2003/J XXII. GP
Eingelangt am 09.07.2004
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möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Lapp
und
GenossInnen
an
den Bundesminister für Finanzen
betreffend Besteuerung der Unfallrenten
In einem mit 7. Dezember 2002 datierten
Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) für die
Jahre 2001 und 2002 die überfallsartige
Einführung der Besteuerung der Unfallrenten aufgehoben.
Damit hat der VfGH eine Regelung zu Fall gebracht, die eine reine
Schikane war für jene Menschen,
die bereits vom Schicksal schwer getroffen sind. Trotz unzähliger sachlicher
Einwände und Kritik
insbesondere von den unmittelbar Betroffenen
war die Regierung nicht gewillt, diese zutiefst
unsoziale Maßnahme rückgängig zu
machen.
Nun müssen zahlreiche Betroffene diese Steuer für 2003
voll zahlen und sehen sich Forderungen der
Finanzämter gegenüber, die große finanzielle Belastungen darstellen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen
daher an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1.
Wie viele Personen, die Unfallrentensteuer bezahlt haben,
bekamen durch die
Arbeitnehmerveranlagung,
Steuern für die Jahre 2001 und 2002 zurück?
2.
Wie hoch sind die Beträge, die zurückgezahlt wurden?
3.
Wie viele Personen sind von der Steuer im Jahr 2003
betroffen?
4.
Wie hoch ist der Betrag, den diese Personen durch die
Unfallrentensteuer zahlen?
5.
Wie hoch beziffern Sie die zusätzlichen Einnahmen aus
der Unfallrentenbesteuerung für das
Jahr 2003?
6.
Welche Schritte wollen Sie setzen, um die Steuer auch für
das Kalenderjahr 2003 zu
refundieren?
7.
Ist eine Nachfolgeregelung der vom VfGH aufgehobenen
Unfallrentenbesteuerung geplant?