2002/J XXII. GP
Eingelangt am 09.07.2004
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Christine Lapp
und GenossInnen
an den Bundesminister für Soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Maßnahmen der persönlichen Assistenz am
Arbeitsplatz
Durch die Beschlussfassung des so genannten
Wachstumspaketes der Bundesregierung wurde
beim Voranschlagsatz 1/15456 ein Betrag von 6 Millionen € für Maßnahmen der
persönlichen
Assistenz am
Arbeitsplatz sowie für investive Maßnahmen zur Verbesserung der
Zugänglichkeit der Betriebe für Menschen
mit Behinderung veranschlagt.
Nachdem dieser Betrag im Dezember 2003 beschlossen wurde, stellt sich die
Frage, ob der
Betrag schon eingesetzt wurde und welche Kriterien Geltung haben.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Soziale
Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1.
Welche Kriterien gelten für Maßnahmen der persönlichen
Assistenz am Arbeitsplatz,
um
Geld aus dem oben genannten Betrag zu erhalten?
2.
Wie viele Menschen können durch diese Maßnahme
persönliche Assistenz
beanspruchen?
3.
Wie viele Stunden werden dabei im Durchschnitt für die
persönliche Assistenz am
Arbeitsplatz
aufgewendet?
4.
Wie viele Stunden werden für die persönliche Assistenz
am Arbeitsplatz anerkannt?
5.
Wie hoch ist der dafür verbrauchte Betrag im ersten
Halbjahr 2004?
6.
Wie viele Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit
wurden eingeleitet?
7.
Bei welchen Betrieben wird eine Unterstützung zur
Verbesserung der Zugänglichkeit
gewährt?
8.
Welche Kriterien gelten für die investiven Maßnahmen zur
Verbesserung der
Zugänglichkeit?
9.
Wie hoch ist der dafür verbrauchte Betrag im ersten
Halbjahr 2004?