1981/J XXII. GP
Eingelangt am 07.07.2004
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Anfrage
des Abgeordneten Mag.
Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister
für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend
„Vollziehung Pflanzenschutzmittelgesetz 2003"
Mit den Gesundheits-
und Ernährungssicherheitsgesetz wurde in Österreich die Agentur für Gesundheit
und Ernährungssicherheit (AGES) gegründet. Zusammengelegt wurden im Jahr 2002
18 ehemalige Bundesdienststellen aus den Bereichen Human- und Veterinärmedizin,
sowie Lebensmittel und Landwirtschaft. Sie war die Antwort der österreichischen
Bundesregierung auf die Lebensmittelkrisen in Österreich und Europa. Damit
haben sich zum einen die Vorraussetzungen für Kontrolle und Untersuchungen
sowie andererseits von hoheitlichen Aufgaben geändert. Der jüngste
Rechnungshofbericht beschreibt sehr deutlich die Defizite der Agentur, spricht
unter anderem von einer Dominanz haushaltspolitischer und
betriebswirtschaftlicher Zielsetzungen zu Lasten des gesundheitspolitischen
Versorgungsauftrages. Dies ist eine untragbare Situation zumal auch die
finanzielle Zukunft der AGES – aufgrund der Basisfinanzierung – ungewiss ist.
Die Bundesregierung
vertrat noch im Jahr 2003 die Auffassung, dass durch die Gründung der Agentur
für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und die damit verbundene
Konzentration der vorhandenen Ressourcen, Synergieeffekte genutzt und damit
bessere Kontrollmöglichkeiten und ein höheres Schutzniveau für Konsumenten
erreicht werden.
Durch den
Rechnungshofbericht aber auch durch Inspektionsberichte der EU-Kommission wurde
sie zwischenzeitig eines Besseren belehrt. Die einwandfreie Sicherung der
Kontroll- und Untersuchungstätigkeit im Lebens- und Futtermittelbereichs, sowie
im agrarischen Betriebsmittelbereich ist ein Gebot der Stunde zumal nach den
europäischen Vorgaben eine Prozesskontrolle erfolgen soll. „Lebensmittelkette“ heißt
das Zauberwort.
Das
Gemeinschaftsrecht geht nun von dem Grundsatz aus, dass Futtermittel- und
Lebensmittel-Unternehmer (in der Primärproduktion der „Landwirt“) auf allen
Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs in den Ihnen
unterstehenden Unternehmen sicherstellen, dass Futtermittel und Lebensmittel
die für ihre Tätigkeit relevanten Vorschriften des Futtermittel- und
Lebensmittelrechts erfüllen. Aufgabe der Mitgliedstaaten ist es, innerstaatlich
das europäische Futtermittel- und Lebensmittelrecht sowie die Bestimmungen über
Tiergesundheit und Tierschutz durchzusetzen, zu überwachen und zu überprüfen,
dass die entsprechenden Anforderungen von den Unternehmern auf allen
Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen eingehalten werden. Zu diesem
Zweck müssen effektive amtliche Kontrollen durchgeführt werden, eine Aufgabe
die insbesondere den Lebensmittelaufsichtsorganen/Behörden, den Amtstierärzten
und Organen des agrarischen
Betriebsmittelrechts sowie der AGES bzw. dem Bundesamt für Ernährungssicherheit
zukommen wird.
Dieses
neue europäische Regelwerk ist in den nächsten eineinhalb Jahren durch
Österreich umzusetzen, Kontrollaufgaben werden ausgebaut und europaweit
harmonisiert, womit natürlich auch neue Kontrollaufgaben für die zuständigen
Behörden erwachsen. Dies ermöglicht nun auch Bestimmungen des
Lebensmittelrechts, Veterinärrechts sowie des agrarischen Betriebsmittelrechts
abzugleichen und abzustimmen, sowie eine neue Kompetenzregelung (zu Gunsten des
Gesundheitsressorts) um eine einheitliche Vollziehung zu gewährleisten.
In der AB 523 XXII GP
ist festgehalten, dass das Pflanzenschutzmittelgesetz
1997 (PMG), BGBI. l Nr. 60 in der
geltenden Fassung, auf Grund der Kompetenzverteilung des B-VG nur die
Zulassung, das Inverkehrbringen sowie die Kontrolle des Inverkehrbringens von
Pflanzenschutzmitteln regelt. Regelungen über die Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln bzw. die Kontrolle der Anwendung obliegen dem
Landesgesetzgeber. Gemäß § 28 Abs. 1 PMG 1997 obliegt die Überwachung der Einhaltung
der Bestimmungen dem Bundesamt für Ernährungssicherheit
(BAES).
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land - und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfrage:
1.
Wie viele
Betriebe (Erzeuger, Handel und Importeure) wurden 2003 durch die
Aufsichtsorgane aufgrund dieses Gesetzes in Österreich überprüft (ersuche um
Aufschlüsselung der Tätigkeit der Bundesbehörden auf die einzelnen
Bundesländer)?
2.
In wie vielen
Betrieben (Erzeuger, Handel und Importeure) wurden 2003 wie viele Proben durch
die Aufsichtsorgane bzw. Bundesbehörden gezogen (ersuche um Aufschlüsselung auf
die einzelnen Branchen und die einzelnen Bundesländer)? Welche Ergebnisse
erbrachten diese Analysen?
3.
Wie viele Proben
von inverkehrgebrachten Pflanzenschutzmitteln (nicht Anwendung) wurden 2003 auf
Bauernhöfen durch die Aufsichtsorgane gezogen (ersuche um Aufschlüsselung auf
die einzelnen Bundesländer)? Welche Ergebnisse erbrachten diese Analysen?
4.
Wie viele Proben
wurden 2003 insgesamt durch die einzelnen zuständigen Bundesanstalten
untersucht (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesanstalten).
5.
Wie viele dieser
Proben waren davon amtliche und wie viele private Proben (ersuche um
Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesanstalten)?
6.
Welche Einnahmen
wurden durch die privaten Probenuntersuchungen, 2003 erzielt (ersuche um
Aufschlüsselung der Einnahmen auf die einzelnen Bundesanstalten).
7.
Wie viele und
welche Strafen bzw. sonstige Sanktionen wurden 2003 in Österreich nach
Kontrollen und Untersuchungen verhängt (ersuche um Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
8.
In wie vielen
Fällen wurde 2003 deswegen Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet (ersuche um
Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungsbehörden)?
9.
In wie vielen
Fällen wurde 2003 ein Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz rechtskräftig
abgeschlossen (ersuche um Aufschlüsselung Bundesländer bzw.
Bezirksverwaltungsbehörden)?
10. In wie vielen Fällen wurde 2003 ein
Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz durch Einstellung etc.
abgeschlossen (ersuche um Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw.
Bezirksverwaltungsbehörden)?
11. In wie vielen Fällen erfolgte im Jahr 2003
eine Einstellung vom Verfahren durch einen UVS (Aufschlüsselung auf UVS)? In
wie vielen Fällen kam es zu einer rechtskräftigen Entscheidung (Aufschlüsselung
auf UVS)?
12. In wie vielen Fällen erfolgte im Jahr 2003
eine rechtskräftige Entscheidung erst durch den VwGH?
13. Welche Einnahmen aus Strafen wurden 2003
erzielt?
14. Zu wie vielen Anzeigen nach dem StGB kam es
durch die zuständigen Behörden im Jahr 2003? Wie viele Anzeigen wurden
zurückgelegt? Wie viele Verfahren wurden eingestellt? Zu wie vielen
Verurteilungen kam es ? Zu wie vielen diversionellen Erledigungen kam es?
15. Wurden die Kontrollergebnisse der
Aufsichtsbehörden und der Bundesanstalten in Österreich im Jahr 2003 in einem
Bericht veröffentlicht?
16. Wenn ja, wo ist dieser zugänglich?
17. Wenn nein, weshalb nicht?
18. Werden Sie in Zukunft die Erstellung eines
derartigen Berichtes veranlassen?
19. Wenn nein, weshalb nicht?
20. Wie viele Beschäftigte arbeiteten 2003 in den
einzelnen dafür zuständigen Bundesanstalten (ersuche um Aufschlüsselung auf die
einzelnen Bundesanstalten)?
21. Wie viele Beschäftigte waren mit Stichtag
30.12.2003 in den dafür zuständigen Bundesanstalten beschäftigt (ersuche um
Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesanstalten)?
22. Wie hoch waren 2003 in jeder dieser
Bundesanstalten die Personalkosten (ersuche um Aufschlüsselung auf die
einzelnen Bundesanstalten)?
23. Wie viele Planstellen wurden im Jahr 2003
(31.12.03) nicht nachbesetzt?
24. Werden in Zukunft in diesen Bundesanstalten
bei Pensionierungen oder Kündigungen die freiwerdenden Planstellen wieder besetzt oder soll
weiter eingespart werden (ersuche um Aufschlüsselung der Zahlen auf die
einzelnen Bundesanstalten bzw. AGES)?
25. Wenn nein, warum nicht?
26. Wie hoch waren 2002 und 2003 in jeder der
zuständigen Bundesanstalt die Probenkosten (Gesamtkosten pro bearbeiteter
Probe)?
27. In welchen Branchen, Betrieben und bei welchen
Produkten sollen Kontrollen und Probenziehungen durch Aufsichtsorgane erweitert
oder reduziert werden?
28. In welchen Mitgliedsstaaten der EU sind dafür
zuständige Untersuchungsanstalten aus der öffentlichen Verwaltung ausgegliedert
(ersuche um Darstellung der Situation in den einzelnen Mitgliedsstaaten)? Wer
sind in den Eu-Mitgliedsstaaten die zuständigen amtlichen Stellen (Ersuche um
namentliche Bekanntgabe)?
29. Wurden in den EU Mitgliedsstaaten dafür
zuständige Untersuchungsanstalten privatisiert?
30. Wenn ja, in welchen EU Mitgliedsstaaten
(ersuche um Darstellung der Situation in den einzelnen Mitgliedsstaaten)?
31. Wie viele Personen waren 2003 als
Aufsichtsorgane zur Vollziehung dieses Bundesgesetzes in den
Bundesländern tätig (ersuche um detaillierte Aufschlüsselung auf die einzelnen
Bundesländer)?
32. Wie viele amtliche Proben wurden in Österreich
im internationalen Vergleich (pro 1000 Einwohner) 2003 gezogen (ersuche um
Aufschlüsselung auf die einzelnen EU - Mitgliedsstaaten)?
33. Wie viele amtliche Proben werden
voraussichtlich 2004 pro 1000 Einwohner gezogen?
34. Wie sieht konkret der Proben- und
Revisionsplan für dieses Jahr aus?
35. Halten Sie die Strafbestimmungen in diesem
Bundesgesetz für ausreichend? Treten Sie für die Einführung von Mindeststrafen
ein?
36. Werden Sie eine dem § 25a LMG nachgebildete Regelung
in eine kommende Novelle des Pflanzenschutzmittelsgesetzes aufnehmen? Wenn
nein, warum nicht?
37. In welcher Form wurden 2003 Importe aus
Drittstaaten kontrolliert?
38. Wie viele Kontrollen und wie viele
Probenziehungen fanden dazu 2003 statt (ersuche um Aufschlüsselung auf die
einzelnen Bundesländer)? Welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen und
Analysen? Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?
39. Welche Verfügungen und Weisungen (Erlässe)
wurden durch Ihr Bundesministerium in den Jahren 2004 und 2005 erlassen um eine
bessere Koordinierung zwischen den Untersuchungsanstalten des Bundes und der
Vollziehung insbesondere bei den Überwachungstätigkeiten (Kontrollen) zu
erreichen?
40. Welche wurden 2004 bereits erlassen?
41. Sollen bei den Untersuchungen oder Forschungen
durch diese Bundesanstalten bzw. AGES nun einnahmenwirksame Maßnahmen gesetzt
werden?
42. Wenn ja, welche wurden bereits gesetzt?
43. Welche EU-Richtlinien müssen zu dieser
Rechtsmaterie noch umgesetzt werden?
44. Sind bezüglich dieser Rechtsmaterie Änderungen
auf Europäischer Ebene (z.B. RL, VO) geplant?
45. Wenn ja, welche? Welche Haltung nimmt dazu Ihr
Ministerium ein?
46. Sind bei Verstössen gegen EG-rechtlichen
Bestimmungen die bestehenden nationalen Strafbestimmungen dieses Bundesgesetzes
ausreichend oder müssten nicht klare gesetzliche Festlegungen von Sanktionen,
die wirksam, verhältnismäßig und ausreichend sind und im Bedarfsfall mit
gerichtlichen Strafen geahndet werden, normiert werden?
47. Bereiten Sie eine Novellierung dieses
Bundesgesetzes vor?
48. Wenn ja, was wird Inhalt dieser Novelle sein?
49. An welchen internationalen bzw.
EU-Überwachungs- und Kontrollprojekten hat Österreich in den Jahren 2003 und
2004 mitgearbeitet? Was waren die Ergebnisse?
50. Welche konkreten Änderungen ergaben sich nun
nach der Einrichtung der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
(AGES) und des Bundesamtes für Ernährungssicherheit für die Vollziehung (z. B.
Zulassung, Überwachung, Untersuchungen) dieses Bundesgesetzes?
51. Halten Sie die finanzielle und personelle
Ausstattung der AGES für ausreichend?
52. Sehen Sie Probleme in der Vollziehung (z. B.
Mittelbare Bundesverwaltung) bzw. sind Ihnen solche bekannt geworden?
53. Wenn ja, welche?
54. Welche Anstalten sind nun nach dem
Geschäftsplan der AGES für die Untersuchung der diesem Bundesgesetz
unterliegenden Waren bzw. Produkte zuständig?
55. Wie viele Mitarbeiterinnen in der AGES bzw. im
Bundesamt für Ernährungssicherheit sind für die Vollziehung dieses
Bundesgesetzes zuständig (Stichtag 01.07.04)?
56. Welche Organisationseinheit ist in der AGES
bzw. dem Bundesamt für die Vollziehung dieses Bundesgesetzes dafür zuständig?
57. Wer sind die Ansprechpartner (Ersuche um
Bekanntgabe von Namen)?
58. Wie viele Mitarbeiterinnen Ihres
Bundesministeriums bzw. von nachgeordneten Dienststellen, die dieses
Bundesgesetz bislang zu vollziehen hatten, wurden von der AGES bzw. dem
Bundesamt für Ernährungssicherheit übernommen?
59. Werden Sie für eine Änderung des
Bundesministeriengesetzes dahingehend eintreten, dass die Kompetenzen für das
agrarische Betriebsmittelrecht - so auch für dieses Bundesgesetz – der
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen übertragen werden?
60. Wenn nein, warum nicht?
61. Welche europäischen Rechtsakte (zB
Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen) sind bei der Vollziehung dieses
Gesetzes zu beachten (Ersuche um eine Auflistung)?
62. Wann fanden die letzen EU-Inspektionsbesuche
zur Kontrolle der Vollziehung dieses Gesetzes und europäischer Rechtsakte
statt?
63. Was waren die konkreten Ergebnisse dieser
Inspektionen? Welche Empfehlungen wurden ausgesprochen?
64. Wann wird dazu die nächste EU-Inspektion
stattfinden?