1993/J XXII. GP

Eingelangt am 09.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Walter Posch und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Situation in den Erstaufnahmestellen Traiskirchen und Thalham

Anlässlich der jüngst erfolgten Novellierung des Asylgesetzes wurden auch zwei
„Erstaufnahmestellen" für das asylrechtliche Verfahren geschaffen, und zwar in Traiskirchen
und Thalham (St. Georgen im Attergau). Ziel dieser Konzentration auf zwei Standorte ist vor
allem, ein schnelleres, organisatorisch besser gestaltetes Asylverfahren zu ermöglichen.

Der UNHCR hat bereits beide Erstaufnahmestellen besucht, um sich vor Ort ein Bild machen

zu können. Dabei wurden einige durchaus positive Eindrücke gewonnen, allerdings gab es aus

der Sicht des UNHCR auch einiges zu bemängeln.

Nicht zutreffend ist daher die Aussage von BM Strasser vor dem Bundesrat am 9. Juni 2004,

wonach „diese neue Organisation mit den Erstaufnahmestellen, der sofortigen Befragung der

Asylwerber, mit dem Einleiten des Prozesses des Asylantrags und dessen Bearbeitung und der

Rechtsberatung, die damit verbunden ist, auch bei einer letzten Visitation des UNHCR sehr

positiv beurteilt wird."

Vielmehr stellte UNHCR einige konkrete Punkte fest, wo Verbesserungen im Sinne der

AsylwerberInnen und der MitarbeiterInnen unbedingt vonnöten sind.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgende

ANFRAGE

1.  Laut UNHCR ist die Büroausstattung sowohl für die ReferentInnen als auch für die
RechtsberaterInnen nicht optimal gelungen, insbesondere was die Gesprächsführung mit
den Asylsuchenden betrifft. Stimmen Sie dieser Beobachtung des UNHCR zu? Wenn ja:
Inwiefern und bis wann wird dieser Missstand behoben?

2.              Laut UNHCR hat der erste Teil der Asylstraße stark „sicherheitspolizeilichen" Charakter,
insbesondere aufgrund der Uniformierung und Bewaffnung der Beamten, was nicht im
Sinne  des Wohlbefindens bzw  der Vertrauensbildung der (oftmals traumatisierten)
Asylsuchende ist. Stimmen Sie dieser Beobachtung des UNHCR zu? Wenn ja: Inwiefern
und bis wann wird dieser Missstand behoben?

3.              Laut UNHCR wird die ärztliche Untersuchung der Asylsuchenden bisweilen erst nach der
Ersteinvernahme, manchmal noch später durchgeführt, was für die MitarbeiterInnen eine
erhöhte Ansteckungsgefahr bedingt. Stimmen Sie dieser Beobachtung des UNHCR zu?
Wenn ja: Inwiefern und bis wann wird dieser Missstand behoben?

4.              Laut  UNHCR  sind  während  der  ärztlichen  Untersuchung keine  DolmetscherInnen
anwesend, was die Gefahr von Missverständnissen und damit Fehldiagnosen birgt?
Stimmen Sie dieser Kritik des UNHCR zu? Wenn ja: Inwiefern und bis wann wird dieser
Missstand behoben?


5.             UNHCR   moniert,   dass   mehr   für   die   Weiterbildung   der   ReferentInnen   in   den
Erstaufnahmestellen getan werden müsse. Stimmen Sie dieser Kritik des UNHCR zu?
Wenn ja: Inwiefern und bis wann wird dieser Missstand behoben?

6.             Laut UNHCR wird in der Belehrung der Asylsuchenden anfangs der Einvernahme nicht
darauf hingewiesen, dass die im (Asyl-) Verfahren gewonnenen Informationen keinesfalls
an das Heimatland des Asylsuchenden weitergegeben werden,  was naturgemäß zu
Verunsicherung   und   dem   Zurückhalten   von   Informationen   (z.B.   hinsichtlich   der
Fluchtgründe) führen kann. Entspricht diese Beobachtung des UNHCR der tatsächlichen
Vorgangsweise? Wenn ja: Inwiefern und bis wann wird
dieser Missstand behoben?