1997/J XXII. GP

Eingelangt am 09.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Kräuter

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend weiterer Wahrheitsfindung zur Ausschreibung, Vergabe und

Systemfunktion des LKW-Mautsystems in Österreich

Verkehrsminister Hubert Gorbach gibt in der Anfragebeantwortung 1661/AB
(XXII. GP) betreffend „Funktion des österreichischen Mautsystems" eine
Fehlerquote von 0,0001 % bei 35 Mio. korrekten Mauttransaktionen im
Jänner 2004 an und weist darauf hin, dass das Mautsystem mit großem
Erfolg betrieben werde. Seitens der ASFINAG wird in einer Halbjahresbilanz
„Dank der Ehrlichkeit der Nutzer und der hohen Zuverlässigkeit des
Systems" von einer Übererfüllung der Vorgaben geschwärmt.

Es erhebt sich die Frage, warum trotz dieser Jubelmeldungen die
Mautordnung innerhalb eines halben Jahres zur versuchten Reparatur
gravierender technischer Systemfehler zweimal grundlegend geändert
werden musste.

Weiters wird die vom deutschen Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg versagte
Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für eine mittels Klettband
außen am LKW zu befestigende sogenannte Split-Go-Box zur Kaschierung
technischer Mängel von Bundesminister Gorbach in der Anfragebeant-
wortung als „den europarechtlichen Bestimmungen entsprechend"
bezeichnet und suggeriert, dass die haarsträubenden „Montagevorschriften"
den allgemeinen Produkthaftungsbestimmungen der EU entsprechen
würden.

Da Gerüchte nicht verstummen wollen, dass der Kärntner Landeshaupt-
mann Dr. Jörg Haider aus noch ungeklärten Gründen in das Vergabe-
verfahren massiv eingegriffen habe, richten die unterzeichneten
Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie nachstehende


Anfrage:

1.   Aus welchen technischen Gründen musste die Mautordnung einmal
mit 26.3.2004 und ein zweitesmal mit 1.7.2004 von der ASFINAG
jeweils grundlegend geändert werden, wenn seitens des Ministeriums,
der ASFINAG, der Europass und der Betreiberfirma öffentlich von
einem „sensationell funktionierenden System" geschwärmt wird?

2.                        Sind durch die zweite Reparatur der Mautordnung vom 1.7.2004 die
sogenannten „post-pay Zahler" den sogenannten „pre-paid Zahlern"
gleichgestellt im Hinblick auf das automatische Maut-
Nachverrechnen, wenn die Go-Box den Mautbetrag nicht abbuchen
kann?

3.                        Auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welchem an einem
Beispiel genau beschriebenen Vorgang wird eine korrekte und
diskriminierungsfreie Maut-Nachverrechnung für in- und
ausländische Frachtunternehmer durchgeführt?

4.                        Welche österreichische und welche europäische Institution hat die
sogenannte „Split-Go-Box" vor der Zulassung technisch getestet,
begutachtet, für den Betrieb zugelassen und wie verhält sich dieses,
wie von Ihnen in der Anfragebeantwortung 1661/AB angegebenen,
bei jeder Vertriebsstelle verfügbare Gerät zu
Diskriminierungsvorschriften der EU und Vorgaben in der
Ausschreibung?

5.                        Wie hoch ist die in der Ausschreibung auf Seite 64 unter Punkt 2.1.6.
A 29 mit 0,01 v.H. vorgeschriebene „Fehlerrate", aufgeschlüsselt nach
den Monaten Jänner, Februar, März, April, Mai und Juni 2004?

6.                        Welche technischen Testverfahren wurden durchgeführt und wie
hoch war die „Fehlerrate" - und nicht die Erfassungsrate - bei der
technischen Abnahme des Probebetriebes unter allen in Österreich


bekannten Wetterbedingungen und wurden die Kriterien
ausschreibungskonform erfüllt?

7.                         Wie definieren Sie die von der ASFINAG stets zur Kaschierung
technischer Systemfehler bewusst irreführend angeführte
„Erfassungsrate" zum Unterschied von der „Fehlerrate" im Sinne der
Ausschreibungsvorgaben?

8.                         Können Sie ausschließen, dass der Kärntner Landeshauptmann Dr.
Jörg Haider massiv auf das Vergabeverfahren Einfluss genommen hat
und sind Ihnen gegebenenfalls die telefonischen Gesprächspartner in
der entscheidenden Phase der Vergabe bekannt?

9.                         Ist Ihnen bekannt, dass der Vertreter des Finanzministeriums in der
ASFINAG, Herr Dipl.Ing. Michael Ramprecht, aufgrund massiver
Intervention von Landeshauptmann Jörg Haider bei Finanzminister
Karl-Heinz Grasser die Interessen der Autostrade forciert haben soll
und auf diese Weise die Entscheidung im Vergabeverfahren
maßgeblich beeinflusst haben soll?

10.                 Sind Sie bereit, angesichts der erdrückenden Faktenlage und
zahlreichen Hinweise auf massive Ungereimtheiten und
Manipulationen von Seiten des Ministeriums aus eine umfassende
Rechnungshofprüfung der Ausschreibung des Vergabevorganges und
der Systemfunktion einzuleiten?

11.                 Wenn nein, warum nicht?

12.                 Welche Verkehrstelematikdienste wie beispielsweise Warnungen auf
Autobahnen könnte man mit dem derzeitigen Mautsystem durch-
führen und wäre das Mautsystem - sollte sie entgegen Ihren
Ankündigungen eine diesbezügliche politische Entscheidung forcieren
- technisch auch für eine PKW-Maut einsetzbar?