2020/J XXII. GP
Eingelangt am 09.07.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Petra Bayr, Bettina Stadlbauer und
GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend humanitäre Hilfeleistung im Ausland.
Die österreichische Bundesregierung rühmt sich immer
wieder ihrer humanitären Hilfe in
vielen
Ländern der Welt. Im Vergleich mit zahlreichen westlichen Staaten bzw. EU-
Mitgliedsstaaten fällt allerdings auf, dass Österreichs bilaterale
Hilfeleistung gleich
gering wie die multilateralen finanziellen Beiträge sind. Zudem berichten einschlägig
arbeitende Nichtregierungsorganisationen (NGOs) von einem Zuständigkeitsstreit
bei
der
Koordination der humanitären Hilfe - sowohl das Bundeskanzleramt, das
Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten, das Österreichische Bundesheer,
das
Bundesministerium für Land- und Forst, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie das
Bundesministerium
für Gesundheit und Frauen betreiben humanitäre Auslandshilfe bzw.
vergeben
Gelder für humanitäre Aktionen. Österreichs nicht-staatliche Organisationen
berichten vom Fehlen klarer Zuständigkeiten bei Auslandseinsätzen sowohl bei
Katastrophen
als auch bei humanitärer Hilfe. Die NGOs beklagen auch das Fehlen einer
finanziellen
Überbrückung zwischen Katastrophenhilfe und humanitärer Hilfe im
Ausland. Vor dem Hintergrund der derzeitigen humanitären Tragödie im Sudan
wiegen
diese
Versäumnisse noch gravierender.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den
Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage:
1.
Wurden in Ihrem Zuständigkeitsbereich Sachleistungen bzw.
Finanzleistungen für
humanitäre Hilfe im In-und Ausland seit 1.1. 2002 vergeben, und wenn ja welche
Hilfe
mit welchem Zweck und Mitteleinsatz?
2.
Wurden die angeführten Hilfeleistungen innerhalb der
Bundesregierung
koordiniert
und wenn ja, durch wen? Wenn nein, weshalb nicht?
3.
Ist es richtig, dass auch das Bundesministerium für Land-
und Forstwirtschaft,
Umwelt
und Wasserwirtschaft humanitäre Auslandshilfe leistet? Wenn ja, ist das
Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten eingebunden bzw. wie
werden die Schwerpunkte der Hilfe des BMLFUW ermittelt? Welches Budget
steht
dafür zur Verfügung?
4.
Welches Budget steht in Ihrem Ressort für Soforthilfe zur
Verfügung, welches
Budget
steht für den Übergang zur mittelfristigen humanitären Hilfe bzw. zur
Entwicklungszusammenarbeit
zur Verfügung?
5.
Angesichts der derzeitigen humanitären Katastrophe im
Sudan ist Hilfe dringend
nötig.
Wird Ihr Ressort im Sudan humanitäre Hilfe leisten - und wenn ja, mit
welchen
finanziellen Mitteln?
6.
Planen Sie für künftige Budgets eigene für Budgetposten
für Nothilfe und für
Katastrophenhilfe?
7.
Wenn ja, welche Mittel wären dafür wünschenswert?
8.
Wenn ja, werden Sie die Mittel von anderen Budgetposten
abziehen und wenn ja,
von
welchen?
9.
Wie kann gewährleistet werden, dass österreichische
Hilfsorganisationen, die im
Ausland Not- und Katastrophenhilfe leisten, klare und transparente Kriterien
zur
Mittelvergabe vorfinden?
10.
Welche Maßnahmen müssen getroffen werden, um die Mittel
für Not- und
Katastrophenhilfe
effizienter einsetzen zu können?