1996/J XXII. GP
Eingelangt am 09.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga Christine Muttonen
und
GenossInnen
an
den Bundeskanzler
betreffend
Zuordnungen der Förderungen der Kunstsektion an die Bundesländer
Bis zum Jahr 2001 erfolgte im jeweiligen Kunstbericht
eine antragstellerbezogene
Zuordnung der
Förderungen der Kunstsektion auf die einzelnen Bundesländer.
Konkret wurde dazu im Bereich „Förderungen
im Detail" bei den einzelnen
Förderungen in Klammer das jeweilige Bundesländerkürzel ausgewiesen.
Im
Jahr 2002 wurde auf diese Zuordnung mit der Begründung einer von der
Landeskulturreferentenkonferenz angeregten
Überarbeitung der Kriterien gänzlich
verzichtet.
Wie
dem Kunstbericht 2003 entnommen werden kann, wurde die Zuordnung der
Förderungen der Kunstsektion zu den
einzelnen Bundesländern auf das Prinzip des
„begünstigten Bundeslandes" umgestellt. Konkret erfolgt die Zuordnung zu
jenem
Bundesland, das den größten Nutzen aus der Förderung zieht. Institutionen,
deren
Wirkungsbereich sich auf das ganze Bundesgebiet bezieht und Förderungen
für
österreichische Kunst- und Kulturprojekte
im Ausland werden mit einem „Ö"
gekennzeichnet. Dies lässt allerdings breiten Spielraum für Interpretationen
und wirft
die Frage nach den genauen Zuordnungskriterien auf: so wird
beispielsweise die
Förderung der Wiener Philharmoniker trotz
deren Bedeutung für Österreich Wien
zugerechnet. Zusätzlich wird durch die veränderte Förderungszuordnung
die
Vergleichbarkeit mit den Vorjahren
erschwert.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundeskanzler
nachstehende
Anfrage:
1.
Was waren die konkreten Gründe, warum die
Landeskulturreferentenkonferenz
im Mai 2003 die Neuzuordnung der
Förderungen nach dem Prinzip des
„begünstigten Bundeslandes" angeregt
hat?
2.
Wie
lauten die konkreten Kriterien, nach denen die Zuordnung der
Förderungen nach dem Prinzip des
„begünstigten Bundeslandes" erfolgt?
3.
Wie viele Personen waren mit der Umstellung der
Förderungszuordnungen
an die Bundesländer nach dem Prinzip des „begünstigten Bundeslandes" in
der
Kunstsektion beschäftigt?
4.
Wie hoch war der Verwaltungsaufwand für die Umstellung
der Förderungs-
Zuordnungen nach dem Prinzip des „begünstigten Bundeslandes"?
5.
Wurden dafür auch externe Firmen/Ressourcen herangezogen?
Wenn ja,
welche Kosten sind
dafür entstanden?
6.
Waren für die Umstellungen der Förderungszuordnungen
Änderungen in den
Datenbanken notwendig? Welche Kosten sind dafür entstanden?
7.
Wie haben sich die auf die einzelnen Bundesländer
entfallenden Anteile an
Kunstförderungsmitteln antragstellerbezogen 1999-2003 entwickelt?( bitte
absolut, in %, nach
Bundesland und Jahr gegliedert anführen)
8.
Wie haben sich die auf die einzelnen Bundesländer
entfallenden Anteile an
Kunstförderungsmitteln nach dem Prinzip des begünstigten Bundeslandes
1999-2003 entwickelt?( bitte absolut, in %, nach Bundesland und Jahr
gegliedert anführen)
9.
Wie hoch waren nach dem neuen Berechnungsschlüssel die
Förderungen für
Aktivitäten oder Institutionen, deren Bedeutung über ein Bundesland
hinausgeht in den Jahren 1999-2003? (bitte nach Jahren gegliedert, in
absoluten Zahlen und in % gegliedert anführen)
10.
Warum wird unter dem Aspekt des „begünstigten
Bundeslandes" die
Förderung
der Wiener Philharmoniker Wien zugeordnet?
11. Warum wird unter dem Aspekt des „begünstigten Bundeslandes" die
Förderung der Dokumentationsstelle für neuere
österreichische Literatur Wien
zugerechnet?
12.
Warum wird unter dem Aspekt des „begünstigten
Bundeslandes" die
Förderung
des „Klangforum Wien" Wien zugeordnet?
13.
Warum wird unter dem Aspekt des „begünstigten
Bundeslandes" die
Förderung
des Internationalen Institut für Jugendliteratur und Leseforschung
Wien
zugeordnet?
14.
Gibt es weitere Institutionen, deren Förderung im
Kunstbericht 2003 Wien
zugeordnet
wird und deren Tätigkeit von überregionaler Bedeutung ist? Wenn
ja, welche?