2002/J XXII. GP

Eingelangt am 09.07.2004
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Christine Lapp

und GenossInnen

an den Bundesminister für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend Maßnahmen der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz

Durch die Beschlussfassung des so genannten Wachstumspaketes der Bundesregierung wurde
beim Voranschlagsatz 1/15456 ein Betrag von 6 Millionen € für Maßnahmen der persönlichen
Assistenz am Arbeitsplatz sowie für investive Maßnahmen zur Verbesserung der
Zugänglichkeit der Betriebe für Menschen mit Behinderung veranschlagt.
Nachdem dieser Betrag im Dezember 2003 beschlossen wurde, stellt sich die Frage, ob der
Betrag schon eingesetzt wurde und welche Kriterien Geltung haben.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage

1.  Welche Kriterien gelten für Maßnahmen der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz,
um Geld aus dem oben genannten Betrag zu erhalten?

2.              Wie viele Menschen können durch diese Maßnahme persönliche Assistenz
beanspruchen?

3.              Wie viele Stunden werden dabei im Durchschnitt für die persönliche Assistenz am
Arbeitsplatz aufgewendet?

4.              Wie viele Stunden werden für die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz anerkannt?

5.              Wie hoch ist der dafür verbrauchte Betrag im ersten Halbjahr 2004?

6.              Wie viele Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit wurden eingeleitet?

7.              Bei welchen Betrieben wird eine Unterstützung zur Verbesserung der Zugänglichkeit
gewährt?

8.              Welche Kriterien gelten für die investiven Maßnahmen zur Verbesserung der
Zugänglichkeit?

9.              Wie hoch ist der dafür verbrauchte Betrag im ersten Halbjahr 2004?