1959/J XXII. GP

Eingelangt am 06.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Walter Posch und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Einflussnahme auf die Arbeit des UBAS

Mit dem Asylgesetz 1997 wurde das Asylverfahren auf völlig neue Füße gestellt. Ein
Kernpunkt dabei war die Einrichtung des Unabhängigen Bundesasylsenats (UBAS). Damit
wurde für die zweite Instanz in Asylfragen eine unabhängige, weisungsfreie Behörde
eingerichtet. Dies bedeutet für die Betroffenen einen deutlichen Ausbau ihres Rechtsschutzes,
vor allem durch das rechtsstaatlich hochwertigere Verfahren vor dem UBAS.

Die Unabhängigkeit einer Behörde ist freilich nur dann völlig sichergestellt, wenn sie die zur
Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Ressourcen erhält. Unter diesem Gesichtspunkt sind
die Äußerungen und versteckten Drohungen der letzten Wochen von BM Strasser über den
UBAS abzulehnen.

Deshalb stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgende

ANFRAGE

1.  Sind Sie der Ansicht, dass die Qualität eines fremden- und asylrechtlichen Verfahrens
einzig und allein davon abhängt, wie schnell es zu einer bescheidmäßigen Entscheidung
kommt?

2.              Wie ist Ihre Aussage bezüglich „verstärktes Controlling des UBAS" zu verstehen? Wollen
Sie damit möglicherweise die Arbeit einer verfassungsgesetzlich weisungsfrei gestellten
Behörde beeinflussen?

3.              Würden Sie als zweite Instanz in asylrechtlichen Belangen eine Ihnen gegenüber
weisungsgebundene Behörde bevorzugen?

4.              Wie gedenken Sie die Qualität der erstinstanzlichen Bescheide zu verbessern, deren
Mangelhaftigkeit - wie von zahlreichen NGOs oder auch dem UNHCR moniert -
wesentlich zur Überlastung des UBAS beiträgt?

5.              Wie erklären Sie sich den Umstand, dass der UBAS verhältnismäßig viele Bescheide des
Bundesasylamtes abändert bzw. aufhebt?

6.              Wie viele Senatsmitglieder wären zusätzlich notwendig, um den vermehrten Arbeitsanfall
seit der Gründung des UBAS zu bewältigen?

7.              Wie viele Senatsmitglieder waren ursprünglich im UBAS vorgesehen, von wie vielen
Fällen pro Jahr wurde ausgegangen?


8.            Wie viele Bedienstete sind derzeit im Bundesasylamt (einschließlich Erstaufnahmestellen)
beschäftigt? Wie viele davon sind in den Erstaufnahmestellen tätig?

9.            Ist dem Bundesasylamt in den letzten beiden Jahren zusätzliches Personal zur Verfügung
gestellt worden, eventuell auch im Wege von Dienstzuteilungen und dergleichen? Wenn
ja: wie viel zusätzliches Personal wurde zur Verfügung gestellt und warum?

10.     Ist dem UBAS in der Zeit Ihrer Zuständigkeit zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt
worden (abgesehen von Karenzvertretungen bzw. dem Ersetzen von natürlichem Abgang
u.ä)?