2003/J XXII. GP

Eingelangt am 09.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Lapp

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Besteuerung der Unfallrenten

In einem mit 7. Dezember 2002 datierten Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) für die
Jahre 2001 und 2002 die überfallsartige Einführung der Besteuerung der Unfallrenten aufgehoben.
Damit hat der VfGH eine Regelung zu Fall gebracht, die eine reine Schikane war für jene Menschen,
die bereits vom Schicksal schwer getroffen sind. Trotz unzähliger sachlicher Einwände und Kritik
insbesondere von den unmittelbar Betroffenen war die Regierung nicht gewillt, diese zutiefst
unsoziale Maßnahme rückgängig zu machen.

Nun müssen zahlreiche Betroffene diese Steuer für 2003 voll zahlen und sehen sich Forderungen der
Finanzämter gegenüber, die große finanzielle Belastungen darstellen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1.               Wie viele Personen, die Unfallrentensteuer bezahlt haben, bekamen durch die
Arbeitnehmerveranlagung, Steuern für die Jahre 2001 und 2002 zurück?

2.               Wie hoch sind die Beträge, die zurückgezahlt wurden?

3.               Wie viele Personen sind von der Steuer im Jahr 2003 betroffen?

4.               Wie hoch ist der Betrag, den diese Personen durch die Unfallrentensteuer zahlen?

5.       Wie hoch beziffern Sie die zusätzlichen Einnahmen aus der Unfallrentenbesteuerung für das
Jahr 2003?

6.               Welche Schritte wollen Sie setzen, um die Steuer auch für das Kalenderjahr 2003 zu
refundieren?

7.               Ist eine Nachfolgeregelung der vom VfGH aufgehobenen Unfallrentenbesteuerung geplant?