2019/J XXII. GP

Eingelangt am 09.07.2004
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ANFRAGE

der Abgeordneten Petra Bayr, Bettina Stadlbauer und GenossInnen

an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Hilfeleistung im Ausland.

Die österreichische Bundesregierung rühmt sich immer wieder ihrer humanitären Hilfe in
vielen Ländern der Welt. Im Vergleich mit zahlreichen westlichen Staaten bzw. EU-
Mitgliedsstaaten fällt allerdings auf, dass Österreichs bilaterale Hilfeleistung gleich
gering wie die multilateralen finanziellen Beiträge sind. Zudem berichten einschlägig
arbeitende Nichtregierungsorganisationen (NGOs) von einem Zuständigkeitsstreit bei
der Koordination der humanitären Hilfe - sowohl das Bundeskanzleramt, das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, das Österreichische Bundesheer,
das Bundesministerium für Land- und Forst, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie das
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen betreiben humanitäre Auslandshilfe bzw.
vergeben Gelder für humanitäre Aktionen. Österreichs nicht-staatliche Organisationen
berichten vom Fehlen klarer Zuständigkeiten bei Auslandseinsätzen sowohl bei
Katastrophen als auch bei humanitärer Hilfe. Die NGOs beklagen auch das Fehlen einer
finanziellen Überbrückung zwischen Katastrophenhilfe und humanitärer Hilfe im
Ausland. Vor dem Hintergrund der derzeitigen humanitären Tragödie im Sudan wiegen
diese Versäumnisse noch gravierender.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung folgende

Anfrage:

1.  Wurden in Ihrem Zuständigkeitsbereich Sachleistungen bzw. Finanzleistungen für
humanitäre Hilfe im In-und Ausland seit 1.1. 2002 vergeben, und wenn ja welche
Hilfe mit welchem Zweck und Mitteleinsatz?

2.            Wurden die angeführten Hilfeleistungen innerhalb der Bundesregierung
koordiniert und wenn ja, durch wen? Wenn nein, weshalb nicht?

3.            Ist es richtig, dass auch das Bundesministerium für Landesverteidigung Not- und
Katastrophenhilfe im Ausland leistet? Wenn ja, ist das Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten eingebunden bzw. wie werden die Schwerpunkte
der Hilfe des BMLFUW ermittelt? Welches Budget steht dafür zur Verfügung?

4.            Welches Budget steht in Ihrem Ressort für Soforthilfe zur Verfügung, welches
Budget steht für den Übergang zur mittelfristigen humanitären Hilfe bzw. zur
Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung?

5.            Angesichts der derzeitigen humanitären Katastrophe im Sudan ist Hilfe dringend
nötig. Wird Ihr Ressort im Sudan humanitäre Hilfe leisten - und wenn ja, mit
welchen finanziellen Mitteln?


6.            Planen Sie für künftige Budgets eigene für Budgetposten für Nothilfe und für
Katastrophenhilfe?

7.            Wenn ja, welche Mittel wären dafür wünschenswert?

8.            Wenn ja, werden Sie die Mittel von anderen Budgetposten abziehen und wenn ja,
von welchen?

9.            Wie kann gewährleistet werden, dass österreichische Hilfsorganisationen, die im
Ausland Not- und Katastrophenhilfe leisten, klare und transparente Kriterien zur
Mittelvergabe vorfinden?

10.    Welche Maßnahmen müssen getroffen werden, um die Mittel für Not- und
Katastrophenhilfe effizienter einsetzen zu können?