1998/J XXII. GP
Eingelangt am 09.07.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Oberhaidinger
und GenossInnen
an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend die
verstärkte Einführung der Biokraftstoff-Richtlinie in Österreich
Von Ihnen wurde
mehrfach - zuletzt im Umweltausschuss – betont, dass Sie Biotreibstoffe in
Österreich rascher einführen wollen als es die entsprechende Richtlinie
2003/30EG der EU vorsieht.
Wie den Medien zu
entnehmen war, sollte dies ab 2005 vor allem der österreichischen
Landwirtschaft zu Gute kommen. In der Zwischenzeit mehren sich die Zweifel, ob
dies tatsächlich so ist, da sowohl die nötigen Rapsmengen für entsprechende
Biodieselmengen fehlen als auch für Bioethanol überhaupt keine
Produktionsanlagen in Österreich existieren.
Die von Ihnen
vorgesehene Substitutionsverpflichtung im Rahmen der Kraftstoffverordnung würde
die österreichische Mineralölwirtschaft mangels österreichischer
Produktionsmengen zwingen entsprechende Biokraftstoffkomponenten am Weltmarkt
zuzukaufen z.B. Bioethanol in Brasilien. Die österreichischen Bauern würden
dabei leer ausgehen.
Sollten mittel- bis
längerfristig Biokraftstoffkomponenten jedoch in Österreich hergestellt werden,
was begrüßenswert wäre, dann stellt sich die Frage, wer das Investitionsrisiko
für die zur Deckung der Biofuels-Richtlinie notwendigen Verarbeitungsanlagen
übernehmen wird. Es soll in Erinnerung gerufen werden, dass Anfang der 90er
Jahre die Eigentümer der ersten großtechnischen Biodieselanlage in Bruck an der
Leitha mangels Rentabilität aufgegeben haben, da die nötigen Rapsmengen zur
Auslastung der Anlage gefehlt haben.
Darüber hinaus sind
eine Reihe weiterer Fragen offen wie z.B. die Kontrolle am Markt erfolgen soll
und ob die Landwirtschaft durch den Einsatz von Biodiesel in landwirtschaftlich
genützten Maschinen vorbildhaft voranschreitet. Damit könnten € 60 Mio. an
Stützung für den fossilen Agrardiesel eingespart werden.
Zwar ist bekannt,
dass Sie mit der Mineralölindustrie bereits über den Einsatz von
Biokraftstoffen intensive Gespräche führen, angesichts der Bedeutung des
Projekts für die Österreichische Volkswirtschaft, ist aber eine gesamthafte
Darstellung des Projektes bis jetzt nach wie vor von Ihnen ausständig. Damit
ist auch eine Beurteilung der Folgewirkungen für die Wirtschaft und auch die
Haushalte nicht gegeben.
Die unterzeichneten
Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang daher an den Bundesminister für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
ANFRAGE
1. Trifft es
zu, dass die Biofuels-Richtlinie der EU nur unverbindlichen Charakter hat und
der Einsatz von Biokraftstoffen nur empfohlen wird?
2. Ist es
richtig, dass z.B. Dänemark die Umsetzung unter Hinweis auf ihr
Biomasseprogramm verweigert?
3. Welche
Prozentanteile an Biokraftstoffen sollen in Österreich ab welchem Zeitpunkt den
Kraftstoffen beigemischt werden?
4. Welche
Mengen an Biodiesel bzw. Bioethanol in Tonnen sind pro Jahr dafür erforderlich?
5. Wieviel
von den derzeitigen Veresterungskapazitäten werden in Österreich derzeit für Biodiesel
genützt und welche Mengen davon werden derzeit exportiert? Welche zusätzlichen
Verarbeitungskapazitäten müssen daher geschaffen werden und wie hoch ist der
notwendige Investitionsaufwand dafür ?
6. Wie groß müsste
eine Bioethanolanlage in Österreich sein, um den österreichischen Bedarf an
Bioethanol zu decken?
7. Wird es zu
einem Substitutionszwang für österreichische Treibstoffe kommen, oder sollen
Biotreibstoffe nur in besonderen Kraftfahrzeugen/Marktsegmenten eingesetzt
werden?
8. Wie wird
sichergestellt, dass Kraftstoffimportmengen etwaige Substitutionsauflagen
erfüllen?
9. Wird es
eine zeitlich unbegrenzte MÖST-Befreiung für Biotreibstoffe bzw. deren
Verwendung als Kraftstoffkomponenten in Österreich geben?
10. Wie hoch beurteilen Sie
die volkswirtschaftlichen Kosten einer etwaigen Biotreibstoffbeimischung?
11. Wie soll sichergestellt
werden, dass die Landwirte auf Dauer ausreichende Anbauflächen für die
Biotreibstoffproduktion zur Verfügung stellen? Welche Garantie erhalten dafür
die Investoren von Verarbeitungskapazitätsanlagen in Österreich?
12. Welchen
Beitrag wird die österreichische Landwirtschaft für die Biotreibstoffproduktion
leisten?
13. Werden
landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge Biotreibstoffe in einer Vorbildwirkung
verwenden, damit die Agrardieselförderung eingespart werden kann?
14. Welche
zusätzlichen direkten oder indirekten Kosten kommen auf die Verbraucher bei
Umsetzung der Richtlinie zu z.B. durch eine Erhöhung der MÖST für Diesel? Um
welchen Betrag je Liter wird sich der Dieselpreis in Österreich bzw. der Preis
von Ottokraftstoffen durch die Beimischung von Biokraftstoffkomponenten
erhöhen?
15. Gibt es bereits
Vorplanungen für die Errichtung der notwendigen Verarbeitungskapazitäten ?
Haben Sie dafür bereits Investoren gewonnen?
16. Wenn nicht, wie soll
die Mineralölindustrie die benötigen Biotreibstoffkomponenten erhalten bzw. von
woher sollen diese importiert werden, da ja auch die anderen EU-Länder die
obige Richtlinie umsetzen wollen?
17. Wie schaut die
Ökobilanz von Biotreibstoffen tatsächlich aus? Gibt es nicht eine Studie des
Deutschen Umweltbundesamtes, die faktisch eine Klimaneutralität (angesichts der
intensiven Düngernotwendigkeiten) im speziellen für Biodiesel nachweist?
18. Wie wollen Sie
überhaupt sicherstellen, dass angesichts günstiger Weltmarktpreise z.B. für
Bioethanol die Mineralölindustrie nicht derartige Kraftstoffkomponenten auf dem
Weltmarkt zukauft und die österreichische Landwirtschaft auch längerfristig
keinerlei Erträge aus der Biofuels-Richtlinie erwirtschaftet?
19. Sind Sie bereit eine
gesamthafte volkwirtschaftliche Studie erarbeiten zu lassen, welche die Kosten
und Nutzen einer Biotreibstoffproduktion in Österreich sowie einer
Übererfüllung der notwendigen EU-Anforderungen untersucht?