2021/J XXII. GP

Eingelangt am 09.07.2004
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend „ Sozialversicherungsbeiträge - Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (30.06.04)“.

Aus der Anfragebeantwortung 601/AB vom 28.08.2003 gehen u.a. die
Beitragsrückstände der Dienstgeber zum Stichtag 30.06.2003 bei den
Sozialversicherungsträgern hervor. Nach der AB 1259 XXII.GP vom 17.022004 ergibt sich für die Beantwortung die Zuständigkeit des BM für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz  nachstehende

Anfrage

1.      Wie hoch ist die Summe der zum Stichtag 30.06.2004 überfälligen Beiträge, wobei unter überfällig die Summe jener Beiträge verstanden wird, die auf Grund der Bestimmungen zu diesem Zeitpunkt schon abgeführt sein müssten (Aufschlüsselung auf die einzelnen Sozialversicherungsträger)?

2.      Wie viele Ratenvereinbarungen und in welcher Höhe wurden mit Stichtag    30.06.2004 für aushaftende Beiträge mit Dienstgebern abgeschlossen (Aufschlüsselung auf die einzelnen Sozialversicherungsträger)?

3.      Wie viele Verfahren um Beiträge wurden bzw. werden mit Stichtag 30.06.2004 derzeit vor Gerichten geführt (Aufschlüsselung auf die einzelnen Sozialversicherungsträger)?

4.      Wie hoch ist insgesamt der Streitwert in diesen Gerichtsverfahren (Aufschlüsselung auf die einzelnen Sozialversicherungsträger)?

5.      Wie viele Exekutionen gegen Dienstgeber und in welcher Höhe waren bzw. sind mit Stichtag 30.06.2004 derzeit anhängig (Aufschlüsselung auf die einzelnen Sozialversicherungsträger)?

6.      Wie hat sich der Personalstand der Beitragsprüfungsabteilungen von bis
30.06.2004 entwickelt (Aufschlüsselung auf die einzelnen Sozialversicherungsträger)?

7.      Wie hat sich der Personalstand der Beitragseinbringung bis 30.06.2004
entwickelt (Aufschlüsselung auf die einzelnen Sozialversicherungsträger)?

8.      Wie viele Betriebe bzw. Dienstnehmer wurden im 1. und 2. Quartal 2004 durch die Beitragsprüfungsabteilungen der Sozialversicherungsträger bzw. der FLD geprüft (Aufschlüsselung auf die einzelnen Sozialversicherungsträger und FLD bzw. Bundesländer)?

9.      Wie hoch ist die Summe der nachverrechneten Beiträge nach einer
Beitragsprüfung im 1. und 2. Quartal 2004 (Aufschlüsselung auf die einzelnen
Sozialversicherungsträger und FLD)?

10. Wie viele Bedarfsprüfungen nach § 41a ASVG (GPLA-Prüfung) wurden im 1. und 2.Quartal 2004 durchgeführt (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Sozialversicherungsträger)?

11. Wie wird sich der Personalstand in den Beitragsprüfungsabteilungen der GKK in diesem Jahr voraussichtlich entwickeln (Aufschlüsselung auf die einzelnen Sozialversicherungsträger)?

12. Wie wird sich der Personalstand in der Beitragseinbringung der einzelnen
Sozialversicherungsträger in diesem Jahr voraussichtlich entwickeln (Aufschlüsselung auf die einzelnen Sozialversicherungsträger)?

13. Wie sieht der Jahresprüfplan 2004 der einzelnen Sozialversicherungsträger aus?

14. Wie viele Bedarfsprüfungen sind bei den einzelnen Sozialversicherungsträgern
vorgesehen?

15. Welche Branchen bzw. Wirtschaftsklassen haben aufgrund ihrer Analysen hohe
Beitragsrückstände?

16. Sind es Klein- und Mittelbetriebe, die hohe Beitragsrückstände aufweisen oder sind es Großbetriebe (ersuche um Bekanntgabe von Summen)?