1998/J XXII. GP

Eingelangt am 09.07.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Oberhaidinger

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend die verstärkte Einführung der Biokraftstoff-Richtlinie in Österreich

 

 

Von Ihnen wurde mehrfach - zuletzt im Umweltausschuss – betont, dass Sie Biotreibstoffe in Österreich rascher einführen wollen als es die entsprechende Richtlinie 2003/30EG der EU vorsieht.

 

Wie den Medien zu entnehmen war, sollte dies ab 2005 vor allem der österreichischen Landwirtschaft zu Gute kommen. In der Zwischenzeit mehren sich die Zweifel, ob dies tatsächlich so ist, da sowohl die nötigen Rapsmengen für entsprechende Biodieselmengen fehlen als auch für Bioethanol überhaupt keine Produktionsanlagen in Österreich existieren.

 

Die von Ihnen vorgesehene Substitutionsverpflichtung im Rahmen der Kraftstoffverordnung würde die österreichische Mineralölwirtschaft mangels österreichischer Produktionsmengen zwingen entsprechende Biokraftstoffkomponenten am Weltmarkt zuzukaufen z.B. Bioethanol in Brasilien. Die österreichischen Bauern würden dabei leer ausgehen.

 

Sollten mittel- bis längerfristig Biokraftstoffkomponenten jedoch in Österreich hergestellt werden, was begrüßenswert wäre, dann stellt sich die Frage, wer das Investitionsrisiko für die zur Deckung der Biofuels-Richtlinie notwendigen Verarbeitungsanlagen übernehmen wird. Es soll in Erinnerung gerufen werden, dass Anfang der 90er Jahre die Eigentümer der ersten großtechnischen Biodieselanlage in Bruck an der Leitha mangels Rentabilität aufgegeben haben, da die nötigen Rapsmengen zur Auslastung der Anlage gefehlt haben.

 

Darüber hinaus sind eine Reihe weiterer Fragen offen wie z.B. die Kontrolle am Markt erfolgen soll und ob die Landwirtschaft durch den Einsatz von Biodiesel in landwirtschaftlich genützten Maschinen vorbildhaft voranschreitet. Damit könnten € 60 Mio. an Stützung für den fossilen Agrardiesel eingespart werden.

 

 

 

 

Zwar ist bekannt, dass Sie mit der Mineralölindustrie bereits über den Einsatz von Biokraftstoffen intensive Gespräche führen, angesichts der Bedeutung des Projekts für die Österreichische Volkswirtschaft, ist aber eine gesamthafte Darstellung des Projektes bis jetzt nach wie vor von Ihnen ausständig. Damit ist auch eine Beurteilung der Folgewirkungen für die Wirtschaft und auch die Haushalte nicht gegeben.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

 

 

ANFRAGE

 

1.       Trifft es zu, dass die Biofuels-Richtlinie der EU nur unverbindlichen Charakter hat und der Einsatz von Biokraftstoffen nur empfohlen wird?

 

2.       Ist es richtig, dass z.B. Dänemark die Umsetzung unter Hinweis auf ihr Biomasseprogramm verweigert?

 

3.          Welche Prozentanteile an Biokraftstoffen sollen in Österreich ab welchem Zeitpunkt den Kraftstoffen beigemischt werden?                

 

4.          Welche Mengen an Biodiesel bzw. Bioethanol in Tonnen sind pro Jahr dafür erforderlich?

 

5.          Wieviel von den derzeitigen Veresterungskapazitäten werden in Österreich derzeit für Biodiesel genützt und welche Mengen davon werden derzeit exportiert? Welche zusätzlichen Verarbeitungskapazitäten müssen daher geschaffen werden und wie hoch ist der notwendige Investitionsaufwand dafür ?

 

6.       Wie groß müsste eine Bioethanolanlage in Österreich sein, um den österreichischen Bedarf an Bioethanol zu decken?

 

 

 

 

 

7.       Wird es zu einem Substitutionszwang für österreichische Treibstoffe kommen, oder sollen Biotreibstoffe nur in besonderen Kraftfahrzeugen/Marktsegmenten eingesetzt werden?     

 

8.       Wie wird sichergestellt, dass Kraftstoffimportmengen etwaige Substitutionsauflagen erfüllen?

 

9.       Wird es eine zeitlich unbegrenzte MÖST-Befreiung für Biotreibstoffe bzw. deren Verwendung als Kraftstoffkomponenten in Österreich geben?

 

10.     Wie hoch beurteilen Sie die volkswirtschaftlichen Kosten einer etwaigen Biotreibstoffbeimischung?

 

11.     Wie soll sichergestellt werden, dass die Landwirte auf Dauer ausreichende Anbauflächen für die Biotreibstoffproduktion zur Verfügung stellen? Welche Garantie erhalten dafür die Investoren von Verarbeitungskapazitätsanlagen in Österreich?

 

12.          Welchen Beitrag wird die österreichische Landwirtschaft für die Biotreibstoffproduktion leisten?

 

13.          Werden landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge Biotreibstoffe in einer Vorbildwirkung verwenden, damit die Agrardieselförderung eingespart werden kann?

 

14.          Welche zusätzlichen direkten oder indirekten Kosten kommen auf die Verbraucher bei Umsetzung der Richtlinie zu z.B. durch eine Erhöhung der MÖST für Diesel? Um welchen Betrag je Liter wird sich der Dieselpreis in Österreich bzw. der Preis von Ottokraftstoffen durch die Beimischung von Biokraftstoffkomponenten erhöhen?

 

15.     Gibt es bereits Vorplanungen für die Errichtung der notwendigen Verarbeitungskapazitäten ? Haben Sie dafür bereits Investoren gewonnen?

 

16.     Wenn nicht, wie soll die Mineralölindustrie die benötigen Biotreibstoffkomponenten erhalten bzw. von woher sollen diese importiert werden, da ja auch die anderen EU-Länder die obige Richtlinie umsetzen wollen?

 

 

 

 

 

17.     Wie schaut die Ökobilanz von Biotreibstoffen tatsächlich aus? Gibt es nicht eine Studie des Deutschen Umweltbundesamtes, die faktisch eine Klimaneutralität (angesichts der intensiven Düngernotwendigkeiten) im speziellen für Biodiesel nachweist?

 

18.     Wie wollen Sie überhaupt sicherstellen, dass angesichts günstiger Weltmarktpreise z.B. für Bioethanol die Mineralölindustrie nicht derartige Kraftstoffkomponenten auf dem Weltmarkt zukauft und die österreichische Landwirtschaft auch längerfristig keinerlei Erträge aus der Biofuels-Richtlinie erwirtschaftet?

 

19.     Sind Sie bereit eine gesamthafte volkwirtschaftliche Studie erarbeiten zu lassen, welche die Kosten und Nutzen einer Biotreibstoffproduktion in Österreich sowie einer Übererfüllung der notwendigen EU-Anforderungen untersucht?