1993/J XXII. GP
Eingelangt am 09.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der
Abgeordneten Mag. Walter Posch und GenossInnen
an
den Bundesminister für Inneres
betreffend
Situation in den Erstaufnahmestellen Traiskirchen und Thalham
Anlässlich der jüngst erfolgten
Novellierung des Asylgesetzes wurden auch zwei
„Erstaufnahmestellen"
für das asylrechtliche Verfahren geschaffen, und zwar in Traiskirchen
und Thalham (St. Georgen im Attergau). Ziel dieser Konzentration auf zwei
Standorte ist vor
allem, ein
schnelleres, organisatorisch besser gestaltetes Asylverfahren zu ermöglichen.
Der
UNHCR hat bereits beide Erstaufnahmestellen besucht, um sich vor Ort ein Bild
machen
zu können. Dabei wurden einige durchaus positive
Eindrücke gewonnen, allerdings gab es aus
der Sicht des UNHCR auch einiges zu bemängeln.
Nicht zutreffend ist daher die Aussage von BM Strasser
vor dem Bundesrat am 9. Juni 2004,
wonach
„diese neue Organisation mit den Erstaufnahmestellen, der sofortigen Befragung
der
Asylwerber, mit dem Einleiten des Prozesses des
Asylantrags und dessen Bearbeitung und der
Rechtsberatung, die damit verbunden ist, auch bei einer
letzten Visitation des UNHCR sehr
positiv
beurteilt wird."
Vielmehr stellte UNHCR einige konkrete Punkte fest, wo
Verbesserungen im Sinne der
AsylwerberInnen
und der MitarbeiterInnen unbedingt vonnöten sind.
Daher stellen die
unterfertigten Abgeordneten nachfolgende
ANFRAGE
1.
Laut UNHCR ist die Büroausstattung sowohl für die
ReferentInnen als auch für die
RechtsberaterInnen
nicht optimal gelungen, insbesondere was die Gesprächsführung mit
den Asylsuchenden betrifft. Stimmen Sie dieser Beobachtung des UNHCR zu? Wenn
ja:
Inwiefern
und bis wann wird dieser Missstand behoben?
2.
Laut
UNHCR hat der erste Teil der Asylstraße stark „sicherheitspolizeilichen"
Charakter,
insbesondere aufgrund der Uniformierung und
Bewaffnung der Beamten, was nicht im
Sinne des Wohlbefindens bzw
der Vertrauensbildung der (oftmals traumatisierten)
Asylsuchende ist. Stimmen Sie dieser
Beobachtung des UNHCR zu? Wenn ja: Inwiefern
und bis wann wird dieser Missstand behoben?
3.
Laut UNHCR wird die ärztliche Untersuchung der
Asylsuchenden bisweilen erst nach der
Ersteinvernahme,
manchmal noch später durchgeführt, was für die MitarbeiterInnen eine
erhöhte
Ansteckungsgefahr bedingt. Stimmen Sie dieser Beobachtung des UNHCR zu?
Wenn
ja: Inwiefern und bis wann wird dieser Missstand behoben?
4.
Laut
UNHCR sind während der ärztlichen Untersuchung keine DolmetscherInnen
anwesend,
was die Gefahr von Missverständnissen und damit Fehldiagnosen birgt?
Stimmen Sie dieser
Kritik des UNHCR zu? Wenn ja: Inwiefern und bis wann wird dieser
Missstand behoben?
5.
UNHCR
moniert, dass mehr für
die
Weiterbildung
der ReferentInnen in den
Erstaufnahmestellen
getan werden müsse. Stimmen Sie dieser Kritik des UNHCR zu?
Wenn ja: Inwiefern
und bis wann wird dieser Missstand behoben?
6.
Laut UNHCR wird in der Belehrung der Asylsuchenden anfangs
der Einvernahme nicht
darauf hingewiesen,
dass die im (Asyl-) Verfahren gewonnenen Informationen keinesfalls
an das Heimatland des Asylsuchenden
weitergegeben werden, was
naturgemäß zu
Verunsicherung und dem
Zurückhalten von Informationen (z.B. hinsichtlich der
Fluchtgründe) führen kann. Entspricht
diese Beobachtung des UNHCR der tatsächlichen
Vorgangsweise? Wenn ja: Inwiefern und
bis wann wird dieser Missstand behoben?