1950/J XXII. GP

Eingelangt am 28.06.2004
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ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier  

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend “Personalabbau durch die Schwarz-Blaue Bundesregierung – Schüssel II“

Die Schwarz-Blaue Bundesregierung Schüssel I hat im Jahr 2003 im Rahmen der sog. Verwaltungsreform in mehreren Ministerratsbeschlüssen für den Personalabbau und die Anzahl der Beamten konkrete Zielwerte, jeweils für den 31. Dezember 2000 - 2003 je Ressort festgelegt.
So war für die Jahre 2000 bis 2003 vorgesehen, 15.000 Vollbeschäftigtenäquivalente
(VBÄ) einzusparen, wobei davon 4000 durch Ausgliederungen erzielt werden sollten.
Der Personalabbau war für alle Ressorts - ausgenommen Schulen und Universitäten
- linear vorgesehen. Dies sollte vor allem durch Nichtnachbesetzung frei werdender Planstellen erfolgen.

Da einerseits diese Zielvorgaben nicht erreicht wurden und andererseits die zum Großteil politisch motivierten Reorganisations- und Restrukturierungsmaßnahmen der einzelnen Ressorts (neben der Auflassung bestimmter Planstellen) personelle (mit oder ohne Ausschreibung) Neubesetzungen und Neuernennungen (insbes. bei Führungspositionen) im Sinne der Bundesregierung möglich machten, musste im Nationalrat das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz (2. Dienstrechtsnovelle 2001) beschlossen werden.                                                                                                                                         
Gesunde Bedienstete (Beamte) konnten damit mit 55 Jahren in Pension geschickt und deren Aufgaben neu vergeben werden. Dieser Schwarz-Blaue Postenschacher wurde oft bis in die untersten Dienststellen durchgezogen.

Das Bundesbediensteten-Sozialgesetz sah für Beamte einen Vorzeitigen Ruhestand (ab 55 Jahre mit 80 % der Bezüge in die Frühpension), Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung (ab 55 Jahre mit 80 % der Bezüge), bei einem Austritt aus dem definitiven Beamtenverhältnis mit Abschlagszahlungen zwischen neun und zwölf Monatsbezügen, sowie eine Erhöhung der Attraktivität von Karenzurlaubsregelungen. Wurden Karenzangebote nicht innerhalb von 14 Tagen angenommen, reduzierte sich der Bezug um 75 %. Diese Maßnahmen waren bis 31.12.2002 befristet. Man rechnete, dass rd. 4000 Bedienstete dieses Angebot in Anspruch nehmen werden.

Dieses Gesetz sah insbesondere auch folgende Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des sogenannten Vorruhestandsmodells vor:

  1. die endgültige Auflassung des von den betroffenen BeamtInnen wahrgenommenen Arbeitsplatzes, also eine entsprechende Aufgabenreduktion sowie Strukturreform, und
  2. das Fehlen eines mindestens gleichwertigen Arbeitsplatzes, der den von einer Strukturreform betroffenen BeamtInnen im selben Ressort zugewiesen werden kann.

 

Der sog. “Golden Handshake" für Beamte war jedoch Hohn für tausende ASVG-Versicherte. Während für diese Gruppe die Pensionsbestimmungen ständig verschärft wurden, arbeitsunfähige ASVG-Versicherte jahrelang auf ihre Frühpensionierungen warten müssen (z.B. Berufsunfähigkeits- und Invalidenpension) und BK Dr. Wolfgang Schüssel zuletzt die Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters auf 65 mit der Pensionsreform 2003 durchsetzte, wurde mit dem “Golden Handshake" eine Gruppe von Überprivilegierten geschaffen: Von Pensionsgerechtigkeit dabei keine Spur!

 

Ähnlich wie in den einzelnen Ressorts kam es auch in den ausgegliederten Unternehmungen  zu einer nicht nachvollziehbaren Personaleinsparungs- und Frühpensionierungswelle. Das jeweilige Management bewegte sich dabei auf den Spuren der Bundesregierung und scheute auch von Personalmobbing nicht zurück (z.B. Versetzung in Personalpools). Darüber hinaus wurden damals bereits für die kommenden Jahre weitere radikale Personaleinsparungen (z.B. ÖBB, Telekom und Post) angekündigt.

Anfang August 2002 wurde bekannt, dass ein weiterer Stellenabbau im öffentlichen Dienst notwendig sei. Das BMöLS hatte damals jedes Ressort aufgefordert, vier Prozent der Planstellen im kommenden Jahr zu streichen und bis 14. August 2002 die entsprechenden Pläne vorzulegen. Durch die vorzeitigen NR-Wahlen konnte dies vorerst nicht umgesetzt werden.

Die Schlüssel II Bundesregierung setzte 2003 diesen Weg des Personalabbaus fort. In den Stellenplänen der Budgets für 2003 und 2004 wurden jeweils weitere lineare Personaleinsparungen festgelegt. Gemäß den Richtlinien des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport 922.501/3-II/3/03 vom 13.März 2003 zur Erstellung der Stellenpläne für 2003 und 2004 wurde für das Jahr 2003 eine 4%ige Einsparungsquote gegenüber dem Stellenplan 2002 und für 2004 eine 2,5%ige Reduktion der Planstellen gegenüber dem Stellenplan 2003 vorgesehen.

Mit Ministerratsbeschluss wurde auch im Mai 2003 der verfügte Aufnahmenstopp für den öffentlichen Dienst wieder aufgehoben. Allerdings wurden dabei auch die Personalhöchststände der einzelnen Bundesministerien für die Jahre 2003 – 2006 festgelegt. Diese wurden allerdings der Öffentlichkeit  nie bekanntgegeben

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

                                            Anfrage:

Personaleinsparungen

  1. Wie viele Vollbeschäftigtenäquivalente (bzw. systemisierte Planstellen) wurden seit 1.April 2000 in Ihrem Ressort bis 30.06.2004 eingespart (Aufschlüsselung auf einzelne Jahre, Zentralstelle, Organisationseinheiten, nachgeordnete Dienststellen und ausgegliederte bzw. privatisierte Unternehmen sowie jeweils nach Bundesländer bzw. Dienstort sowie nach richterlichen und nichtrichterlichen Personal)? Wie viele Personen waren davon betroffen?
  2. Wie viele Bedienstete (Beamte) wurden seit 1.April 2000 in ihrem Ressort bis 30.06.2004 mit Erreichung der Altersgrenze in den definitiven Ruhestand versetzt  (§ 15 BDG) oder sind durch Übertritt in den Ruhestand (§ 13 BDG) ausgeschieden (Aufschlüsselung auf einzelne Jahre, Zentralstelle, Organisationseinheiten, nachgeordnete Dienststellen, ausgegliederte bzw. privatisierte Unternehmen und jeweils nach Bundesländer (Dienstort) sowie richterlichen und nichtrichterlichen Personal)?
  3. Wie viele Bedienstete (Vollbeschäftigungsäquivalente) bzw. systematisierte Planstellen sollen 2004 in Ihrem Ressort insgesamt eingespart werden (Aufschlüsselung nach richterlichen und nichtrichterlichen Personal)?
  4. Wie viele wurden bereits bis 30.06.2004 eingespart (Aufschlüsselung nach richterlichen und nichtrichterlichen Personal)?
  5. Wie viele Dienstverhältnisse von VB wurden in Ihrem Bundesministerium, nachgeordneten Dienststellen und ausgegliederten Einrichtungen seit 01.04.2000 beendet oder aufgekündigt (Aufschlüsselung auf Zentralstelle, Organisationseinheiten, nachgeordnete Dienststellen und ausgegliederte bzw. privatisierte Unternehmen sowie nach richterlichen und nichtrichterlichen Personal)?
  6. Wie viele offene Planstellen gab es mit Stichtag 31.12.2003 und 30.06.2004 in Ihrem Bundesministerium, nachgeordneten Dienststellen oder ausgegliederten Einrichtungen (Aufschlüsselung auf Zentralstelle, Organisationseinheiten, nachgeordnete Dienststellen und ausgegliederte bzw. privatisierte Unternehmen sowie nach richterlichen und nichtrichterlichen Personal)?
  7. Wo sehen Sie zur Zeit in Ihrem Bundesministerium bzw. bei Ihren nachgeordneten Dienststellen oder ausgegliederten Einrichtungen personelle Defizite (Auflistung auf Organisationseinheiten, nachgeordnete Dienststellen und ausgegliederte bzw. privatisierte Unternehmen sowie nach richterlichen und nicht richterlichen Personal)?
  8. Woran liegt dies jeweils?           
  9. Halten Sie damit den Vollzug der Ressortagenden (z.B. Vollziehung von Bundesgesetzen) etc. gefährdet? Wenn nein, warum nicht?
  10. Wie viele Bedienstete (Beamte, Vertragsbedienstete, etc.) wurden seit 2000 in Ihrem Bundesministerium mittels Bescheid – ohne jeweilige persönliche Zustimmung – in den definitiven Ruhestand geschickt?
  11. Wie viele dieser Bediensteten haben dagegen ein Rechtsmittel ergriffen? Wie viele und welche Bedienstete waren erfolgreich? Wie ist der Stand der noch offenen Verfahren?

Personalentwicklung

  1. Wie viele Neueinstellungen gab es in Ihrem Ressort in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003 und bis 30.06.2004 (Aufschlüsselung auf Jahre, Zentralstelle, Organisationseinheiten, nachgeordnete Dienststellen und Bundesländer sowie nach richterlichen und nichtrichterlichen Personal)?
  2. Wie viele weitere Neueinstellungen sind bis Ende 2004 bzw. im Jahre 2005 in
    Ihrem Ressort geplant (Aufschlüsselung auf Jahre, Zentralstelle, Organisationseinheiten, nachgeordnete Dienststellen und Bundesländer
    sowie nach richterlichen und nicht richterlichen Personal)?
  3. In wie vielen und welchen Fällen gab es dafür in den Jahren 2000 – 2004 ein Auswahlverfahren durch Unternehmensberater, Personalvermittler, etc. (Aufschlüsselung der Anzahl auf Jahre)?
  4. Wie viele Personen sind mit Stichtag 30.06.2004 über Personalleasingfirmen in Ihrem Bundesministerium, nachgeordneten Dienststellen und ausgegliederten Einrichtungen tätig (Aufschlüsselung auf BM, Zentralstelle, Organisationseinheiten, nachgeordnete Dienststellen und ausgegliederte Einrichtungen)?
  5. Welches Honorar wurde 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 Personalleasingfirmen, Unternehmensberatern, etc. für die Vermittlung bzw. zur Verfügungsstellung von Dienstnehmern jährlich bezahlt (Aufschlüsselung auf Jahre und Empfänger)?
  6. Sehen Sie das bestehende Gehaltsschema des Bundes als Anreiz Experten, Wissenschaftler, Akademiker für der Bundesdienst zu gewinnen? Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie vorschlagen?
  7. Wie viele MitarbeiterInnen Ihres Bundesministeriums (Zentralstelle, Organisationseinheiten, nachgeordnete Dienststellen und ausgegliederte Einrichtungen) befanden sich mit Stichtag 30.06.2004 in Ausbildung (z.B. Schule, Akademie)?
  8. Welche Beträge wurden 2000, 2001, 2002 und 2003 für die Weiterbildung der Bediensteten Ihres Bundesministeriums ausgegeben (Aufschlüsselung auf Jahre)?
    Welcher Betrag ist für 2004 vorgesehen?
  9. Wie viele bezahlte Bedienstete Ihres Bundesministeriums haben 2000, 2001, 2002 und 2003 an derartigen Weiterbildungsveranstaltungen teilgenommen (Aufschlüsselung auf Frauen/Männer sowie Jahre)?
  10. Wie viele und welche Lehrlingsausbildungsplätze wurden in Ihrem Ressort 2000,
    2001, 2002, 2003 und 2004 gestrichen (Stellenplan)? Welche und wie viele sollen für das Jahr 2005 und 2006 gestrichen werden?
  11. Wie viele Lehrausbildungsplätze sind bis Ende 2004 bzw. im Jahre 2005 in Ihrem
    Ressort vorgesehen (Stellenplan)? In welchen Organisationseinheiten,
    nachgeordneten Dienststellen und ausgegliederten bzw. privatisierte Unternehmen sind  diese angesiedelt?
  12. Welche Erlässe, Ministerratsbeschlüsse o.a. mit Stichtag 30.06.2004 regeln den Personalstand Ihres Ministeriums (Ersuche um Übermittlung dieser)?
  13. Wie erfolgt das Personalcontrolling in Ihrem Ministerium?
  14. Wie  viele Planstellen (VBÄ) auf Basis der festgelegten Personalhöchststandes sollen in Ihrem  Ressort (inkl. nachgeordneten Dienststellen) und in ausgegliederten bzw. privatisierte Unternehmen in den Jahren 2003 – 2006 eingespart werden (Aufschlüsselung auf Jahre, Zentralstelle, Organisationseinheiten, nachgeordnete Dienststellen und ausgegliederte bzw. privatisierte Unternehmen sowie jeweiliger Einsparanteil in den einzelnen Bundesländer sowie nach richterlichen und nicht richterlichen Personal)?
  15. Gibt es in ihrem Ressort eine „Ressortrichtlinie für modernes Personalmanagement“ oder ähnliches?
  16. Wenn ja, wie lautet diese (Ersuche um Übermittlung dieser im Volltext)?
  17. Wie viele Beamte Ihres Ressorts werden 2004, 2005 und 2006 aufgrund Ihres Alters (Erreichung der Altersgrenze) voraussichtlich einen Pensionsantrag stellen? Wie viele sind davon Funktionsträger (Sektionsleiter, Gruppenleiter, Abteilungsleiter, Gerichtsleiter, Gerichtspräsidenten oder Leitende Staatsanwälte)?
  18. Werden diese Planstellen nachgesetzt? Wenn nein, warum nicht?
  19. Welche Neubesetzungen in der Funktion eines Sektionschefs (Sektionsleiters), Gruppenleiters, Abteilungsleiters, Gerichtsleiters, Gerichtspräsidenten oder leitenden Staatsanwälte) wurden von 2000 bis 30.06.2004 vorgenommen (Aufschlüsselung auf Jahre und Organisationseinheiten)?
  20. Wie viele und welche Sektionsleiter haben in Ihrem Ressort befristete Verträge? Wann laufen diese jeweils aus?
  21. Erfolgen 2004 noch Ausschreibungen für die Funktion von Sektionsleitern in Ihrem Bundesministerium? Wenn ja, welche? Welche sollen 2005 erfolgen?
  22. Wie sieht nach der Organisationsänderung (Restrukturierung)  zum Stichtag 31.05.2004 das Organigramm Ihres BM aus? Sind weitere Änderungen geplant?
  23. Werden für die Ratspräsidentschaft Österreichs im Jahr 2006 zusätzliche MitarbeiterInnen im Ressort benötigt? Wenn ja, wie viele? Werden die Stellen öffentlich ausgeschrieben? Wenn nein, warum nicht?

 

Ausgliederungen & Privatisierungen

  1. Wie viele MitarbeiterInnen Ihres Ressorts sind mit Stichtag 30.06.2004  in ausgegliederten oder privatisierten Einrichtungen bzw. Unternehmen tätig?
  2. Welche Aufträge haben Sie hinsichtlich der Zukunft dieser MitarbeiterInnen diesbezüglich den Eigentümervertretern Ihres Bundesministeriums für die zuständigen Organe der Gesellschaften gegeben? Wie lauten diese?
  3. Wie viele MitarbeiterInnen Ihres Bundesministeriums die zur Zeit in ausgegliederten bzw. privatisierten Unternehmen tätig sind, befinden sich bereits in einem sogenannten „Personalpool“ (Stichtag 30.06.2004)?
  4. Welche weiteren Ausgliederungen oder Privatisierungen sind seitens Ihres Ressorts bis Ende 2004 und für 2005 sowie 2006 geplant? Welche Aufgaben (Leistungen) sollen überdies aufgegeben und an Private vergeben werden?
  5. Welche Ausgliederungen oder Privatisierungen wurden in Ihrem Bundesministerium seit 2000 durchgeführt?
  6. Waren aus Ihrer Sicht diese Ausgliederungen bzw. Privatisierungen erfolgreich?
  7. Wie viele Beamte oder VB sind mit Stichtag 30.06.2004 diesen ausgegliederten oder privatisierten Unternehmen dienstzugeteilt (Leihbeamte)?
  8. Wie viele MitarbeiterInnen wurden in diesen ausgegliederten oder privatisierten Unternehmen seit der Ausgliederung bzw. Privatisierung abgebaut (Aufschlüsselung der jeweiligen Anzahl auf die einzelnen Unternehmen)?
  9. Wie hoch waren bislang jährlich die Bundeszuschüsse für diese ausgegliederten bzw. privatisierten Unternehmen (Aufschlüsselung auf Jahre und Unternehmen)?
  10. Wo ist dieser Bundeszuschuss jeweils in den Budgets 2003 und 2004 verbucht?
  11. Welche Aufgaben Ihres BM wurden seit 2000 an andere Gebietskörperschaften (z.B. Verwaltungsreform) abgegeben? Welche Einsparungen wurden damit erzielt?

Allgemeine Fragen

  1. Welche Beamte, VB etc. vertreten in Angelegenheiten Ihres Ressorts Österreich in Gremien der EU-Kommission, des Europarates, OECD oder bei sonstigen Internationalen Organisationen (UNO; WTO etc.) (Ersuche um namentliche Aufschlüsselung auf Beamte und Aufgabenbereich)?
  2. Wie viele Beamte Ihres Bundesministeriums sind in welchen Bereichen als sogenannte Verbindungsbeamte innerhalb der Europäischen Union tätig?
  3. Wie viele MitarbeiterInnen (Beamte, VB etc.) Ihres Ressorts sind zur Zeit karenziert und bei der EU-Kommission oder bei anderen Internationalen Organisationen tätig?
  4. Wie viele und welche Expertenpositionen konnten auf EU-Ebene nicht nachbesetzt werden, weil die ehemaligen Funktionsträger des BM aus dem Dienst ausgeschieden sind?
  5. Wie viele karenzierte MitarbeiterInnen (Beamte, VB etc.) Ihres Bundesministeriums sind zur Zeit in der Privatwirtschaft tätig?
  6. Wie stehen Sie zur Linie der Regierungsparteien (FPÖ und ÖVP) das Berufsbeamtentum auf Kernbereiche zu beschränken?
  7. Was sind die Kernbereiche Ihres Ressorts, wo es weiterhin Berufsbeamte geben soll (Aufschlüsselung auf Funktionen)?