Eingelangt am 07.07.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr
Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Inneres
betreffend Toleranzgrenzen
bei stationären Radarboxen zur Geschwindigkeitskontrolle
Stationäre Radarboxen sind wichtig, um die Einhaltung bestehender
Tempolimits effizient zu überwachen und tragen damit massiv zu einer Erhöhung
der Verkehrssicherheit bei. Aus technischen Gründen ist eine geringfügige
Toleranz von max. 5 km/h notwendig, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Oft wird aber auch die Behauptung aufgestellt, daß die Geschwindigkeit, ab
welcher Temposünder erfaßt und „geblitzt“ werden, wesentlich höher eingestellt
ist. Dies könnte Vorteile im Hinblick auf die äußerst eingeschränkte
Personalsituation in Ihrem Bereich haben, wäre jedoch aus der Perspektive der
Verkehrssicherheit nicht nachzuvollziehen und kontraproduktiv.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Auf welche Toleranzgrenzen sind
stationäre Radarboxen im Wiener Stadtgebiet in Straßenzügen mit Tempo 50
eingestellt?
- Gilt bei den stationären Radarboxen
die technische Toleranzgrenze von 5 km/h Überschreitung oder liegt die
tatsächliche Toleranzgrenze a) tiefer, b) höher?
- Welche a) zwingenden technischen und
b) sonstigen Gründe sind für die Festlegung der Toleranzgrenze
erforderlich? Wir ersuchen insbesondere für den Fall, dass die Grenze
generell oder bei einzelnen Boxen höher als bei 55 km/h angesetzt ist, um
detaillierte Beantwortung.
- Gibt es hier eine einheitliche,
wienweite Regelung? Wenn ja, seit wann, wie lautet diese und wo ist diese
festgehalten?
- Falls nein, bitte um Angabe, welche
Toleranzgrenze bei welcher Radarbox gilt sowie um Angabe, welche
Toleranzgrenze bei welcher Zahl von Radarboxen gilt.
- Gibt es eine Übereinkunft über die
Höhe der Toleranzgrenzen bei stationären Radarboxen zwischen der
BPD Wien und der Stadt Wien? Wenn ja, welchen Inhalts ist sie?
- Wie häufig werden im Schnitt die
stationären Radarboxen zur Tempomessung im Monat benutzt? Wie viele
Temposünder können bei einer einmaligen Bestückung einer Radarbox erfaßt
werden?
- Welche Toleranzgrenzen gelten
insbesondere bei folgenden stationären Radarboxen?
2. Bezirk, Handelskai/Dr. Natterer Gasse 300
2. Bezirk, Handelskai gegenüber Radstadion
2. Bezirk, Handelskai/Kafkasteg
2. Bezirk, Handelskai 202
2. Bezirk, Lassallestraße/Reichsbrücke
2. Bezirk, Lassallestraße 13
- Wie viele Temposünder wurden seit
Jahresbeginn 2004 bei diesen 6 Radarboxen im Geschwindigkeitsbereich a) zwischen 55
und 60 km/h, b) zwischen 60 und 65 km/h, c) zwischen 65 und 70 km/h, d)
über 70 km/h erfasst?
10. Sollte es
Vergleichswerte aus den Vorjahren geben, ersuchen wir um zumindest
zusammengefasste Gegenüberstellung zu 2004.