
(Ersuche um namentliche Aufschlüsselung auf Beamte und Aufgabenbereich)?
- Wie viele Beamte Ihres Bundesministeriums sind in
welchen Bereichen als sogenannte Verbindungsbeamte innerhalb der
Europäischen Union tätig?
- Wie viele MitarbeiterInnen (Beamte, VB etc.) Ihres
Ressorts sind zur Zeit karenziert und bei der EU-Kommission oder bei
anderen Internationalen Organisationen tätig?
- Wie viele und welche Expertenpositionen konnten auf
EU-Ebene nicht nachbesetzt werden, weil die ehemaligen Funktionsträger des
BM aus dem Dienst ausgeschieden sind?
- Wie viele karenzierte MitarbeiterInnen (Beamte, VB
etc.) Ihres Bundesministeriums sind zur Zeit in der Privatwirtschaft
tätig?
- Wie stehen Sie zur Linie der Regierungsparteien (FPÖ
und ÖVP) das Berufsbeamtentum auf Kernbereiche zu beschränken?
- Was sind die Kernbereiche Ihres Ressorts, wo es
weiterhin Berufsbeamte geben soll (Aufschlüsselung auf Funktionen)?