1980/J XXII. GP

Eingelangt am 07.07.2004
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend „Vollziehung Pflanzenschutzgesetz 2003"

 

Mit den Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz wurde in Österreich die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) gegründet. Zusammengelegt wurden im Jahr 2002 18 ehemalige Bundesdienststellen aus den Bereichen Human- und Veterinärmedizin, sowie Lebensmittel und Landwirtschaft. Sie war die Antwort der österreichischen Bundesregierung auf die Lebensmittelkrisen in Österreich und Europa. Damit haben sich zum einen die Vorraussetzungen für Kontrolle und Untersuchungen sowie andererseits von hoheitlichen Aufgaben geändert. Der jüngste Rechnungshofbericht beschreibt sehr deutlich die Defizite der Agentur, spricht unter anderem von einer Dominanz haushaltspolitischer und betriebswirtschaftlicher Zielsetzungen zu Lasten des gesundheitspolitischen Versorgungsauftrages. Dies ist eine untragbare Situation zumal auch die finanzielle Zukunft der AGES – aufgrund der Basisfinanzierung – ungewiss ist.

Die Bundesregierung vertrat noch im Jahr 2003 die Auffassung, dass durch die Gründung der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und die damit verbundene Konzentration der vorhandenen Ressourcen, Synergieeffekte genutzt und damit bessere Kontrollmöglichkeiten und ein höheres Schutzniveau für Konsumenten erreicht werden.

Durch den Rechnungshofbericht aber auch durch Inspektionsberichte der EU-Kommission wurde sie zwischenzeitig eines Besseren belehrt. Die einwandfreie Sicherung der Kontroll- und Untersuchungstätigkeit im Lebens- und Futtermittelbereichs, sowie im agrarischen Betriebsmittelbereich ist ein Gebot der Stunde zumal nach den europäischen Vorgaben eine Prozesskontrolle erfolgen soll. „Lebensmittelkette“ heißt das Zauberwort.

 

Das Gemeinschaftsrecht geht nun von dem Grundsatz aus, dass Futtermittel- und Lebensmittel-Unternehmer (in der Primärproduktion der „Landwirt“) auf allen Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs in den Ihnen unterstehenden Unternehmen sicherstellen, dass Futtermittel und Lebensmittel die für ihre Tätigkeit relevanten Vorschriften des Futtermittel- und Lebensmittelrechts erfüllen. Aufgabe der Mitgliedstaaten ist es, innerstaatlich das europäische Futtermittel- und Lebensmittelrecht sowie die Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz durchzusetzen, zu überwachen und zu überprüfen, dass die entsprechenden Anforderungen von den Unternehmern auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen eingehalten werden. Zu diesem Zweck müssen effektive amtliche Kontrollen durchgeführt werden, eine Aufgabe die insbesondere den Lebensmittelaufsichtsorganen/Behörden, den Amtstierärzten und Organen des agrarischen  Betriebsmittelrechts sowie der AGES bzw. dem Bundesamt für Ernährungssicherheit zukommen wird.
Dieses neue europäische Regelwerk ist in den nächsten eineinhalb Jahren durch Österreich umzusetzen, Kontrollaufgaben werden ausgebaut und europaweit harmonisiert, womit natürlich auch neue Kontrollaufgaben für die zuständigen Behörden erwachsen. Dies ermöglicht nun auch Bestimmungen des Lebensmittelrechts, Veterinärrechts sowie des agrarischen Betriebsmittelrechts abzugleichen und abzustimmen, sowie eine neue Kompetenzregelung (zu Gunsten des Gesundheitsressorts) um eine einheitliche Vollziehung zu gewährleisten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfrage:

 

1.      Wie viele Betriebe (Erzeuger, Handel und Importeure) wurden 2003 durch die Aufsichtsorgane aufgrund dieses Gesetzes in Österreich überprüft (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?

2.      In wie vielen Betrieben (Erzeuger, Handel und Importeure) wurden 2003 wie viele Proben durch die Aufsichtsorgane gezogen (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Branchen und die einzelnen Bundesländer)? Welche Ergebnisse erbrachten diese Analysen?

3.      Wie viele Proben wurden 2003 auf Bauernhöfen durch die Aufsichtsorgane gezogen (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)? Welche Ergebnisse erbrachten diese Analysen?

4.      Wie viele Proben wurden 2003 insgesamt durch die einzelnen zuständigen Bundesanstalten untersucht (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesanstalten).

5.      Wie viele dieser Proben waren davon amtliche und wie viele private Proben (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesanstalten)?

 

6.      Welche Einnahmen wurden durch die privaten Probenuntersuchungen 2003 erzielt (ersuche um Aufschlüsselung der Einnahmen auf die einzelnen Bundesanstalten).

7.      Wie viele und welche Strafen bzw. sonstige Sanktionen wurden 2003 in Österreich nach Kontrollen und Untersuchungen verhängt (ersuche um Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

8.      In wie vielen Fällen wurde 2003 deswegen Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungsbehörden)?

9.      In wie vielen Fällen wurde 2003 ein Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz rechtskräftig abgeschlossen (ersuche um Aufschlüsselung Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungsbehörden)?

10.  In wie vielen Fällen wurde 2003 ein Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz durch Einstellung etc. abgeschlossen (ersuche um Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungsbehörden)?

11.  In wie vielen Fällen erfolgte im Jahr 2003 eine Einstellung vom Verfahren durch einen UVS (Aufschlüsselung auf UVS)? In wie vielen Fällen kam es zu einer rechtskräftigen Entscheidung (Aufschlüsselung auf UVS)?

12.  In wie vielen Fällen erfolgte im Jahr 2003 eine rechtskräftige Entscheidung erst durch den VwGH?

13.  Welche Einnahmen aus Strafen wurden 2003 erzielt?

14.  Zu wie vielen Anzeigen nach dem StGB kam es durch die zuständigen Behörden im Jahr 2003? Wie viele Anzeigen wurden zurückgelegt? Wie viele Verfahren wurden eingestellt? Zu wie vielen Verurteilungen kam es ? Zu wie vielen diversionellen Erledigungen kam es?

15.  Wurden die Kontrollergebnisse der Aufsichtsbehörden und der Bundesanstalten in Österreich im Jahr 2003 in einem Bericht veröffentlicht?

16.  Wenn ja, wo ist dieser zugänglich?

17.  Wenn nein, weshalb nicht?

18.  Werden Sie in Zukunft die Erstellung eines derartigen Berichtes veranlassen?

19.  Wenn nein, weshalb nicht?

20.  Wie viele Beschäftigte arbeiteten 2003 in den einzelnen dafür zuständigen Bundesanstalten (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesanstalten)?

21.  Wie viele Beschäftigte waren mit Stichtag 30.12.2003 in den dafür zuständigen Bundesanstalten beschäftigt (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesanstalten)?

22.  Wie hoch waren 2003 in jeder dieser Bundesanstalten die Personalkosten (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesanstalten)?

23.  Wie viele Planstellen wurden im Jahr 2003 (31.12.03) nicht nachbesetzt?

24.  Werden in Zukunft in diesen Bundesanstalten bei Pensionierungen oder Kündigungen die freiwerdenden  Planstellen wieder besetzt oder soll weiter eingespart werden (ersuche um Aufschlüsselung der Zahlen auf die einzelnen Bundesanstalten bzw. AGES)?

25.  Wenn nein, warum nicht?

26.  Wie hoch waren 2003 in jeder der zuständigen Bundesanstalt die Probenkosten (Gesamtkosten pro bearbeiteter Probe)?

27.  In welchen Branchen, Betrieben und bei welchen Produkten sollen Kontrollen und Probenziehungen durch Aufsichtsorgane erweitert oder reduziert werden? Welche Quarantäneschadorganismen sind 2001, 2002, 2003 und 2004 aufgetreten? Bei welchen besteht zur Zeit Einschleppgefahr?

28.  In welchen Mitgliedsstaaten der EU sind dafür zuständige Untersuchungsanstalten aus der öffentlichen Verwaltung ausgegliedert (ersuche um Darstellung der Situation in den einzelnen Mitgliedsstaaten)? Wer sind in den EU-Mitgliedsstaaten die amtlichen Stellen (ersuche um namentliche Bekanntgabe)?

29.  Wurden in den EU Mitgliedsstaaten dafür zuständige Untersuchungsanstalten privatisiert?

30.  Wenn ja, in welchen EU Mitgliedsstaaten (ersuche um Darstellung der Situation in den einzelnen Mitgliedsstaaten)?

31.  Wie viele Personen waren 2003 als Aufsichtsorgane zur Vollziehung dieses Bundesgesetzes in den
Bundesländern tätig (ersuche um detaillierte Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?

32.  Wie viele amtliche Proben wurden in Österreich im internationalen Vergleich (pro 1000 Einwohner) 2003 gezogen (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen EU - Mitgliedsstaaten)?

33.  Wie viele amtliche Proben werden voraussichtlich 2004 pro 1000 Einwohner gezogen?

34.  Wie sieht konkret der Proben- und Revisionsplan für dieses Jahr aus?

35.  Halten Sie die Strafbestimmungen in diesem Bundesgesetz für ausreichend? Treten Sie für die Einführung von Mindeststrafen ein?

36.  In welcher Form wurden 2003 Importe von pflanzlichen Produkten aus Drittstaaten kontrolliert?

37.  Wie viele Kontrollen und wie viele Probenziehungen fanden dazu 2003 statt (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)? Welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen? Wie viele Sendungen mussten zurückgewiesen oder vernichtet werden?

38.  Welche Verfügungen und Weisungen (Erlässe) wurden durch Ihr Bundesministerium im Jahr 2003 erlassen um eine bessere Koordinierung zwischen den Untersuchungsanstalten des Bundes und der Vollziehung insbesondere bei den Überwachungstätigkeiten (Kontrollen) zu erreichen?

39.  Welche wurden 2004 bereits erlassen?

40.  Sollen bei den Untersuchungen oder Forschungen durch diese Bundesanstalten bzw. AGES nun einnahmenwirksame Maßnahmen gesetzt werden?

41.  Wenn ja, welche wurden bereits gesetzt?

42.  Welche EU-Richtlinien müssen zu dieser Rechtsmaterie noch umgesetzt werden?

43.  Sind bezüglich dieser Rechtsmaterie Änderungen auf Europäischer Ebene (z.B. RL, VO) geplant?

44.  Wenn ja, welche? Welche Haltung nimmt dazu Ihr Ministerium ein?

45.  Sind bei Verstössen gegen EG-rechtlichen Bestimmungen die bestehenden nationalen Strafbestimmungen dieses Bundesgesetzes ausreichend oder müssten nicht klare gesetzliche Festlegungen von Sanktionen, die wirksam, verhältnismäßig und ausreichend sind und im Bedarfsfall mit gerichtlichen Strafen geahndet werden, normiert werden?

46.  Bereiten Sie eine Novellierung dieses Bundesgesetzes vor?

47.  Wenn ja, was wird Inhalt dieser Novelle sein?

48.  An welchen internationalen bzw. EU-Überwachungs- und Kontrollprojekten hat Österreich in den Jahren 2003 und 2004 mitgearbeitet? Was waren die Ergebnisse?

49.  Welche konkreten Änderungen ergeben sich nun nach der Einrichtung der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) und des Bundesamtes für Ernährungssicherheit für die Vollziehung (z. B. Überwachung, Untersuchungen) dieses Bundesgesetzes?

50.  Halten Sie die finanzielle und personelle Ausstattung der AGES für ausreichend?

51.  Sehen Sie Probleme in der Vollziehung (z. B. Mittelbare Bundesverwaltung) bzw. sind Ihnen solche bekannt geworden?

52.  Wenn ja, welche?

53.  Welche Anstalten sind nun nach dem Geschäftsplan der AGES für die Untersuchung der diesem Bundesgesetz unterliegenden Waren bzw. Produkte zuständig?

54.  Wie viele Mitarbeiterinnen in der AGES bzw. im Bundesamt für Ernährungssicherheit sind für die Vollziehung dieses Bundesgesetzes zuständig (Stichtag 01.07.04)?

55.  Welche Organisationseinheit ist in der AGES bzw. dem Bundesamt für die Vollziehung dieses Bundesgesetzes dafür zuständig?

56.  Wer sind die Ansprechpartner (Ersuche um Bekanntgabe von Namen)?

57.  Wie viele Mitarbeiterinnen Ihres Bundesministeriums bzw. von nachgeordneten Dienststellen, die dieses Bundesgesetz bislang zu vollziehen hatten, wurden von der AGES bzw. dem Bundesamt für Ernährungssicherheit übernommen?

58.  Werden Sie für eine Änderung des Bundesministeriengesetzes dahingehend eintreten, dass die Kompetenzen für das agrarische Betriebsmittelrecht - so auch für dieses Bundesgesetz – der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen übertragen werden?

59.  Wenn nein, warum nicht?

60.  Welche europäischen Rechtsakte (zB Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen) sind bei der Vollziehung dieses Gesetzes zu beachten (Ersuche um eine Auflistung)?

61.  Wann fanden die letzen EU-Inspektionsbesuche zur Kontrolle der Vollziehung dieses Gesetzes und europäischer Rechtsakte statt?

62.  Was waren die konkreten Ergebnisse dieser Inspektionen? Welche Empfehlungen wurden ausgesprochen?

63.  Wann wird dazu die nächste EU-Inspektion stattfinden?