2017/J XXII. GP
Eingelangt am 09.07.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Petra Bayr, Bettina Stadlbauer und
GenossInnen
an
die
Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten betreffend humanitäre
Hilfeleistung im Ausland.
Die österreichische Bundesregierung rühmt sich immer
wieder ihrer humanitären Hilfe in
vielen
Ländern der Welt. Im Vergleich mit zahlreichen westlichen Staaten bzw. EU-
Mitgliedsstaaten fällt allerdings auf, dass Österreichs bilaterale
Hilfeleistung gleich
gering wie die multilateralen finanziellen Beiträge sind. Zudem berichten
einschlägig
arbeitende Nichtregierungsorganisationen (NGOs) von einem Zuständigkeitsstreit
bei
der
Koordination der humanitären Hilfe - sowohl das Bundeskanzleramt, das
Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten, das Österreichische Bundesheer,
das
Bundesministerium für Land- und Forst, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie das
Bundesministerium
für Gesundheit und Frauen betreiben humanitäre Auslandshilfe bzw.
vergeben
Gelder für humanitäre Aktionen. Österreichs nicht-staatliche Organisationen
berichten
vom Fehlen klarer Zuständigkeiten bei Auslandseinsätzen sowohl bei
Katastrophen als auch bei humanitärer Hilfe. Die NGOs beklagen auch das Fehlen
einer
finanziellen
Überbrückung zwischen Katastrophenhilfe und humanitärer Hilfe im
Ausland.
Vor dem Hintergrund der derzeitigen humanitären Tragödie im Sudan wiegen
diese Versäumnisse noch gravierender.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die
Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten
folgende
Anfrage:
1.
Wurden in Ihrem Zuständigkeitsbereich Sachleistungen bzw.
Finanzleistungen für
humanitäre Hilfe im In-und Ausland seit 1.1. 2002 vergeben, und wenn ja welche
Hilfe mit welchem Zweck und Mitteleinsatz?
2.
Wurden die angeführten Hilfeleistungen innerhalb der
Bundesregierung
koordiniert und wenn ja, durch wen? Wenn nein, weshalb nicht?
3.
Ist es richtig, dass auch das Gesundheitsministerium
humanitäre Auslandshilfe
leistet?
Wenn ja, ist das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
eingebunden
bzw. wie werden die Schwerpunkte der Hilfe des BMGF ermittelt?
Welches
Budget steht dafür zur Verfügung?
4.
Ist es richtig, dass auch das Bundesministerium für
Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt
und Wasserwirtschaft humanitäre Auslandshilfe leistet? Wenn ja, ist das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten eingebunden bzw. wie
werden die Schwerpunkte der Hilfe des BMLFUW ermittelt? Welches Budget
steht dafür zur Verfügung?
5.
Ist es richtig, dass auch das Verteidigungsministerium
Nothilfe im Ausland leistet?
Wenn
ja, ist das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
eingebunden bzw. wie werden die Schwerpunkte der Hilfe des
Bundesministeriums für Landesverteidigung ermittelt? Welches Budget steht
dafür
zur Verfügung?
6.
Welches Budget steht für Soforthilfe zur Verfügung,
welches Budget steht für den
Übergang
zur mittelfristigen humanitären Hilfe bzw. zur
Entwicklungszusammenarbeit
zur Verfügung?
7.
Angesichts der derzeitigen humanitären Katastrophe im
Sudan ist Hilfe dringend
nötig.
Wird Österreich im Sudan humanitäre Hilfe leisten - und wenn ja, mit
welchen
finanziellen Mitteln? Ist es richtig, dass die für die Sudanhilfe vorgesehen
Gelder
ursprünglich für die Hilfe im Irak vorgesehen waren?
8.
Planen Sie für künftige Budgets eigene für Budgetposten
für Nothilfe und für
Katastrophenhilfe?
9.
Wenn ja, welche Mittel wären dafür wünschenswert?
10.
Wenn ja, werden Sie die Mittel von anderen Budgetposten
abziehen und wenn ja,
von
welchen?
11.
Wie kann gewährleistet werden, dass österreichische
Hilfsorganisationen, die im
Ausland Not- und Katastrophenhilfe leisten, klare und transparente Kriterien
zur
Mittelvergabe vorfinden?
12.
Welche Maßnahmen müssen getroffen werden, um die Mittel
für Not- und
Katastrophenhilfe
effizienter einsetzen zu können?