1959/J XXII. GP
Eingelangt am 06.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der
Abgeordneten Mag. Walter Posch und GenossInnen
an
den Bundesminister für Inneres
betreffend Einflussnahme auf die Arbeit des UBAS
Mit
dem Asylgesetz 1997 wurde das Asylverfahren auf völlig neue Füße gestellt. Ein
Kernpunkt dabei war die Einrichtung des Unabhängigen Bundesasylsenats (UBAS).
Damit
wurde für die zweite Instanz in Asylfragen eine unabhängige, weisungsfreie
Behörde
eingerichtet. Dies bedeutet für die
Betroffenen einen deutlichen Ausbau ihres Rechtsschutzes,
vor allem durch das rechtsstaatlich hochwertigere Verfahren vor dem
UBAS.
Die Unabhängigkeit einer Behörde ist freilich nur dann
völlig sichergestellt, wenn sie die zur
Erfüllung ihrer
Aufgaben notwendigen Ressourcen erhält. Unter diesem Gesichtspunkt sind
die Äußerungen und versteckten Drohungen der letzten Wochen von BM Strasser
über den
UBAS abzulehnen.
Deshalb stellen die unterfertigten
Abgeordneten nachfolgende
ANFRAGE
1.
Sind
Sie der Ansicht, dass die Qualität eines fremden- und asylrechtlichen
Verfahrens
einzig und allein davon abhängt, wie
schnell es zu einer bescheidmäßigen Entscheidung
kommt?
2.
Wie ist Ihre Aussage bezüglich „verstärktes Controlling
des UBAS" zu verstehen? Wollen
Sie damit
möglicherweise die Arbeit einer verfassungsgesetzlich weisungsfrei gestellten
Behörde beeinflussen?
3.
Würden Sie als zweite Instanz in asylrechtlichen
Belangen eine Ihnen gegenüber
weisungsgebundene
Behörde bevorzugen?
4.
Wie gedenken Sie die Qualität der erstinstanzlichen
Bescheide zu verbessern, deren
Mangelhaftigkeit
- wie von zahlreichen NGOs oder auch dem UNHCR moniert -
wesentlich zur
Überlastung des UBAS beiträgt?
5.
Wie erklären Sie sich den Umstand, dass der UBAS
verhältnismäßig viele Bescheide des
Bundesasylamtes
abändert bzw. aufhebt?
6.
Wie viele Senatsmitglieder wären zusätzlich notwendig,
um den vermehrten Arbeitsanfall
seit der Gründung des
UBAS zu bewältigen?
7.
Wie viele Senatsmitglieder waren ursprünglich im UBAS
vorgesehen, von wie vielen
Fällen pro Jahr wurde
ausgegangen?
8.
Wie viele Bedienstete sind derzeit im Bundesasylamt
(einschließlich Erstaufnahmestellen)
beschäftigt? Wie
viele davon sind in den Erstaufnahmestellen tätig?
9.
Ist dem Bundesasylamt in den letzten beiden Jahren
zusätzliches Personal zur Verfügung
gestellt worden, eventuell auch im Wege von Dienstzuteilungen und dergleichen?
Wenn
ja: wie viel
zusätzliches Personal wurde zur Verfügung gestellt und warum?
10.
Ist dem UBAS in der Zeit Ihrer Zuständigkeit
zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt
worden (abgesehen von
Karenzvertretungen bzw. dem Ersetzen von natürlichem Abgang
u.ä)?