1989/J XXII. GP

Eingelangt am 07.07.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Toleranzgrenzen bei stationären Radarboxen zur Geschwindigkeitskontrolle

 

 

Stationäre Radarboxen sind wichtig, um die Einhaltung bestehender Tempolimits effizient zu überwachen und tragen damit massiv zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Aus technischen Gründen ist eine geringfügige Toleranz von max. 5 km/h notwendig, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Oft wird aber auch die Behauptung aufgestellt, daß die Geschwindigkeit, ab welcher Temposünder erfaßt und „geblitzt“ werden, wesentlich höher eingestellt ist. Dies könnte Vorteile im Hinblick auf die äußerst eingeschränkte Personalsituation in Ihrem Bereich haben, wäre jedoch aus der Perspektive der Verkehrssicherheit nicht nachzuvollziehen und kontraproduktiv.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

  1. Auf welche Toleranzgrenzen sind stationäre Radarboxen im Wiener Stadtgebiet in Straßenzügen mit Tempo 50 eingestellt?

  2. Gilt bei den stationären Radarboxen die technische Toleranzgrenze von 5 km/h Überschreitung oder liegt die tatsächliche Toleranzgrenze a) tiefer, b) höher?

  3. Welche a) zwingenden technischen und b) sonstigen Gründe sind für die Festlegung der Toleranzgrenze erforderlich? Wir ersuchen insbesondere für den Fall, dass die Grenze generell oder bei einzelnen Boxen höher als bei 55 km/h angesetzt ist, um detaillierte Beantwortung.

 

  1. Gibt es hier eine einheitliche, wienweite Regelung? Wenn ja, seit wann, wie lautet diese und wo ist diese festgehalten?

 

  1. Falls nein, bitte um Angabe, welche Toleranzgrenze bei welcher Radarbox gilt sowie um Angabe, welche Toleranzgrenze bei welcher Zahl von Radarboxen gilt.

  2. Gibt es eine Übereinkunft über die Höhe der Toleranzgrenzen bei stationären Radarboxen zwischen der BPD Wien und der Stadt Wien? Wenn ja, welchen Inhalts ist sie?

  3. Wie häufig werden im Schnitt die stationären Radarboxen zur Tempomessung im Monat benutzt? Wie viele Temposünder können bei einer einmaligen Bestückung einer Radarbox erfaßt werden?

  4. Welche Toleranzgrenzen gelten insbesondere bei folgenden stationären Radarboxen?
    2. Bezirk, Handelskai/Dr. Natterer Gasse 300
    2. Bezirk, Handelskai gegenüber Radstadion
    2. Bezirk, Handelskai/Kafkasteg
    2. Bezirk, Handelskai 202
    2. Bezirk, Lassallestraße/Reichsbrücke
    2. Bezirk, Lassallestraße 13

  5. Wie viele Temposünder wurden seit Jahresbeginn 2004 bei diesen 6 Radarboxen im Geschwindigkeitsbereich a) zwischen 55 und 60 km/h, b) zwischen 60 und 65 km/h, c) zwischen 65 und 70 km/h, d) über 70 km/h erfasst?

 

10. Sollte es Vergleichswerte aus den Vorjahren geben, ersuchen wir um zumindest zusammengefasste Gegenüberstellung zu 2004.