2017/J XXII. GP

Eingelangt am 09.07.2004
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ANFRAGE

der Abgeordneten Petra Bayr, Bettina Stadlbauer und GenossInnen

an   die   Bundesministerin   für  auswärtige   Angelegenheiten   betreffend   humanitäre

Hilfeleistung im Ausland.

Die österreichische Bundesregierung rühmt sich immer wieder ihrer humanitären Hilfe in
vielen Ländern der Welt. Im Vergleich mit zahlreichen westlichen Staaten bzw. EU-
Mitgliedsstaaten fällt allerdings auf, dass Österreichs bilaterale Hilfeleistung gleich
gering wie die multilateralen finanziellen Beiträge sind. Zudem berichten einschlägig
arbeitende Nichtregierungsorganisationen (NGOs) von einem Zuständigkeitsstreit bei
der Koordination der humanitären Hilfe - sowohl das Bundeskanzleramt, das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, das Österreichische Bundesheer,
das Bundesministerium für Land- und Forst, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie das
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen betreiben humanitäre Auslandshilfe bzw.
vergeben Gelder für humanitäre Aktionen. Österreichs nicht-staatliche Organisationen
berichten vom Fehlen klarer Zuständigkeiten bei Auslandseinsätzen sowohl bei
Katastrophen als auch bei humanitärer Hilfe. Die NGOs beklagen auch das Fehlen einer
finanziellen Überbrückung zwischen Katastrophenhilfe und humanitärer Hilfe im
Ausland. Vor dem Hintergrund der derzeitigen humanitären Tragödie im Sudan wiegen
diese Versäumnisse noch gravierender.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten folgende

Anfrage:

1.  Wurden in Ihrem Zuständigkeitsbereich Sachleistungen bzw. Finanzleistungen für
humanitäre Hilfe im In-und Ausland seit 1.1. 2002 vergeben, und wenn ja welche
Hilfe mit welchem Zweck und Mitteleinsatz?

2.            Wurden die angeführten Hilfeleistungen innerhalb der Bundesregierung
koordiniert und wenn ja, durch wen? Wenn nein, weshalb nicht?

3.            Ist es richtig, dass auch das Gesundheitsministerium humanitäre Auslandshilfe
leistet? Wenn ja, ist das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
eingebunden bzw. wie werden die Schwerpunkte der Hilfe des BMGF ermittelt?
Welches Budget steht dafür zur Verfügung?

4.            Ist es richtig, dass auch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft humanitäre Auslandshilfe leistet? Wenn ja, ist das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten eingebunden bzw. wie
werden die Schwerpunkte der Hilfe des BMLFUW ermittelt? Welches Budget
steht dafür zur Verfügung?


5.            Ist es richtig, dass auch das Verteidigungsministerium Nothilfe im Ausland leistet?
Wenn ja, ist das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
eingebunden bzw. wie werden die Schwerpunkte der Hilfe des
Bundesministeriums für Landesverteidigung ermittelt? Welches Budget steht
dafür zur Verfügung?

6.            Welches Budget steht für Soforthilfe zur Verfügung, welches Budget steht für den
Übergang zur mittelfristigen humanitären Hilfe bzw. zur
Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung?

7.            Angesichts der derzeitigen humanitären Katastrophe im Sudan ist Hilfe dringend
nötig. Wird Österreich im Sudan humanitäre Hilfe leisten - und wenn ja, mit
welchen finanziellen Mitteln? Ist es richtig, dass die für die Sudanhilfe vorgesehen
Gelder ursprünglich für die Hilfe im Irak vorgesehen waren?

8.            Planen Sie für künftige Budgets eigene für Budgetposten für Nothilfe und für
Katastrophenhilfe?

9.            Wenn ja, welche Mittel wären dafür wünschenswert?

10.    Wenn ja, werden Sie die Mittel von anderen Budgetposten abziehen und wenn ja,
von welchen?

11.    Wie kann gewährleistet werden, dass österreichische Hilfsorganisationen, die im
Ausland Not- und Katastrophenhilfe leisten, klare und transparente Kriterien zur
Mittelvergabe vorfinden?

12.    Welche Maßnahmen müssen getroffen werden, um die Mittel für Not- und
Katastrophenhilfe effizienter einsetzen zu können?